Fr, 11:19 Uhr
24.03.2006
Vertrauter Stubentiger
Nordhausen (nnz). Trotz der Infektion einzelner Katzen in Deutschland mit dem Geflügelpest-/ Vogelgippe-Virus hat sich die Gefahrenlage für Mensch und Katze nicht grundsätzlich verändert. Nur in einzelnen, behördlich festgelegten Gebieten sind zeitlich befristet besondere Maßnahmen zu beachten. Im gesamten anderen Bundesgebiet kann der Mensch mit Katzen wie gewohnt umgehen. Weitere Tipps dazu in Ihrer nnz.
Die Landestierärzte-/ Bundestierärztekammer mahnt Katzenfreunde deshalb zur Besonnenheit. Katzen beim Tierheim oder beim Tierarzt abzugeben, auszusetzen oder möglicherweise sogar zu töten, kritisiert der Tierärzteverband als völlig unangemessene, tierschutzwidrige Reaktion.
Keine Übertragung von der Katze auf den Menschen:
Die Geflügelpest ist eine Tierseuche bei Nutz- und Wildgeflügel, die nur sehr selten bei anderen Tieren oder dem Menschen vorkommt. Dass Katzen sich ausnahmsweise mit dem H5N1-Virus infizieren können, ist seit Ende 2003 bekannt – seitdem gab es vor allem aus Südostasien einzelne Berichte über erkrankte Großkatzen in Zoos (Tiger, Leopard) und vereinzelt über Hauskatzen. Nun sind auch die ersten drei Katzen und ein Marder auf der Insel Rügen erkrankt. Es kommt also nur sehr selten zur Infektionen und offenbar nur, wenn eine Katze, wie auf der Insel Rügen geschehen, eine große Virusmenge aufnimmt, beispielsweise beim Fressen eines infizierten Vogels. Es gibt bisher keine Hinweise, dass der Mensch durch Kontakt mit Katzen erkranken könnte.
Infektionsgefahr für Katzen gering:
In Deutschland ist das Virus bisher, abgesehen von den drei Katzen auf der Insel Rügen, nur bei Wildvögeln nachgewiesen worden, und zwar vor allem bei Wasservögeln wie Schwänen und Enten und vereinzelt bei Greif- und Rabenvögeln sowie Möwen. Diese Vogelarten werden in aller Regel von Katzen nicht gejagt und erbeutet; nur durch sehr intensiven Kontakt, also vor allem Fressen von verendeten Vögeln könnte eine Katze sich infizieren. Bei Singvögeln oder Tauben, die öfter Beute der Katze sind, ist das H5N1-Virus bisher in Deutschland nicht nachgewiesen worden.
Das Risiko, dass eine Katze sich mit dem Virus infiziert, besteht also nur ausnahmsweise und nur in Gebieten, in denen es bei Wildvögeln nachgewiesen wurde.
Allgemeine Regeln für den Umgang mit Katzen:
Ganz unabhängig vom aktuellen Geflügelpestgeschehen sollten im Umgang mit Haustieren allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden, wie Waschen der Hände nach Kontakt, dem Reinigen von Futternapf oder Katzenklo. Erbeutete Singvögel sollten in einer Plastiktüte über den Hausmüll entsorgt werden.
Futter kann wie gewohnt angeboten werden: Dosen- und Trockenfutter kann durch die Hitzebehandlung bei der Herstellung keine infektiösen Erreger enthalten. Sogar rohes Geflügelfleisch wäre unbedenklich, weil kein Fleisch von infiziertem Geflügel in den Handel kommen darf.
Katzen, die Zeichen einer Krankheit zeigen, sollten immer – unabhängig von der Vogelgrippe – einem Tierarzt vorgestellt werden. Eine Impfung gegen das H5N1-Virus ist nicht möglich. Die üblichen Impfungen, beispielsweise gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen, sind aber immer anzuraten.
Spezielle Regeln in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten:
In Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten müssen Katzen im Haus gehalten werden. Wie lange der Hausarrest gilt und ob weitere Maßnahmen zu beachten sind, teilt die jeweils für die Region zuständigen Behörde (Veterinäramt) mit.
Wer mit seiner Katze in einer reglementierten Region lebt, sollte besonders die Hygieneregeln im Kontakt mit dem Stubentiger beachten. Erkrankte Tiere sollten unbedingt dem Tierarzt vorgestellt werden. Aus den relativ wenigen Fällen von Vogelgrippe, die bisher bei Katzen beschrieben wurden, kennt man bisher als Krankheitszeichen: Fieber, verminderte Aktivität, Vorfall des dritten Augenlides (Nickhaut), Bindehautentzündung und Atemnot. Diese Symptome sind nicht spezifisch und können auch bei anderen Krankheiten auftreten. Sollte ein ernsthafter Verdacht auf eine Vogelgrippe-Infektion bestehen, z.B. wenn die Katze Freigang und Kontakt zu verendeten Vögeln hatte, muss der Tierarzt Proben für den speziellen Nachweis entnehmen.
