So, 11:40 Uhr
29.05.2022
Polizeibericht
Mann prügelt Freundin ins Krankenhaus
Am Samstag wurden Beamte der Nordhäuser Polizei gegen 21:30 Uhr in die Töpferstraße gerufen. Ein Zeuge beobachtete einen Beziehungsstreit, der derart eskalierte, dass eine Person verletzt wurde...
Nach ersten Ermittlungen schlug der 31jährige Beschuldigte seine 27jährige Freundin. Als diese am Boden lag, trat er sie dann gegen den Kopf. Letztlich wurde sie leicht verletzt. Verständigte Mitarbeiter eines Rettungswagens versorgten die junge Frau. Eine Behandlung im Krankenhaus lehnte sie ab. Bei der Überprüfung des 31jährigen Nordhäusers stellte sich heraus, dass gegen diesen ein Haftbefehl vorliegt. Trotz vorläufiger Festnahme konnte er später die Dienststelle verlassen. Der offenstehende Geldbetrag wurde von seiner Mutter bezahlt.
Autor: redNach ersten Ermittlungen schlug der 31jährige Beschuldigte seine 27jährige Freundin. Als diese am Boden lag, trat er sie dann gegen den Kopf. Letztlich wurde sie leicht verletzt. Verständigte Mitarbeiter eines Rettungswagens versorgten die junge Frau. Eine Behandlung im Krankenhaus lehnte sie ab. Bei der Überprüfung des 31jährigen Nordhäusers stellte sich heraus, dass gegen diesen ein Haftbefehl vorliegt. Trotz vorläufiger Festnahme konnte er später die Dienststelle verlassen. Der offenstehende Geldbetrag wurde von seiner Mutter bezahlt.
Kommentare
Hayden 69
29.05.2022, 12.15 Uhr
Polizeibericht
Wieso wird so ein armseliges Stück Sch... der Frauen schlägt wieder auf freien Fuß gesetzt, der gehört vor einen Schnellrichter und gleich hinter Schloss und Riegel.
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Gehard Gösebrecht
29.05.2022, 12.54 Uhr
Bitte, die Etikette!
Ich kann die Wut vollkommen verstehen.
Aber auch für so eine Klientel gelten Gesetze.
Die Geldstrafe wurde bezahlt und damit der Haftbefehl aufgehoben.
Bei der jetzigen Aktion wird es wohl zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen.
Mehr kommt da nicht.
Aber auch für so eine Klientel gelten Gesetze.
Die Geldstrafe wurde bezahlt und damit der Haftbefehl aufgehoben.
Bei der jetzigen Aktion wird es wohl zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung kommen.
Mehr kommt da nicht.
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Wauwau
29.05.2022, 19.14 Uhr
Bewährung
-wohl kaum. Ohne Anzeige der Geschädigten passiert gar nichts.
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Gehard Gösebrecht
29.05.2022, 21.05 Uhr
Ja genau
Vielleicht reicht eine einfache Entschuldigung der Geschädigten zum Täter, der sich bei den Schlägen und Tritten selbst verletzt hat.
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tannhäuser
30.05.2022, 15.12 Uhr
Beim nächsten Streit...
...schlägt er sie tot und niemand konnte das voraussehen (Wie bei vernachlässigten und misshandelten Kindern) weil er ja krank und/oder süchtig nach Rauschmitteln und deshalb unzurechnungsfähig war.
Die von Amt und Gesetz her Verantwortlichen gehen zur Tagesordnung bzw. zum nächsten gewalttätigen Nicht-Schuldfähigen über.
Die geschlossenen Abteilungen der Nervenkliniken sind voll von diesen "schuldunfähigem" Leuten, die eigentlich in härteste Knastbedingungen gehören und nicht in Kliniken, die genug zu tun haben mit der Therapierung von nicht gewalttätigen wirklich und unverschuldet psychisch kranken Menschen.
Die von Amt und Gesetz her Verantwortlichen gehen zur Tagesordnung bzw. zum nächsten gewalttätigen Nicht-Schuldfähigen über.
Die geschlossenen Abteilungen der Nervenkliniken sind voll von diesen "schuldunfähigem" Leuten, die eigentlich in härteste Knastbedingungen gehören und nicht in Kliniken, die genug zu tun haben mit der Therapierung von nicht gewalttätigen wirklich und unverschuldet psychisch kranken Menschen.
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Alex Gösel
30.05.2022, 15.21 Uhr
Der nächste Streit...
also wenn die geschlagene Frau zu ihrem Peiniger zurückgeht, kann man die nicht wirklich bedauern, werter tannhäuser und alle anderen Vorkommentatoren.
Alles andere sollten dann doch Gerichte entscheiden, oder?
Alles andere sollten dann doch Gerichte entscheiden, oder?
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tannhäuser
30.05.2022, 16.12 Uhr
Werte Trixie Kuntze...
...von diesem Fall abgesehen:
Wenn gewalttätige Kerle dort sitzen würden, wo sie hingehören, könnten Frauen gefahrlos zu ihnen zurückkehren...
Z.B. für eine Stunde pro Woche je nach Bundesland und Klassifizierung der Haftanstalt...
Aber das Opfer muss Anzeige erstatten, da hat Herr Gösebrecht mal wieder Recht.
Was danach folgen muss, um zu verhindern, dass die Frau nicht in ihrer Wohnung oder auf offener Strasse überfallen und abgestochen wird, liegt dann schon wieder in anderer "höherer" justiziabler Verantwortung.
Wenn gewalttätige Kerle dort sitzen würden, wo sie hingehören, könnten Frauen gefahrlos zu ihnen zurückkehren...
Z.B. für eine Stunde pro Woche je nach Bundesland und Klassifizierung der Haftanstalt...
Aber das Opfer muss Anzeige erstatten, da hat Herr Gösebrecht mal wieder Recht.
Was danach folgen muss, um zu verhindern, dass die Frau nicht in ihrer Wohnung oder auf offener Strasse überfallen und abgestochen wird, liegt dann schon wieder in anderer "höherer" justiziabler Verantwortung.
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Alex Gösel
31.05.2022, 14.36 Uhr
Ihren Ausführungen zufolge
scheinen Sie sich bestens im bundesdeutschen Justizsystem sehr gut auszukennen. Berichten Sie uns doch mal genauer über Ihre Erfahrungen mit dem System, das ist mit Sicherheit sehr aufschlußreich für alle hier, werter tannhäuser!
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Gehard Gösebrecht
05.06.2022, 12.43 Uhr
Herr tannhäuser
Sie müssen hier nichts schreiben womit Sie sich wohl möglich selbst belasten.
Jeder hat doch in diesen "Rechtsstaat " seine persönlichen Erfahrungen gemacht.
Diese muss man aber nicht unnötig zum Markte tragen um andere zu unterhalten.
Die Todesstrafe ist der Lebenslangen Haft gewichen.
Und diese ist auch nicht immer Lebenslang.
Man sollte nur, bevor man aus Wut und Hass mit einer Waffe auf einen Menschen losgeht oder mit dem beschuhten Fuss gegen den Kopf tritt, das Gehirn einschalten.
Jeder hat doch in diesen "Rechtsstaat " seine persönlichen Erfahrungen gemacht.
Diese muss man aber nicht unnötig zum Markte tragen um andere zu unterhalten.
Die Todesstrafe ist der Lebenslangen Haft gewichen.
Und diese ist auch nicht immer Lebenslang.
Man sollte nur, bevor man aus Wut und Hass mit einer Waffe auf einen Menschen losgeht oder mit dem beschuhten Fuss gegen den Kopf tritt, das Gehirn einschalten.
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