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Fr, 09:55 Uhr
31.03.2006

Antrag stellen für Erziehungsgeld

Nordhausen/Erfurt (nnz). Am 01. Juli löst das Thüringer Erziehungsgeld das bisherige Landeserziehungsgeld ab. Dann haben alle Eltern mit Kindern zwischen zwei und drei Jahren, ohne Einkommensprüfung, Anspruch auf das Thüringer Erziehungsgeld. Das Geld muß beantragt werden. Wie und wo erfahren Eltern hier.


Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes ist nach der Kinderzahl gestaffelt und beträgt für das erste Kind 150 Euro monatlich, für das zweite Kind 200 Euro monatlich, für das dritte Kind 250 Euro monatlich und 300 Euro monatlich für das vierte und weitere Kinder.

Das Geld wird - auf Antrag bei den Kommunen - an diejenigen Eltern ausgezahlt, die ihr Kind selbst erziehen. Wer sein Kind im dritten Lebensjahr in einem Kindergarten oder in Kindertagespflege betreuen lässt, muss ebenfalls einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Er unterschreibt eine Abtretungserklärung für das Erziehungsgeld bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro im Monat. Das Erziehungsgeld geht dann direkt an die Einrichtung. Wenn nur eine stunden- oder tageweise Betreuung des Kindes im Kindergarten vereinbart ist, ist der Träger verpflichtet, den Eltern das Erziehungsgeld anteilig zu erstatten.

Insgesamt gibt es derzeit in Thüringen rund 17.000 Kinder, die zwischen zwei und drei Jahren alt sind. Für diese Kinder sowie für alle Kinder die in den nächsten Monaten ihren zweiten Geburtstag feiern, können ab sofort Anträge gestellt werden.

Die Antragsformulare sind gestern an die Kommunen verschickt worden und liegen dort spätestens im Laufe der nächsten Woche für die Eltern zur Abholung bereit. Sie müssen auch dort wieder abgegeben bzw. hingeschickt werden. Außerdem können sich Anspruchsberechtigte ihren Antrag auch ab sofort im Internet auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums ausdrucken.

Wer Fragen zum Thüringer Erziehungsgeld oder zu anderen Punkten der Thüringer Familienpolitik hat, kann diese weiterhin an den „Elektronischen Briefkasten“ zur Familienoffensive richten: familienoffensive@thueringen.de.

Dazu erklärte Familienminister Dr. Klaus Zeh: „Ich fordere alle Eltern mit Kindern von 2 bis 3 Jahren in Thüringen auf, das neue Thüringer Erziehungsgeld zu beantragen. Wer frühzeitig seinen Antrag stellt, kann mit einer Auszahlung bereits im Juli rechnen. Die Thüringer Familienoffensive ist ein wichtiger erster Schritt zur Stärkung der Familien.“

Der Erziehungsgeldantrag kann auch im Internet auf der Homepages des TMSFG: www.thueringen.de/de/tmsfg/aktuell/21502/content.html ausgedruckt werden.
Autor: nnz

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