Hunde nicht wie Katzen:
Es gibt bisher keinen Bericht über die Erkrankung eines Hundes an der Vogelgrippe. In Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten müssen sie trotzdem angeleint werden, schon um zu vermeiden, dass sie infektiöses Material verschleppen, beispielsweise wenn sie tote Wildvögel apportieren.
Autor: nnzDie Landestierärzte-/ Bundestierärztekammer mahnt Katzenfreunde deshalb zur Besonnenheit. Katzen beim Tierheim oder beim Tierarzt abzugeben, auszusetzen oder möglicherweise sogar zu töten, kritisiert der Tierärzteverband als völlig unangemessene, tierschutzwidrige Reaktion.
Keine Übertragung von der Katze auf den Menschen:
Die Geflügelpest ist eine Tierseuche bei Nutz- und Wildgeflügel, die nur sehr selten bei anderen Tieren oder dem Menschen vorkommt. Dass Katzen sich ausnahmsweise mit dem H5N1-Virus infizieren können, ist seit Ende 2003 bekannt – seitdem gab es vor allem aus Südostasien einzelne Berichte über erkrankte Großkatzen in Zoos (Tiger, Leopard) und vereinzelt über Hauskatzen. Nun sind auch die ersten drei Katzen und ein Marder auf der Insel Rügen erkrankt. Es kommt also nur sehr selten zur Infektionen und offenbar nur, wenn eine Katze, wie auf der Insel Rügen geschehen, eine große Virusmenge aufnimmt, beispielsweise beim Fressen eines infizierten Vogels. Es gibt bisher keine Hinweise, dass der Mensch durch Kontakt mit Katzen erkranken könnte.
Infektionsgefahr für Katzen gering:
In Deutschland ist das Virus bisher, abgesehen von den drei Katzen auf der Insel Rügen, nur bei Wildvögeln nachgewiesen worden, und zwar vor allem bei Wasservögeln wie Schwänen und Enten und vereinzelt bei Greif- und Rabenvögeln sowie Möwen. Diese Vogelarten werden in aller Regel von Katzen nicht gejagt und erbeutet; nur durch sehr intensiven Kontakt, also vor allem Fressen von verendeten Vögeln könnte eine Katze sich infizieren. Bei Singvögeln oder Tauben, die öfter Beute der Katze sind, ist das H5N1-Virus bisher in Deutschland nicht nachgewiesen worden.
Das Risiko, dass eine Katze sich mit dem Virus infiziert, besteht also nur ausnahmsweise und nur in Gebieten, in denen es bei Wildvögeln nachgewiesen wurde.
Allgemeine Regeln für den Umgang mit Katzen:
Ganz unabhängig vom aktuellen Geflügelpestgeschehen sollten im Umgang mit Haustieren allgemeine Hygieneregeln eingehalten werden, wie Waschen der Hände nach Kontakt, dem Reinigen von Futternapf oder Katzenklo. Erbeutete Singvögel sollten in einer Plastiktüte über den Hausmüll entsorgt werden.
Futter kann wie gewohnt angeboten werden: Dosen- und Trockenfutter kann durch die Hitzebehandlung bei der Herstellung keine infektiösen Erreger enthalten. Sogar rohes Geflügelfleisch wäre unbedenklich, weil kein Fleisch von infiziertem Geflügel in den Handel kommen darf.
Katzen, die Zeichen einer Krankheit zeigen, sollten immer – unabhängig von der Vogelgrippe – einem Tierarzt vorgestellt werden. Eine Impfung gegen das H5N1-Virus ist nicht möglich. Die üblichen Impfungen, beispielsweise gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen, sind aber immer anzuraten.
Spezielle Regeln in Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten:
In Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten müssen Katzen im Haus gehalten werden. Wie lange der Hausarrest gilt und ob weitere Maßnahmen zu beachten sind, teilt die jeweils für die Region zuständigen Behörde (Veterinäramt) mit.
Wer mit seiner Katze in einer reglementierten Region lebt, sollte besonders die Hygieneregeln im Kontakt mit dem Stubentiger beachten. Erkrankte Tiere sollten unbedingt dem Tierarzt vorgestellt werden. Aus den relativ wenigen Fällen von Vogelgrippe, die bisher bei Katzen beschrieben wurden, kennt man bisher als Krankheitszeichen: Fieber, verminderte Aktivität, Vorfall des dritten Augenlides (Nickhaut), Bindehautentzündung und Atemnot. Diese Symptome sind nicht spezifisch und können auch bei anderen Krankheiten auftreten. Sollte ein ernsthafter Verdacht auf eine Vogelgrippe-Infektion bestehen, z.B. wenn die Katze Freigang und Kontakt zu verendeten Vögeln hatte, muss der Tierarzt Proben für den speziellen Nachweis entnehmen.
Hunde nicht wie Katzen:
Es gibt bisher keinen Bericht über die Erkrankung eines Hundes an der Vogelgrippe. In Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten müssen sie trotzdem angeleint werden, schon um zu vermeiden, dass sie infektiöses Material verschleppen, beispielsweise wenn sie tote Wildvögel apportieren.

