Di, 15:39 Uhr
14.02.2006
Parkkralle wird kritisiert
Nordhausen (nnz). Die landesweite Einführung der Parkkralle zur Jagd auf Steuerschuldner wird vom Thüringer Steuerzahlerbund heftig kritisiert. Die Begründung dieser Aussage liefert die nnz.
Die Steuerverwaltung wird damit Betroffene mit Steuerrückständen praktisch an den Pranger stellen, denn den Metallbügel um eines der Vorderräder des Fahrzeuges kann jeder Nachbar sehen. Die Parkkralle ist ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und deshalb nicht als allgemeines Vollstreckungsverfahren geeignet, so die Ansicht des Verbandes.
Es gibt keine Waffengleichheit, denn die Steuerzahler dürfen den Autos der Finanzverwaltung wegen ausstehender Steuerrückerstattung auch keine Aufkleber und Kralle verpassen. Der Autofahrer ist schon heute über weite Strecken die Melkkuh der Nation und das Kraftfahrzeug darf nicht noch zusätzlich als allgemeines Steuerinkassoinstrument eingesetzt werden, so der Verband.
Autor: nnzDie Steuerverwaltung wird damit Betroffene mit Steuerrückständen praktisch an den Pranger stellen, denn den Metallbügel um eines der Vorderräder des Fahrzeuges kann jeder Nachbar sehen. Die Parkkralle ist ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht und deshalb nicht als allgemeines Vollstreckungsverfahren geeignet, so die Ansicht des Verbandes.
Es gibt keine Waffengleichheit, denn die Steuerzahler dürfen den Autos der Finanzverwaltung wegen ausstehender Steuerrückerstattung auch keine Aufkleber und Kralle verpassen. Der Autofahrer ist schon heute über weite Strecken die Melkkuh der Nation und das Kraftfahrzeug darf nicht noch zusätzlich als allgemeines Steuerinkassoinstrument eingesetzt werden, so der Verband.

