Mo, 10:07 Uhr
20.03.2006
Richter Kropp: Trügerischer Frieden
Nordhausen (nnz). Friede im Friedatal - so betitelte eine Zeitung vor kurzem einen Bericht über die Auseinandersetzungen in der Gemeinde Lengenfeld unterm Stein. In diesem Dorf gibt es Streit zwischen dem neunundvierzigjährigen F. (Name geändert) und einer Bürgerinitiative. Der Mann ist jetzt in das Hoheitsgebiet von Richter Christian Kropp eingedrungen...
F. hat seit 1999 mehr als 258 Anzeigen gegen Verkehrssünder und andere unbeliebte Zeitgenossen gestartet. Nachbarschaftsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Mühlhausen und Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nahmen überhand, Polizei und Staatsanwaltschaft waren personell durch F. und sein Treiben ausgelastet. Der scheidende Mühlhäuser leitende Oberstaatsanwalt Petri hatte als seine letzte Amtshandlung zwischen den Lagern vermittelt und eine Art Burgfrieden herstellen können.
Doch dieser Friede ist trügerisch, denn F. hat sein Tätigkeitsgebiet jetzt auf andere Kreise verlegt. Im Kyffhäuserkreis war er jetzt strafrechtlich tätig und traf vor dem Amtsgericht Sondershausen auf Amtsrichter Christian Kropp. F. hatte nämlich in Niederspier am 13.05.2005 einen zehn Liter Kanister mit Unkrautvernichtungsmitteln einem Landwirt direkt vor der Nase weggestohlen und war mit seinem PKW flüchten gegangen. Sein Pech war nur, dass die Bewohner von Niederspier zusammenhalten und gut aufgepasst haben. So wurde er bei der Tat und seiner Flucht von mehreren gesehen und am nächsten Tag auch noch von der Ehefrau des Geschädigten an einer Tankstelle im Kyffhäuserkreis aufgetroffen, fotografiert und zur Rede gestellt.
Da halfen auch keine Ausflüchte mehr vor dem Amtsgericht Sondershausen: Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe und eine dreimonatiges Fahrverbot waren die Folgen. Eine Bewährung gab es hierfür nicht mehr, da F. mehrfach, auch einschlägig vorbestraft war. Ich habe kein Verständnis für den Unsinn, den sie in ihrem Dorf machen, so der Richter erst recht dürfen sie in einem anderen Landkreis keine Straftaten begehen. Das Fahrverbot sei zudem die übliche Strafe im Kyffhäuserkreis für Leute, die ihren PKW als Tatmittel einsetzten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: nnzF. hat seit 1999 mehr als 258 Anzeigen gegen Verkehrssünder und andere unbeliebte Zeitgenossen gestartet. Nachbarschaftsstreitigkeiten vor dem Amtsgericht Mühlhausen und Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen nahmen überhand, Polizei und Staatsanwaltschaft waren personell durch F. und sein Treiben ausgelastet. Der scheidende Mühlhäuser leitende Oberstaatsanwalt Petri hatte als seine letzte Amtshandlung zwischen den Lagern vermittelt und eine Art Burgfrieden herstellen können.
Doch dieser Friede ist trügerisch, denn F. hat sein Tätigkeitsgebiet jetzt auf andere Kreise verlegt. Im Kyffhäuserkreis war er jetzt strafrechtlich tätig und traf vor dem Amtsgericht Sondershausen auf Amtsrichter Christian Kropp. F. hatte nämlich in Niederspier am 13.05.2005 einen zehn Liter Kanister mit Unkrautvernichtungsmitteln einem Landwirt direkt vor der Nase weggestohlen und war mit seinem PKW flüchten gegangen. Sein Pech war nur, dass die Bewohner von Niederspier zusammenhalten und gut aufgepasst haben. So wurde er bei der Tat und seiner Flucht von mehreren gesehen und am nächsten Tag auch noch von der Ehefrau des Geschädigten an einer Tankstelle im Kyffhäuserkreis aufgetroffen, fotografiert und zur Rede gestellt.
Da halfen auch keine Ausflüchte mehr vor dem Amtsgericht Sondershausen: Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe und eine dreimonatiges Fahrverbot waren die Folgen. Eine Bewährung gab es hierfür nicht mehr, da F. mehrfach, auch einschlägig vorbestraft war. Ich habe kein Verständnis für den Unsinn, den sie in ihrem Dorf machen, so der Richter erst recht dürfen sie in einem anderen Landkreis keine Straftaten begehen. Das Fahrverbot sei zudem die übliche Strafe im Kyffhäuserkreis für Leute, die ihren PKW als Tatmittel einsetzten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


