Do, 17:08 Uhr
16.03.2006
Spätere Feuer
Nordhausen (nnz). Gestern hatte die nnz über eine Bitte an den Landrat berichtet, heute nun erfolgte die Reaktion aus dem Landratsamt.
Landrat Joachim Claus (CDU) hat heute verfügt, dass die ursprünglichen Termine der Brenntage im Landkreis Nordhausen verändert werden. Demnach darf nun vom 17. bis 31. März 2006 unbelasteter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Grund der Allgemeinverfügung sind Anfragen bzw. Bitten aus der Bevölkerung, die vom Landratsamt festgelegten Brenntage wegen der andauernden winterlichen Witterung zeitlich zu verändern.
Aus der Allgemeinverfügung geht hervor, dass das Verbrennen von trockenem, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Nordhausen entgegen den Festlegungen in Punkt 1 der Allgemeinverfügung vom 07. Februar 2000 im Frühjahr 2006 in der Zeit vom 17. März bis 31. März 2006 gestattet ist.
Gemäß § 4 Abs. 2 PflanzAbfV kann der Landkreis Nordhausen Zeiträume von jeweils zwei Wochen, in denen ein Verbrennen zulässig ist, innerhalb des Monats März und in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November festlegen. Ausnahmen zur Festlegung des zweiwöchigen Verbrennungszeitraumes außerhalb der vom Verordnungsgeber vorgegebenen Zeiten sieht die Verordnung nicht vor. Der Landkreis hat also mit der zeitlichen Veränderung der Brenntage seinen rechtlichen Spielraum voll ausgeschöpft.
In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz nochmals darauf hin, dass auch in diesem Jahr flächendeckend im Frühjahr und im Herbst jeweils zwei Grünabfallentsorgungen durchgeführt werden. Die erste Entsorgung ist am 6. März bereits angelaufen und dauert noch bis 20. März. Die zweite Entsorgungstour dauert vom 27. März bis 7. April. Zeiten und Standplätze des Grünabfallentsorgungsfahrzeuges sind dem Entsorgungskalender, den Anfang des Jahres jeder Haushalt bekommen hat, zu entnehmen.
Autor: nnzLandrat Joachim Claus (CDU) hat heute verfügt, dass die ursprünglichen Termine der Brenntage im Landkreis Nordhausen verändert werden. Demnach darf nun vom 17. bis 31. März 2006 unbelasteter Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden. Grund der Allgemeinverfügung sind Anfragen bzw. Bitten aus der Bevölkerung, die vom Landratsamt festgelegten Brenntage wegen der andauernden winterlichen Witterung zeitlich zu verändern.
Aus der Allgemeinverfügung geht hervor, dass das Verbrennen von trockenem, unbelasteten Baum- und Strauchschnitt im Landkreis Nordhausen entgegen den Festlegungen in Punkt 1 der Allgemeinverfügung vom 07. Februar 2000 im Frühjahr 2006 in der Zeit vom 17. März bis 31. März 2006 gestattet ist.
Gemäß § 4 Abs. 2 PflanzAbfV kann der Landkreis Nordhausen Zeiträume von jeweils zwei Wochen, in denen ein Verbrennen zulässig ist, innerhalb des Monats März und in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November festlegen. Ausnahmen zur Festlegung des zweiwöchigen Verbrennungszeitraumes außerhalb der vom Verordnungsgeber vorgegebenen Zeiten sieht die Verordnung nicht vor. Der Landkreis hat also mit der zeitlichen Veränderung der Brenntage seinen rechtlichen Spielraum voll ausgeschöpft.
In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Umwelt- und Naturschutz nochmals darauf hin, dass auch in diesem Jahr flächendeckend im Frühjahr und im Herbst jeweils zwei Grünabfallentsorgungen durchgeführt werden. Die erste Entsorgung ist am 6. März bereits angelaufen und dauert noch bis 20. März. Die zweite Entsorgungstour dauert vom 27. März bis 7. April. Zeiten und Standplätze des Grünabfallentsorgungsfahrzeuges sind dem Entsorgungskalender, den Anfang des Jahres jeder Haushalt bekommen hat, zu entnehmen.

