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Di, 15:21 Uhr
22.11.2022
Bürger für Thüringen protestieren gegen Zahlungen

Transparenz bei Funktionszulagen herstellen

Der Thüringer Landtag billigt die Zahlung von Funktionszulagen an ausgewählte Abgeordnete. Dies verstößt gegen ein Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Juli 2000, weil die Gleichheit des Mandats und der Grundsatz der Gleichbehandlung von Abgeordneten durch die Zahlung von Funktionszulagen nicht gewährleistet ist., behaupten die Bürger für Thüringen...

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Diese Zahlungen seien nach Einschätzung der Richter mit dem Verfassungsrecht unvereinbar. „Innerparlamentarische Einkommenshierarchien lassen es erstrebenswert erscheinen, parlamentarische Funktionen aus ökonomischen Gründen, unabhängig von individuellen und politischen Intentionen und Kompetenzen, zu übernehmen,“ so die Richter.

Daher fordert Birger Gröning, parlamentarischer Geschäftsführer der Gruppe Bürger für Thüringen, die Landesregierung in Thüringen auf, „sich an das Bundesverfassungsgerichtsurteil 2 BvH 3/91 zu halten und die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Thüringer Landtag wieder herzustellen, indem rechtswidrig gezahlte Funktionszulagen an Abgeordnete des Thüringer Landtags mit sofortiger Wirkung unterbunden werden und gezahlte Funktionszulagen in voller Höhe zurückgezahlt werden müssen.“ Weiterhin fordert Birger Gröning: „Transparenz zu schaffen und die Rechenschaftsberichte der Fraktionen für die Bürger offen zu legen.“

Bereits am 16. September forderte Landtagsabgeordneter Birger Gröning die Offenlegung dieses potentiell verfassungswidrigen Handelns der Fraktionen in Form einer „Kleinen Anfrage“ an die Landesregierung. Die Bearbeitung dieser „Kleinen Anfrage“ hat allerdings nicht stattgefunden, woraufhin Birger Gröning einen Beschwerdebrief bei Landtagspräsidentin Pommer einreichte.
Autor: red

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