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Di, 11:50 Uhr
23.08.2022
Die Finanzverwaltung informiert:

Längere Wartezeiten in der Grundsteuer-Hotline

Die Grundsteuer-Hotline stößt aktuell an ihre Grenzen. Oft müssen Anrufer lange Wartezeiten in Kauf nehmen, bevor sie ihre Fragen klären können. Thüringens Finanzministerin Heike Taubert mit einem Erklärungsversuch...

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„Ich kann den Unmut der Bürgerinnen und Bürger über die langen Wartezeiten oder ein Besetztzeichen sehr gut nachvollziehen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nicht durchkommt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hotline beantworten aber jeden Tag pausenlos unzählige Anliegen, mehr geht im Moment einfach nicht“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. Aktuell gehen täglich eine Vielzahl an Anrufen bei der Hotline ein, manchmal mehr als 20.000 Anrufe pro Tag.

In der Grundsteuer-Hotline unter 0361 57 3611 800 können Bürgerinnen und Bürger anrufen und allgemeine Fragen und Anliegen zur Grundsteuerreform und zur Erklärungsabgabe stellen. „Aktuell stellen viele Bürgerinnen und Bürger Fragen zur Dateneingabe in ‚Mein ELSTER‘ und wollen sich vergewissern, dass sie alles richtig gemacht haben, andere wollen die Papiervordrucke anfordern und wieder anderen fehlt das Aktenzeichen für ihr Grundstück, weil sie kein Informationsschreiben erhalten haben“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Die Finanzverwaltung rechnet nach dem Ferienende mit einem erhöhten Anrufaufkommen und weist deshalb auf alternative Informationsmöglichkeiten hin, die den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern bei der Erstellung der Erklärung helfen können.

Musteranleitungen zur Dateneingabe in „Mein ELSTER“
Das Thüringer Finanzministerium hat verschiedene Musteranleitungen zur elektronischen Erstellung und Übermittlung der Grundsteuererklärung mit „Mein ELSTER“ online gestellt. Sie können unter
https://finanzen.thueringen.de/themen/steuern/grundsteuer/abgabe-der-erklaerung heruntergeladen werden.

Die Musteranleitungen geben Schritt für Schritt die Eingaben im persönlichen Elsterkonto am Beispiel eines Einfamilienhauses, einer Eigentumswohnung oder in Fällen der Land- und Forstwirtschaft wieder.
„Mit den Anleitungen haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht. Sie werden gern genutzt und helfen dabei, Fehleingaben zu vermeiden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.
Autor: red

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