Do, 18:18 Uhr
17.03.2022
CDU-Antrag auf Schutz von Mensch und Nutztier angenommen
Schutzstatus des Wolfs soll auf den Prüfstand
Ein Antrag der CDU-Fraktion mit dem Thema Schutz der Bevölkerung und der Weidetiere vor dem Wolf in Thüringen ist heute im Parlament angenommen worden. Während die CDU das Ergebnis feiert, geht es der fad nicht weit genug …
Der naturschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stephan Tiesler erklärte dazu: Wir als CDU-Fraktion haben heute durchgesetzt, dass der Schutzstatus des Wolfes in Thüringen endlich überprüft wird. Bei der Neudefinition des Erhaltungszustands muss die aktuell steigende Wolfspopulation berücksichtigt werden. Die Landesregierung wird damit verpflichtet, landesrechtliche Regelungen zu treffen, um Ausnahmen von den bestehenden Schutzvorschriften zu schaffen. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur
Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen in Thüringen.
Für die AfD-Fraktion geht der Beschluss weit an den aktuellen Forderungen, unter anderem des Thüringer Bauernverbandes, vorbei. Angesichts der Ausbreitung des Wolfes und damit einhergehender Risse an Nutztieren hätte es der Forderung nach einer Verordnung bedurft, wie in anderen Bundesländern bereits üblich. Der Einsatz von Herdenschutzhunden und ein Praxisleitfaden allein schaffen keine Sicherheit, nicht für Tierhalter und nicht für Jagdberechtigte, resümiert der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jens Cotta zum heutigen Landtagsbeschluss.
Nadine Hoffmann, die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt: Die AfD-Fraktion hatte in einem Änderungsantrag zu ihrer Plenarinitiative ‚Wolfsmanagement‘ eine solche Verordnung gefordert, was von der Mehrheit abgelehnt wurde. Die Verantwortung für weitere Risse geht damit an die politischen Kräfte in Thüringen, die eine Verordnung verhindern. Dass unser Antrag abgelehnt wurde, weil er von uns ist, ist bezeichnend für das demokratische Verständnis dieses Parlaments.
Autor: redDer naturschutzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stephan Tiesler erklärte dazu: Wir als CDU-Fraktion haben heute durchgesetzt, dass der Schutzstatus des Wolfes in Thüringen endlich überprüft wird. Bei der Neudefinition des Erhaltungszustands muss die aktuell steigende Wolfspopulation berücksichtigt werden. Die Landesregierung wird damit verpflichtet, landesrechtliche Regelungen zu treffen, um Ausnahmen von den bestehenden Schutzvorschriften zu schaffen. Im Fokus stehen dabei Maßnahmen zur
Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen in Thüringen.
Für die AfD-Fraktion geht der Beschluss weit an den aktuellen Forderungen, unter anderem des Thüringer Bauernverbandes, vorbei. Angesichts der Ausbreitung des Wolfes und damit einhergehender Risse an Nutztieren hätte es der Forderung nach einer Verordnung bedurft, wie in anderen Bundesländern bereits üblich. Der Einsatz von Herdenschutzhunden und ein Praxisleitfaden allein schaffen keine Sicherheit, nicht für Tierhalter und nicht für Jagdberechtigte, resümiert der jagdpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Thüringen, Jens Cotta zum heutigen Landtagsbeschluss.
Nadine Hoffmann, die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion ergänzt: Die AfD-Fraktion hatte in einem Änderungsantrag zu ihrer Plenarinitiative ‚Wolfsmanagement‘ eine solche Verordnung gefordert, was von der Mehrheit abgelehnt wurde. Die Verantwortung für weitere Risse geht damit an die politischen Kräfte in Thüringen, die eine Verordnung verhindern. Dass unser Antrag abgelehnt wurde, weil er von uns ist, ist bezeichnend für das demokratische Verständnis dieses Parlaments.

