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Richter Kropp: Was ist bloß mit Barni los?

Montag, 06. Februar 2006, 10:13 Uhr
Nordhausen/Sondershausen (nnz). An dieser Stelle wurde öfters von Tieren vor Gericht berichtet. Im Bereich des Strafrechtes haben wir es oft mit bissigen Tieren zu tun, die nicht selten Zeitungsträger anfallen, oder - bei den Menschen - mit Tierquälern, die beispielsweise eine Katze zu Tode treten. Der Fall von „Barni“ liegt dabei auf einem anderen Gebiet - dem des Zivilrechtes.


Bei diesem Rechtsgebiet geht es vielfach um die Zahlung von Schadensersatz oder die Herausgabe von Gegenständen, zu denen nach bürgerlichem Recht auch Tiere gehören. Der Fall „Barni“ des Amtsgerichts Sondershausen verlief dabei recht dramatisch, da hiermit auch das Schicksal eines Tieres verbunden ist. „Barni von Kobolds-Haus“, so sein voller Name, war ein Bolonka-Zwetna-Welpe, ein Rassehundewelpe, den die Klägerin 2003 für 900 € erworben hatte. Jedoch kränkelte „Barni“ schon beim Transport. Der Klägerin fiel der stark aufgeblähte Bauch des kleinen Welpen auf, der ständig Durchfall hatte. Dies müsse so sein, wurde ihr von den beklagten Züchtern versichert, das Tier müsse sich an die neue Umgebung gewöhnen. Die Krankheitssymptome bei „Barni“ hörten aber nicht auf. Das Tier litt weiter unter Durchfall und erbrach sich auch. Eine tierärztliche Untersuchung ergab, dass das Tier einen sichtbaren Geburtsfehler hatte, ein stark vergrößertes Herz und eine Luftröhrenverengung. „Barni“ wurde daraufhin im Mai 2003 eingeschläfert.

Sein Schicksal hat in der Folgezeit das Amtsgericht Sondershausen beschäftigt. Die Klägerin hatte den Züchter auf Zahlung von 1292 € verklagt, ein Betrag, der sich aus Kaufpreis und Rechnungen für den Tierarzt zusammensetzte. Im Ergebnis hat sie dann auch gewonnen, da der als Sachverständiger gehörte Tierarzt den Krankheitsbefund von „Barni“ bestätigen konnte. Das Tier war eben nicht, wie der Beklagte behauptet hatte, später erkrankt, sondern sogar vorerkrankt.

Eine Zivilrichterin des Amtsgerichts Sondershausen hat eine gütliche Einigung herbeigeführt, indem der Beklagte 1200 € an die Klägerin zu zahlen hatte. Somit hat dann auch der Zivilrechtsfall „Barni“ für die Menschen ein Ende gefunden.
Autor: nnz

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