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Mo, 14:56 Uhr
12.12.2022
Was Autofahrer im Winter beachten müssen

Welche Strafgelder drohen wofür?

„Bloß ein Guckloch freikratzen reicht nicht“, erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. „Wegen der fehlenden Rundumsicht ist das nicht nur gefährlich, sondern kann ein Bußgeld nach sich ziehen.“...

Autofahrer sollten beim Räumen ihres Pkw ebenfalls Dach und Motorhaube von Schnee befreien. Anderenfalls können nachfolgende Verkehrsteilnehmer durch herunterfallenden Schnee gefährdet werden.


Ist die Scheibe zugefroren, müssen Autofahrer zum Eiskratzer greifen. Auf spezielles Auftau-Spray sollte aus Umweltgründen verzichtet werden. Keinesfalls sollten Halter ihre Scheibe mit heißem Wasser versuchen aufzutauen. In der Regel endet diese Prozedur mit einer durch den Temperaturschock gesprungenen Scheibe. Wer das Auftauen beschleunigen will, kann sich stattdessen mit einer auf das Armaturenbrett gelegten Wärmflasche behelfen.

Verboten ist zudem das Warmlaufen lassen des Motors. Der Motor dient in erster Linie der Fortbewegung und nicht dazu, Scheiben von Beschlag oder Frost zu befreien oder gar das Wageninnere zu erwärmen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro rechnen. Zudem drohen Schäden an der Motorentechnik.

Wer sich morgendliches Kratzen ersparen möchte, kann zu Frostschutzfolien greifen, die außen auf die Scheibe gelegt werden. Fahrzeugbesitzer ohne Garage können zudem auf eine programmierbare Standheizung zurückgreifen. So ist der Wagen beim Start bereits eisfrei und vorgewärmt.

Jeder Autofahrer sollte neben dem Eiskratzer einen Lederschwamm oder ein Trockentuch im Fahrzeug haben. Von innen beschlagene Scheiben sind damit im Handumdrehen wieder frei.

Während der Fahrt auf glatten Straßen gilt: vorsichtig fahren, Abstand halten und Geschwindigkeit reduzieren.

Übrigens: vor allem das Fahren von Kurzstrecken belastet Motor sowie Batterie und erhöht den Treibstoffverbrauch. Gerade die Elektronik von älteren Autos macht bei Minusgraden schnell schlapp – ein Umstand, der sich in den Einsatzzahlen der ADAC Pannenhilfe widerspiegelt.

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Diese Bußgelder* drohen:
  • Fehlende wintertaugliche Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen: 60 Euro plus ein Punkt.
  • Zudem kann der Halter des Fahrzeugs belangt werden: 75 Euro plus ein Punkt
  • Scheiben nicht frei gekratzt: 10 Euro
  • Beleuchtung nicht den Sichtverhältnissen entsprechend eingeschaltet: 20 Euro
  • Motor im Stand warmlaufen lassen: 80 Euro
  • Motorhaube und Autodach nicht von Schnee und Eis befreit: 25 Euro
  • Schneeketten falsch oder, bei Anordnung, nicht benutzt: bis 20 Euro
  • Schlecht lesbares Kennzeichen: 5 Euro
  • Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen, wie Schnee, Glatteis oder Nebel: 100€ Europlus ein Punkt.



* die Bußgelder sind gestaffelt, genannt sind die Summen für die reine Ordnungswidrigkeit. Werden andere Verkehrsteilnehmerbehindert, gefährdet oder kommt es gar zu einem Unfall erhöhen sich Strafen.
Autor: red

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Kommentare
Kobold2
13.12.2022, 06:41 Uhr
Bei den
Strafgeldern hält sich der erzieherische Effekt sehr in Grenzen, wie man bei den jüngsten Schneefällen eindrucksvoll beobachten konnte
Gehard Gösebrecht
13.12.2022, 09:28 Uhr
Sagte der Hirsch,
Und sprang dem Jäger vor die Flinte.
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