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Di, 09:40 Uhr
04.04.2006

Vorbereitungen zur Wahl

Nordhausen (nnz). In den nächsten Tagen gehen die Wahlbenachrichtigungen an die Bürger raus. Auch Briefwahl ist wieder möglich. Wie Sie Briefwahlunterlagen bekommen und warum die Wählerverzeichnisse ausliegen, das erfahren Sie hier.

In den nächsten Tagen, voraussichtlich bis zum 7. April, werden die Wahlbenachrichtigungen für die Oberbürgermeister- und Landratswahl verschickt. Das kündigte jetzt Gemeindewahlleiter Günter Wagner an.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, denn wählen kann nur, wer hier eingetragen ist oder einen Wahlschein hat, so Wagner. In der Zeit vom 10. bis 14. April 2006 sei diese Prüfung im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, im Bürgersaal, Markt 15, für jedermann möglich.

Auf der Wahlbenachrichtigung ist auch das Wahllokal für den jeweiligen Wahlbezirk angegeben. „Wenn jemand an der Wahl in einem anderen Wahllokal der Stadt oder durch Briefwahl teilnehmen möchte, findet er auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den Wahlscheinantrag, auf dem der entsprechende Grund für das andere Wahllokal anzukreuzen und zu unterschreiben ist. Die Karte mit dem Antrag ist dann im Wahlbüro der Stadt Nordhausen, Markt 15, abzugeben bzw. einzuwerfen oder aber in einem ausreichend frankierten Umschlag (0,55 €) an die Stadtverwaltung Nordhausen, Wahlbüro, Markt 15, 99734 Nordhausen, zuschicken, erklärt der Wahlleiter.

Wahlscheine können vom 18. April bis zum 5. Mai 2006, 12 Uhr, im Wahlbüro mündlich oder schriftlich beantragt werden. „Die Briefwahl kann man auch direkt vor Ort, ähnlich wie in einem Sonderwahllokal, vornehmen“, sagt Günter Wagner. Das Wahlbüro im Neuen Rathaus sei dazu im genannten Zeitraum montags und mittwochs von 8:30 bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8:30 bis 18:00 Uhr sowie freitags bis 15:00 Uhr (am 5. Mai nur bis 12 Uhr) für Briefwähler geöffnet. Davor und danach sollte nur in äußerst dringenden Fällen die Möglichkeit der Briefwahl in Anspruch genommen werden, sagt Wagner. Er verwies darauf, dass man bei der Beantragung von Wahlscheinen für Dritte eine schriftliche Vollmacht brauche.

Briefwähler erhalten mit dem Wahlschein die amtlichen Stimmzettel , einen amtlichen Wahlumschlag, einen amtlichen Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl.

„Der Wahlbrief mit den Stimmzetteln und dem Wahlschein muss dann so rechtzeitig abgeschickt werden (innerhalb Deutschlands unentgeltlich), dass er spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht“, sagte Wagner.
Autor: nnz

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