Di, 10:06 Uhr
04.04.2006
Autokauf über Internet ist widerrufbar
Nordhausen (nnz). Auto-Schnäppchen locken im Internet. Da war der Skoda mit den vielen Extras für 17.720 Euro. Eine Anzahlung sollte Herr B. leisten. Das machte ihn ein wenig unsicher. Auch die Verbraucherberater warnen.
Herr B. aus Nordhausen glaubte beim Surfen im Internet ein echtes Schnäppchen gefunden zu haben: ein Angebot über einen Skoda Octavia mit vielen Extras zum Preis von 17.720 EUR. Herr B. bestellte sofort. Nur die Anzahlung in Höhe von 660, 00 Euro erschien als kleiner Wermutstropfen. Herr B. wandte sich an die Verbraucherberatungsstelle Nordhausen, nachdem der Händler noch zusätzlich eine Bankbürgschaft verlangte, obwohl er längst den Nachweis der Liquidität erbracht hatte.
Durch Frau Silvia Georgi, Verbraucherberaterin in der Beratungsstelle Nordhausen, erfuhr er, dass der den Kaufvertrag bis zu zwei Wochen nach Lieferung widerrufen kann. Als Grund erläutert Frau Georgi: "Da der PKW über Internet gekauft wurde, handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft." Und solche Verträge können - bis auf wenige Ausnahmen - widerrufen werden. Nachdem Frau Georgi im Auftrag von Herrn B. den Widerruf erklärte, schaltete der Händler einen Rechtsanwalt ein. Eine Ausnahme läge hier vor, meinte dieser, da dieses Auto nach Kundenspezifikation hergestellt worden sei. Nein, keine Ausnahme, erwiderte Frau Georgi. Bei dem Auto müsse es sich doch um ein Serienfahrzeug handeln. Dies sah auch das Amtsgericht Coesfeld so. In seiner Entscheidung vom 31.01.2006 (Az.: 4 C 470/05) verurteilte es den Händler zur Zahlung von insgesamt 718, 51 Euro nebst Zinsen an Herrn B.
Autor: nnzHerr B. aus Nordhausen glaubte beim Surfen im Internet ein echtes Schnäppchen gefunden zu haben: ein Angebot über einen Skoda Octavia mit vielen Extras zum Preis von 17.720 EUR. Herr B. bestellte sofort. Nur die Anzahlung in Höhe von 660, 00 Euro erschien als kleiner Wermutstropfen. Herr B. wandte sich an die Verbraucherberatungsstelle Nordhausen, nachdem der Händler noch zusätzlich eine Bankbürgschaft verlangte, obwohl er längst den Nachweis der Liquidität erbracht hatte.
Durch Frau Silvia Georgi, Verbraucherberaterin in der Beratungsstelle Nordhausen, erfuhr er, dass der den Kaufvertrag bis zu zwei Wochen nach Lieferung widerrufen kann. Als Grund erläutert Frau Georgi: "Da der PKW über Internet gekauft wurde, handelt es sich um ein sogenanntes Fernabsatzgeschäft." Und solche Verträge können - bis auf wenige Ausnahmen - widerrufen werden. Nachdem Frau Georgi im Auftrag von Herrn B. den Widerruf erklärte, schaltete der Händler einen Rechtsanwalt ein. Eine Ausnahme läge hier vor, meinte dieser, da dieses Auto nach Kundenspezifikation hergestellt worden sei. Nein, keine Ausnahme, erwiderte Frau Georgi. Bei dem Auto müsse es sich doch um ein Serienfahrzeug handeln. Dies sah auch das Amtsgericht Coesfeld so. In seiner Entscheidung vom 31.01.2006 (Az.: 4 C 470/05) verurteilte es den Händler zur Zahlung von insgesamt 718, 51 Euro nebst Zinsen an Herrn B.

