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Fr, 12:43 Uhr
24.06.2022
Finanzen

Abgabefristen für Steuererklärung verlängert

Die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert (SPD) begrüßt die mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz erneut beschlossenen Verlängerungen der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen...

Bürgerinnen und Bürger im Freistaat, die ihre Steuererklärungen selbst erstellen, haben nunmehr bis zum 1. November 2022[1] Zeit, diese für 2021 abzugeben. Für beratene Steuerpflichtige verlängert sich die Abgabefrist u.a. für 2020 bis zum 31. August 2022 und für 2021 bis zum 31. August 2023.

Die erneute Verlängerung soll die Sondersituation der Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie abmildern.

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„Aus vielen Gesprächen mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern weiß ich, wie hoch die Arbeitsbelastung in den Kanzleien auch aktuell noch ist. Die Beantragung der staatlichen Hilfen für Corona-geschädigte Unternehmen und Selbstständige hat die Beraterinnen und Berater in den vergangenen Monaten immer wieder stark gefordert – zusätzlich zu ihren eigentlichen Aufgaben. Auch die in Kürze einzureichenden Grundsteuererklärungen werden für Mehrarbeit in den Kanzleien sorgen. Mit der Fristverlängerung ist es möglich, dass sowohl die Bearbeitung der Corona-Hilfsanträge als auch die Abgabe aller Steuererklärungen fristgerecht erfolgen kann“, so Finanzministerin Heike Taubert.
Autor: red

Kommentare
Marionade
24.06.2022, 13.07 Uhr
Rücksicht ???
Dieses bedeutet natürlich auch das sich unsere Ehrwürdigen Ämter sich Zeit mit der Rückzahlung lassen können ....
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