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Di, 15:14 Uhr
21.02.2006

Paß wird angepasst

Nordhausen (nnz). Auf der morgigen Sitzung wird den Nordhäuser Stadträten eine Beschlussvorlage zur Neuregelung der Inanspruchnahme des „Nordhausen-Passes“ vorgelegt. Was da neu werden soll, das erfahren Sie mit einem Klick auf MEHR.


Mit der Änderung soll sich der Kreis der Anspruchsberechtigten ändern. Notwendig ist die Änderungs-Vorlage aufgrund der veränderten Sozialgesetze. Der Pass berechtigt zur kostengünstigeren Nutzung verschiedener kommunaler Leistungen wie Theater, Museen, Kreisvolkshochschule und der Straßenbahn sowie den Besuch ausgewählter Sportveranstaltungen.

Das Recht auf den Pass sollen künftig alle Personen mit Hauptwohnsitz in Nordhausen haben, wenn sie zum Beispiel Empfänger von Arbeitslosengeld bzw. laufender Hilfen zum Lebensunterhalt sind, wenn sie Rentner bzw. Erwerbsunfähige sind, die Leistungen zur Grundsicherung erhalten, wenn sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. Taschengeldbezieher in Altenwohnheimen, Altenheimen, Alterspflegeheimen und Behindertenheimen sind.

Mit dem „Nordhausen-Pass“ möchte die Stadt Nordhausen den Bürgerinnen und Bürgern mit niedrigem Einkommen die Teilnahme insbesondere an ausgewählten Kultur- und Bildungsangeboten erleichtern und die Benutzung der Nordhäuser Straßenbahn.
Autor: nnz

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