Do, 17:27 Uhr
15.11.2001
BVMW: Steuerrecht nachbessern
Nordhausen (nnz). Hart ins Gericht mit der Bundesregierung geht die mittelständische Wirtschaft des Landkreises Nordhausen. Deren Kreisverband übt Kritik vor allem an der Steuerreform.
Das Jahresgutachten des Sachverständigenrates holt die rot-grüne Bundesregierung aus ihren zweckoptimistischen Wachstumsträumen auf den harten Boden der Realität zurück. Aus Sicht des wirtschaftlichen Mittelstandes wäre eine befristete Steuersenkung für Unternehmen und Haushalte ein erster Schritt, um der lahmenden Konjunktur neue Impulse zu verleihen, erklärte der BVMW-Kreisgeschäftsführer Volker Beiersdorf gegenüber der nnz. Beiersdorf erinnerte daran, dass der Verband unlängst befristete Sonderabschreibungen für investierende Unternehmen nach dem Vorbild des französischen Konjunkturprogramms vorgeschlagen habe.
Investitionsfördernde Maßnahmen auf der Basis des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes von 1967 dürfen angesichts der konjunkturellen Talfahrt kein Tabuthema mehr sein, so der Mittelstandsvertreter. Nicht nachvollziehen könne er die positive Bewertung der Eichelschen Steuerreform durch den Sachverständigenrat. Die Personengesellschaften waren, sind und bleiben gegenüber Kapitalgesellschaften eklatant steuerlich benachteiligt, betonte Beiersdorf. Das habe nicht zuletzt die Bundesteuerberaterkammer festgestellt. Die Bundesregierung müsse deshalb das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts nachbessern.
Autor: nnzDas Jahresgutachten des Sachverständigenrates holt die rot-grüne Bundesregierung aus ihren zweckoptimistischen Wachstumsträumen auf den harten Boden der Realität zurück. Aus Sicht des wirtschaftlichen Mittelstandes wäre eine befristete Steuersenkung für Unternehmen und Haushalte ein erster Schritt, um der lahmenden Konjunktur neue Impulse zu verleihen, erklärte der BVMW-Kreisgeschäftsführer Volker Beiersdorf gegenüber der nnz. Beiersdorf erinnerte daran, dass der Verband unlängst befristete Sonderabschreibungen für investierende Unternehmen nach dem Vorbild des französischen Konjunkturprogramms vorgeschlagen habe.
Investitionsfördernde Maßnahmen auf der Basis des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes von 1967 dürfen angesichts der konjunkturellen Talfahrt kein Tabuthema mehr sein, so der Mittelstandsvertreter. Nicht nachvollziehen könne er die positive Bewertung der Eichelschen Steuerreform durch den Sachverständigenrat. Die Personengesellschaften waren, sind und bleiben gegenüber Kapitalgesellschaften eklatant steuerlich benachteiligt, betonte Beiersdorf. Das habe nicht zuletzt die Bundesteuerberaterkammer festgestellt. Die Bundesregierung müsse deshalb das Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts nachbessern.


