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Do, 14:42 Uhr
16.03.2006

nnz-doku: Bedauern

Nordhausen (nnz). In dieser Woche hatte sich die Bürgerinitiative „Rettung der Goldenen Aue“ nach langer Abstinenz zu Wort gemeldet. Nun reagiert der Planungsverband. Das Statement von Dietrich Beyse veröffentlicht die nnz in der doku-Reihe.


"Wir bedauern, dass jene erneut die Öffentlichkeit irreführen wollen, die das Industriegebiet verhindern - und damit eine realistische Chance auf neue Arbeitsplätze für viele Menschen nehmen – wollen. Und wir sind auch enttäuscht, dass die Bürgerinitiative offensichtlich die Genehmigung des Bebauungsplans nicht akzeptieren will. Und die öffentlich ausgesprochenen Drohungen gegen die Mitglieder des Planungsverbandes zeugen meiner Ansicht nach von einer Unkenntnis der Fachproblematik:

1. Es ist eine falsche Behauptung, dass in einem Überschwemmungsgebiet ein Baugebiet ausgewiesen wird. Vielmehr werden die Grenzen des Überschwemmungsgebiets durch Fachleute so verändert, dass sicheres Bauen möglich ist. Dies geschieht durch die Installation von Hochwasserschutzmaßnahmen, die – im Fall eines Jahrhundertwassers – das Wasser dorthin leiten, wo eben nicht gebaut wird. Die Lösungen dafür liegen vor, sind durch Gutachter und Fachbehörden geprüft. Deshalb ist es auch eine bewusste Falschinformation, wenn die Verhinderer des Industriegebietes davon sprechen, man wolle eine Ausnahmegenehmigung für das Bauen im Überschwemmungsgebiet haben. Denn bis zur Realisation der Hochwasserschutzanlagen ist dieser Bereich auch nicht bebaubar.

2. Es ist eine falsche Behauptung, dass die Prüfung von Alternativstandorten „leicht widerlegbar“ sei. Die Alternativstandorte wurden im Rahmen einer langwierigen, umfangreichen, tief analysierenden und objektiven – weil fachgeleiteten - Umweltverträglichkeitsprüfung untersucht. Diese Prüfung wurde wiederum durch die Genehmigungsbehörde abgearbeitet, die anschließend ein ordnungsgemäßes Verfahren attestierte.

3. Es ist ebenso falsch zu behaupten, dass es für die Sicherung von Retensionsflächen Enteignungen geben wird. Rein rechnerisch tritt ein Jahrhunderthochwasser eben nur alle 100 Jahre auf. Und für diesen Fall werden mit den Flächen-Eigentümern Entschädigungsvereinbarungen getroffen.

4. Falsch ist auch die Behauptung, dass es im Verfahren Abwägungsfehler gegeben hat. Das ist durch die zahlreichen prüfenden Behörden ausgeschlossen worden. Und diese Prüfungen wurden nicht irgendwie, sondern derart vollzogen, dass sie im Fall einer Klage „gerichtsfest“ sind.

5. Richtig ist allerdings, dass es Jedermann freisteht – die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat – den Klageweg zu beschreiten.

6. Richtig ist, dass dies die Bürgerinitiative offensichtlich beabsichtigt.

7. Falsch wäre es dann allerdings, die durch eine solche Klage entstehenden Verzögerungen jenen zur Last zur legen, die - als Vertreter im Planungsverband, den beteiligten Gemeinden und deren frei gewählten Vertretern in den Räten - das Industriegebiet gewollt und vorangetrieben haben. Jene, die diese Verzögerungen auf den Weg hin zu neuen Arbeitsplätzen verursachen, sollten dann auch sagen: Jawohl, wir haben dies gewollt.
Autor: nnz

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