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Mo, 13:14 Uhr
13.03.2006

Aktuelle Infos

Nordhausen (nnz). Über die Vogelgrippe ist in den vergangenen Tagen und Woche viel berichtet worden. Die nnz wird Sie in regelmäßigen Abständen über aktuelle Entwicklungen im Landkreis Nordhausen informieren...


In den vergangenen Wochen und Monaten wurde in weiten Teilen Asiens, in Westafrika aber auch in einer Vielzahl von europäischen Ländern das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5 N1 Asia nachgewiesen und führte sowohl bei Wildvögeln als auch bei Nutzgeflügel zum Ausbruch der Geflügelpest. Durch Wildwassergeflügel ist diese Seuche in fast alle Staaten Ost-, Mittel- und Südeuropas verbreitet worden. Am 14.2.2006 ist das Virus auch in Deutschland bei Wildvögeln auf der Insel Rügel festgestellt worden.

Bis heute konnte das Virus in sechs Bundelsändern, bei 156 Wildvögeln, 3 Katzen und 1 Marder nachgewiesen werden. Außer in Frankreich sind in Europa bis heute keine Nutzgeflügelbestände erkrankt.

Durch die Wildvogeleinstandsgebiete Kelbraer See, Kiesteiche Bielen und Teich Schiedungen gelten große Teile des Landkreises Nordhausen als besonders gefährdet. Um diese Wildwasserzugvogeleinstandsgebiete wurden Risikozonen gelegt. Ab 15.2.2006 erfolgt 2 x wöchentlich die Kontrolle dieser Gebiete sowohl durch das Veterinäramt als auch die untere Naturschutzbehörde. Seit dem 15.2.2006 bis heute sind im Landkreis Nordhausen 104 Wildvögel in das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Bad Langensalza mit negativem Ergebnis eingesandt worden.

Ab dem 17.2.2006 wird die Einhaltung des Aufstallungsgebotes regelmäßig kontrolliert. Bis zum heutigen Tag sind 157 Kontrollen durchgeführt worden. Davon gab es 15 Beanstandungen, wovon eine gravierend war und 14 mit kleineren Beanstandungen. Es wurden in einem Fall Tiere auf Kosten des Besitzers sicher untergebracht und Ordnungsgelder verhängt.

Seit Herbst 2005 arbeitet das lokale Tierseuchenkrisenzentrum im Landkreis Nordhausen und hat sich in einer Vielzahl von Aktivitäten auf das Auftreten der Wildgeflügelpest vorbereitet. Hierbei wurde neben der ständigen Aktualisierung der Unterlagen, wie Logistik-, Notfall-, Vorsorgepläne, Musterverfügungen, Veröffentlichungen und Ablaufpläne, für den Schutz der zum Einsatz kommenden Personen gesorgt. Es kommt jetzt darauf an, unsere Nutztierbestände vor dem eventuellen Auftreten der Wildgeflügelpest zu schützen. Deshalb bittet das Tierseuchenkrisenzentrum alle Geflügelhalter folgende Biosicherungsmaßnahmen streng einzuhalten.

Allgemeine Schutzmaßnahmen

1. Die Gesetzlichkeiten, insbesondere das Aufstallungsgebot sind streng einzuhalten

2. Die Geflügelhaltungen sind so abzusichern, dass Wildvögel keinen Zuflug zum Hausgeflügel haben (daher nur an den Fenstern Lüftungsöffnungen)

3. Futtermittel, Einstreu und Geräte zur Bewirtschaftung des
Geflügelbestandes sollten so aufbewahrt werden, dass ein Kontakt zu Wildvögeln nicht besteht

4. Fremde Personen sollen den Geflügelbestand nicht betreten dürfen

5. Ein unbedingt notwendiger Zukauf von Geflügel sollte nur aus mit Anschrift bekannten Beständen erfolgen und mit der notwendigen tierärztlichen Gesundheitsbescheinigung

6. Eigene Geflügelställe sollten nur mit Seuchenschutzkleidung und nach einer Desinfektion des Schuhwerkes (Fussdesinfektionswanne/-matte) betreten werden

7. Fremde Geflügelhaltungen betreten oder das Betreten durch fremde Personen des eigenen Stalles sollten nicht stattfinden

8. Ein Tausch oder Verkauf von Tieren sollte unterbleiben

9. Die Tiere sollten täglich auf ihre Gesundheit hin überprüft werden und bei Erkrankungen mehrerer Tiere der Tierarzt unverzüglich hinzu gezogen werden

10. Die provisorische Aufstallung sollte mit ausreichendem Tageslicht versehen werden, ohne dass Zugvögel Zuflugsmöglichkeiten haben

11. Geflügelmärkte oder -ausstellungen in Ländern, in denen diese noch erlaubt sind, sollten nicht besucht werden

12. Eine Schadnagerbekämpfung ist laufend durchzuführen

Die Übertragung des Virus auf Katzen in Deutschland ist unter extremen Bedingungen nachgewiesen. Es sind in den letzten 3 Jahren ca. 200 Erkrankungen mit ca. 90 Todesfällen von Menschen an den Erreger H5 N1 Asia bekannt geworden. Bis heute sind keine Fälle der Übertragung des Erregers von Mensch zu Mensch oder durch Lebensmittel bekannt geworden.

Das lokale Tierseuchenkrisenzentrum schlägt für den Ausbruch der Wildvogelgeflügelpest folgende Maßnahmen vor, die auch schon heute zum eigenen Schutz vor der Infektion mit H5 N1 aber auch von anderen auf den Menschen übertragbaren Erkrankungen schützen.

· Kontakt mit infiziertem und verendetem Geflügel melden. Das gilt vor allem für Kinder

· Nach einem Kontakt mit Vögeln bzw. Geflügel oder deren Ausscheidungen die Hände gründlich mit Wasser und Spülmittel waschen

· Beim Kontakt mit infizierten Tieren verschmutzte Kleidung in der Waschmaschine bei 95o C waschen

· Haustiere von infizierten und verendeten Tieren und deren Ausscheidungen fernhalten

· Nach dem Kontakt mit Haustieren, die mit infizierten oder verendeten Tieren oder deren Ausscheidungen in Berührung gekommen sein könnten, gründlich die Hände mit Wasser und Spülmittel waschen

· Geflügelfleisch, Geflügelfleischprodukte und Eier nicht roh verzehren

· Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukte auf 70o C Kerntemperatur erhitzen bis das Fleisch keine rote bzw. rosa Farbe mehr hat und kein roter Fleischsaft mehr austritt

· Eier so lange kochen, bis Eiweiß und Eigelb fest sind

· Nach der Zubereitung von frischem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten die Hände, benutzte Küchenutensilien und Schneidbretter gründlich mit Wasser und Spülmittel waschen bzw. reinigen

· Kreuzkontamination anderer Lebensmittel durch separate Zubereitung und Aufbewahrung vermeiden

· Verpackungsmaterialien und Auftauwasser umgehend entfernen und das Spülbecken mit Wasser und Spülmittel reinigen
Autor: nnz

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