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Do, 12:31 Uhr
02.02.2006

Rechtsstaat contra Sicherheitsbedürfnis?

Nordhausen (nnz). Vollbesetzt war er, der Hue-de-Grais-Saal der Polizeidirektion Nordhausen. Sogar Stühle mussten noch herangeschleppt werden, um allen Interessierten einen Platz anbieten zu können. Was da gestern bei der Polizei abging, das hat jetzt die nnz erfahren.

Rechtsstaat contra Sicherheitsbedürfnis? (Foto: nnz) Rechtsstaat contra Sicherheitsbedürfnis? (Foto: nnz)

Der Referent des ersten Februarabends war aus Braunschweig angereist. Der langjährige Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter, Oberstaatsanwalt Dr. Hans-Jürgen Grasemann, widmete sich einem Thema, das auch in der Öffentlichkeit immer wieder zu heftigen Diskussionen führt: Die Gratwanderung zwischen einer möglichst hohen Sicherheit und der Gewährleistung der Grundrechte.

Die Veranstaltung des Bildungswerks Erfurt der Konrad-Adenauer-Stiftung versprach ein kurzweiliger Abend zu werden, ist Dr. Grasemann doch seit Jahren durch seine Vorträge und Aufsätze insbesondere zu juristischen Fragen der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit bundesweit bekannt.

In lockerer, rhetorisch ausgefeilter Manier präsentierte der Referent seine Sicht auf die Dinge, ohne den Vortrag rechtswissenschaftlich zu überlasten. Grasemann berichtete anhand unzähliger Beispiele aus seiner Tätigkeit als Oberstaatsanwalt und über persönliche Erfahrungen, die er dabei sammeln musste.Immer wieder müsse der Rechtsstaat die Erfahrung machen, so Dr. Jürgen Grasemann zu Beginn, dass auch er rechtswidrig handele.

Wenn das Recht da sei, die richtigen Gesetze da seien, so sei oft deren unrichtige Anwendung leider ebenfalls da. Schon Platon wusste: "Gerechtigkeit ist ein scheues Wild, das man, wenn man ihm nachstellt, nicht kriegt." Besonders problematisch sei dies bei Eingriffen in die Grundrechte und bei dem oft nahtlosen Übergang von erlaubter kriminalistischer List zur unerlaubten Täuschung in Vernehmungen. Der Rechtsstaat verfüge aber zum Glück auch über die notwendigen Kontroll- und Überprüfungsmechanismen.

Aufhorchen lies er die mehr als 70 Zuhörer mit seiner Bemerkung, in der DDR seien Straftäter „im Normalfall, gerecht und angemessen bestraft worden“. Er bezeichnete dies als beneidenswert, klammerte aber politische Straftaten deutlich davon aus. Der überwiegende Teil der Anwesenden hatte wohl solche Worte noch nie aus dem Mund eines Juristen aus der alten BRD (Grasemann nennt sie so) gehört. Offensichtlich brachte ihm das auch einen gehörigen Sympathie-Bonus für den Rest des Abends ein, weil er damit verdeutlichen wollte, dass nicht alles schlecht war.

Er bat, sich immer wieder bewusst zu machen, dass Polizei und Justiz nie in der Lage sein werden, alles aufzuklären oder zu verhindern. Deutlich gemacht wurde das am Beispiel der Bedrohung durch den Terrorismus, der ohne Zweifel ein weltweites Problem darstellt. Aber es ist bei seiner Bekämpfung keinen Königsweg. Es sei unmöglich, alle Kernkraftwerke der Welt, alle Flughäfen oder Bahnhöfe sicher zu machen.

In diesem Zusammenhang ging der Oberstaatsanwalt auch auf das neue Luftsicherungsgesetz ein, das sich zur Zeit auf dem Prüfstand des Verfassungsgerichtes befinden. An diesem Gesetz werde das Problem besonders deutlich. Sicherheit ja, aber zu welchem Preis? Wer will die Entscheidung darüber treffen, ein Flugzeug abzuschießen und die Insassen zu opfern, um an anderer Stelle der Welt Menschen zu retten? Dr. Grasemann rechnet mit einer Entscheidung des Verfassungsgerichtes, die ihn in seiner Meinung bestärkt, dass es dem Menschen verwehrt sei, Menschen zu töten, um andere zu retten.

Der Rechtsstaat Bundesrepublik bietet den dafür Verantwortlichen eine Vielzahl rechtlicher Möglichkeiten, die keine Grundrechte aushebeln. Auf diese müssen wir uns besinnen und sie sinnvoll nutzen. Wenn wir dabei die Balance finden zwischen Sicherheit und Freiheit, werden wir viel tun können und auch viel erreichen, so Dr. Grasemann zum Ende seines Vortrages. Er machte nochmals an einigen Beispielen deutlich, dass unser Strafrecht viel erreichen kann. Es ändere aber nichts in den Köpfen sagte er unter Bezug auf den Rechtsextremismus. Hier sei „Primärprävention, insbesondere die Aufarbeitung des Erziehungs- und Bildungsdefizits“ gefragt.

Der Leiter der Polizeidirektion Nordhausen und zugleich erster Vorsitzender des Vereins „Bürger und Polizei e.V.“ als Mitorganisator des Abends, Polizeidirektor Günther Lierhammer, dankte dem Referenten ebenso wie Dr. Andreas Schulze von der Konrad-Adenauer-Stiftung für die kurzweilige Gestaltung des Abends und überreichte kleine Gastgeschenke, die die Aktiven des Abends an ihren Besuch in Nordhausen erinnern sollen (siehe Foto).
Thomas Soszynski, Polizeioberkommissar
Autor: nnz

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