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Di, 13:16 Uhr
17.01.2006

Stadt wurde verurteilt

Nordhausen (nnz). Haben Sie sich auch schon mal über abgesenkte Gullydeckel oder Schlaglöcher geärgert? Noch größer ist der Frust, wenn dann auch noch das Auto beschädigt wird. Die Stadtverwaltung Nordhausen musste jetzt „blechen“....


Wie Rechtsanwalt Michael Dießner der nnz mitteilte, wurde die Stadt Nordhausen durch das Landgericht Mühlhausen im Dezember 2004 verurteilt, einem Verkehrsteilnehmer Schadenersatz zu zahlen. Das Fahrzeug des Klägers setzte im Bereich einer Bodenabsenkung auf einem Gullydeckel auf und wurde hierbei erheblich beschädigt.

Die Stadt Nordhausen verweigerte einen Ausgleich des Schadens. Sie behauptete eine Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflichten liege nicht vor. Die Straße habe sich in einem allgemein schlechten Ausbauzustand befunden, der auf den ersten Blick erkennbar gewesen sei. Dem ist das Landgericht nicht gefolgt. Es hat die Stadt Nordhausen im wesentlichen antragsgemäß verurteilt. Danach haftet die Stadt Nordhausen als Trägerin der Straßenbaulast mit der Verpflichtung, nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straße in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu erhalten. Verkehrsteilnehmer müssen vor den von der Straße ausgehenden Gefahren geschützt werden.

Zwar muß ein Verkehrsteilnehmer eine Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet. Die Stadt muß allerdings in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer nicht erkennbar sind.

Das OLG Jena kürzte die Ansprüche des Klägers jedoch um 25 Prozent. Es berücksichtigte die Betriebsgefahr des Fahrzeugs.

Künftig wird in jedem Einzelfall sorgfältig zu prüfen sein, ob Schadensersatzansprüche gegen Gemeinden erfolgreich durchgesetzt werden können. Das nunmehr erstrittene Urteil hat die Erfolgsaussichten ganz erheblich verbessert.
Autor: nnz

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