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Mo, 10:13 Uhr
06.02.2006

Richter Kropp: Was ist bloß mit Barni los?

Nordhausen/Sondershausen (nnz). An dieser Stelle wurde öfters von Tieren vor Gericht berichtet. Im Bereich des Strafrechtes haben wir es oft mit bissigen Tieren zu tun, die nicht selten Zeitungsträger anfallen, oder - bei den Menschen - mit Tierquälern, die beispielsweise eine Katze zu Tode treten. Der Fall von „Barni“ liegt dabei auf einem anderen Gebiet - dem des Zivilrechtes.


Bei diesem Rechtsgebiet geht es vielfach um die Zahlung von Schadensersatz oder die Herausgabe von Gegenständen, zu denen nach bürgerlichem Recht auch Tiere gehören. Der Fall „Barni“ des Amtsgerichts Sondershausen verlief dabei recht dramatisch, da hiermit auch das Schicksal eines Tieres verbunden ist. „Barni von Kobolds-Haus“, so sein voller Name, war ein Bolonka-Zwetna-Welpe, ein Rassehundewelpe, den die Klägerin 2003 für 900 € erworben hatte. Jedoch kränkelte „Barni“ schon beim Transport. Der Klägerin fiel der stark aufgeblähte Bauch des kleinen Welpen auf, der ständig Durchfall hatte. Dies müsse so sein, wurde ihr von den beklagten Züchtern versichert, das Tier müsse sich an die neue Umgebung gewöhnen. Die Krankheitssymptome bei „Barni“ hörten aber nicht auf. Das Tier litt weiter unter Durchfall und erbrach sich auch. Eine tierärztliche Untersuchung ergab, dass das Tier einen sichtbaren Geburtsfehler hatte, ein stark vergrößertes Herz und eine Luftröhrenverengung. „Barni“ wurde daraufhin im Mai 2003 eingeschläfert.

Sein Schicksal hat in der Folgezeit das Amtsgericht Sondershausen beschäftigt. Die Klägerin hatte den Züchter auf Zahlung von 1292 € verklagt, ein Betrag, der sich aus Kaufpreis und Rechnungen für den Tierarzt zusammensetzte. Im Ergebnis hat sie dann auch gewonnen, da der als Sachverständiger gehörte Tierarzt den Krankheitsbefund von „Barni“ bestätigen konnte. Das Tier war eben nicht, wie der Beklagte behauptet hatte, später erkrankt, sondern sogar vorerkrankt.

Eine Zivilrichterin des Amtsgerichts Sondershausen hat eine gütliche Einigung herbeigeführt, indem der Beklagte 1200 € an die Klägerin zu zahlen hatte. Somit hat dann auch der Zivilrechtsfall „Barni“ für die Menschen ein Ende gefunden.
Autor: nnz

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Kommentare
bwxx
28.05.2010, 12:13 Uhr
Tiere vor Gericht und andere Entscheidungen...
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
nachdem ein kleiner Bolonka zwetna Miro, krank von einem Züchter in Sondershausen gekauft verstorben war, habe ich als Zeuge ausführlich vom Kampf gegen eine nicht überzeugbare Justiz berichtet um auch einen Beitrag leisten zu wollen gegen unredlich arbeitende Hundezüchter/innen.
Nun habe ich die Entscheidung auf die von der Klägerin eingelegte Berufung die nun abschlägig beschieden zur Kenntnis erhalten.

Im Online Lehrbuch Zivilrecht steht Artikel 18 2. Materielle und formale Gerechtigkeit:
„Recht“ haben und „Recht“ bekommen.. Zitat:
dass „Recht haben” (nach dem materiellen Recht) und „Recht bekommen /erlangen” (im Prozess und überhaupt in rechtlichen Verfahren) zweierlei sind. – Kann ich nämlich mein Recht nicht beweisen, erhalte ich es auch nicht zugesprochen, mag sich auch alles tatsächlich so zugetragen haben, wie von mir behauptet.
Das verletzt zwar die materielle Gerechtigkeit, nicht aber notwendigerweise die formelle oder Verfahrensgerechtigkeit.
Denn auch Rechtsanwender sind keine Hellseher und können nur zusprechen, was beweisbar ist. Viele Rechtsakte werden daher nur durch ein korrektes Verfahren legitimiert; N. Luhmann, Legitimation durch Verfahren (1969). Das bedeutet zwar eine Einbusse in Bezug auf die materielle Gerechtigkeit, muss aber als Folge der menschlichen Unzulänglichkeit hingenommen werden.

Diese juristische Netzwerk – Entscheidung der Thüringer Justizbeteiligten,
der jungen Richterin am Amtsgericht Mühlhausen mit eindeutigem Fehlurteil, der dortigen Staatsanwaltschaft und dem hiesigen Landgericht ist also eine auf
„menschliche Unzulänglichkeit“ zurückzuführende Entscheidung.

Ich sag es mal deutlich, hier hat eine juristische Richter - Netzverbindung unter Anwendung der vorgegebenen Verfahrensregeln eine junge Kollegin aus einer misslichen Situation befreit!
Die Art und Weise gleicht allerdings einer Rechtsbeugung, gegen die man sich als Geschädigter bzw Betrogener in diesem Fall nicht wehren kann.
Wenn ein Handwerker Pfuscharbeit produziert kann man sein Geld zurückverlangen, hier in diesem Fall muß dieser juristische Pfusch auch
noch bezahlen werden, ohne
Rückforderungsmöglichkeiten des Geldes.

Nein meine Herren Gefälligkeitsrichter, ich als Zeuge nehme das Urteil zur Kenntnis, aber akzeptieren tue ich es auf gar keinen Fall! Auch die Klägerin nicht!
So möchte ich gleichfalls auf die Äußerungen vorhandener kritischer Richter hinweisen zu lesen :
»Wenn ich an meinen Beruf zurück denke, dann überkommt mich tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'.«
Richter i. R. Frank Fahsel, Stuttgart, in einem Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, 2. April 2008
Quelle: http://www.richterdatenbank.net/richterdatenbank/

"Eine Revision erspare ich mir", so die Klägerin, denn der oberste Chef für diese Thüringer Netzwerkverbindung wird mir niemals Recht geben!

Fazit:
Äußerste Vorsicht mit Gerichtsanrufungen und Kontakten mit Polizeibehörden! Das sind keine bürgerfreundlichen Staatsdiener, sondern Erfüllungsgehilfen einer für mich unkorrekt arbeitenden Justiz! Wer Interesse hat kann unter der Mailadresse: bwxx45@googlemail.com die gesamten Urteile ungeschwärzt anfordern. Eine anwaltliche Unbedenklichkeitsempfehlung dafür liegt vor!
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