Do, 11:37 Uhr
24.11.2022
Bedarfszuweisungen
Gericht entscheidet zu Gunsten Nordhausens
Das Verwaltungsgericht Weimar hat am Dienstag der Stadt die Urteilsbegründung zur Bedarfszuweisungsklage der Stadt Nordhausen zugestellt. Das Gericht fasst zusammen, dass dem Theaterzuschuss im Rahmen der Bedarfszuweisung eine besondere Rolle zugestanden werden muss...
Damit konnte nach fast fünf Jahren ein Urteil zu unseren Gunsten erstritten werden, dessen Auswirkungen über Nordhausen hinausgehen. Denn schlussendlich beauftragt das Verwaltungsgericht das Thüringer Landesverwaltungsamt mit dem klaren und transparenten Umgang mit Anträgen zu Bedarfszuweisungen und deren nachvollzieh oder -nachprüfbare Bescheidung, so Oberbürgermeister Kai Buchmann.
Der Zuschuss muss in der Bedarfszuweisung berücksichtigt werden zuzüglich eines Spielraumes für weitere freiwillige Leistungen. Somit darf der Theaterzuschuss den Kommunen welche Theater finanzieren bei den Bedarfszuweisungen nicht negativ als freiwillige Leistung angerechnet werden. Wenn in einer Haushaltsnotlage der Theaterfinanzierungsvertrag unterzeichnet wird und das Land als Vertragspartner diese Notlage kennt, muss das im Rahmen der Bedarfszuweisung berücksichtigt werden.
Der Stadt Nordhausen werden mit dem Urteil mindestens 4,5 Prozent freiwillige Leistungen zugestanden, da der Freistaat seine Verwaltungsvorschrift nicht dem neuen Finanzausgleichsgesetz angepasst hatte, damit stehen bei einer Beantragung von Bedarfszuweisungen nicht automatisch alle freiwilligen Leistungen einer Kommune zur Disposition, erklärt Buchmann weiter. Die Stadt Nordhausen erwartet nun die zügige Neuberechnung der beantragten Bedarfszuweisungen durch das Land Thüringen.
Hintergrund
Am 13. Dezember 2016 beantragte die Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2017 Bedarfszuweisungen in Höhe von rund 2.6 Millionen Euro. Mit Bescheid vom 29. November 2017 wurde der Antrag vollumfänglich abgelehnt. In der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2017 wurde der Oberbürgermeister durch den Stadtrat beauftragt, Klage gegen den ablehnenden Bescheid zur Gewährung einer Bedarfszuweisung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 29.11.2017 einzureichen.
Autor: red
Das Gericht hat entschieden - der Stadt Nordhausen darf die Theaterfinanzierung nicht negativ ausgelegt werden (Foto: nnz-Archiv)
Damit konnte nach fast fünf Jahren ein Urteil zu unseren Gunsten erstritten werden, dessen Auswirkungen über Nordhausen hinausgehen. Denn schlussendlich beauftragt das Verwaltungsgericht das Thüringer Landesverwaltungsamt mit dem klaren und transparenten Umgang mit Anträgen zu Bedarfszuweisungen und deren nachvollzieh oder -nachprüfbare Bescheidung, so Oberbürgermeister Kai Buchmann.
Der Zuschuss muss in der Bedarfszuweisung berücksichtigt werden zuzüglich eines Spielraumes für weitere freiwillige Leistungen. Somit darf der Theaterzuschuss den Kommunen welche Theater finanzieren bei den Bedarfszuweisungen nicht negativ als freiwillige Leistung angerechnet werden. Wenn in einer Haushaltsnotlage der Theaterfinanzierungsvertrag unterzeichnet wird und das Land als Vertragspartner diese Notlage kennt, muss das im Rahmen der Bedarfszuweisung berücksichtigt werden.
Der Stadt Nordhausen werden mit dem Urteil mindestens 4,5 Prozent freiwillige Leistungen zugestanden, da der Freistaat seine Verwaltungsvorschrift nicht dem neuen Finanzausgleichsgesetz angepasst hatte, damit stehen bei einer Beantragung von Bedarfszuweisungen nicht automatisch alle freiwilligen Leistungen einer Kommune zur Disposition, erklärt Buchmann weiter. Die Stadt Nordhausen erwartet nun die zügige Neuberechnung der beantragten Bedarfszuweisungen durch das Land Thüringen.
Hintergrund
Am 13. Dezember 2016 beantragte die Stadt Nordhausen für das Haushaltsjahr 2017 Bedarfszuweisungen in Höhe von rund 2.6 Millionen Euro. Mit Bescheid vom 29. November 2017 wurde der Antrag vollumfänglich abgelehnt. In der Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2017 wurde der Oberbürgermeister durch den Stadtrat beauftragt, Klage gegen den ablehnenden Bescheid zur Gewährung einer Bedarfszuweisung des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 29.11.2017 einzureichen.
Kommentare
Springflut
24.11.2022, 12.26 Uhr
Hartnäckiger Stadtrat zahlt sich aus
Gut, dass hier der Stadtrat über Jahre unnachgiebig geblieben ist und sich letztlich durchgesetzt hat zugunsten der Stadt Nordhausen.
5
0
Login für Vote
murmeltier
24.11.2022, 14.29 Uhr
Nur zur Erklärung
Die Klage wurde durch den Stadtrat schon vor der Wahl von Buchmann zum OB eingereicht. Nicht, dass der OB sich das auch in seinem schon begonnenen Wahlkampf auf die Fahnen schreiben lässt.
6
0
Login für Vote
Herr Schröder
24.11.2022, 15.48 Uhr
Egal wie und wann
Die Entscheidung ist gut für Nordhausen und seine künftigen Haushalte
2
0
Login für Vote
Wernernaumann
24.11.2022, 17.02 Uhr
Liebes murmeltier (Murmeltier)
Profilieren Sie sich lieber mit: Ärmel hoch krempeln, als mit Erbsen zählen.
1
3
Login für Vote
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.