Do, 15:06 Uhr
15.11.2001
13 mal: Der Trick mit dem Klick
Nordhausen (nnz). Internetauktionshäuser bieten mitunter das eine oder andere Schnäppchen an. Manchmal ist es auch hochwertiger Schrott, den man da ersteigert. Ein solcher Schrottanbieter musste sich heute vor dem Nordhäuser Amtsgericht verantworten.
13 mal hatte der Angeklagte versucht, seinen Computermüll per Klick an den Mann oder die Frau zu bringen. 13 Fälle konnte ihm das Gericht heute Vormittag nachweisen. Die Masche war immer die gleiche: Im Internet wurden Elektronik- oder Computerteile zur Versteigerung angeboten. Wer den Zuschlag erhielt, der musste den Kaufpreis per Überweisung rüberreichen. Denn im Internet gilt bei Auktionen: Erst das Geld dann die Ware. Das Geld erhielt der 25jährige Nordhäuser zwar, doch die Ware entpuppte sich beim Ersteigerer als minderwertiges Material.
Die Masche funktionierte sehr gut, der Nordhäuser bestritt damit seinen Lebensunterhalt. Dann ging er den Ermittlern ins Netz und wurde heute zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Bewährungsauflagen gab es auch: Der Mann muß 2.500 Mark an einen gemeinnützigen Verein zahlen. In die Gesamtstrafe floß noch ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein.
Autor: nnz13 mal hatte der Angeklagte versucht, seinen Computermüll per Klick an den Mann oder die Frau zu bringen. 13 Fälle konnte ihm das Gericht heute Vormittag nachweisen. Die Masche war immer die gleiche: Im Internet wurden Elektronik- oder Computerteile zur Versteigerung angeboten. Wer den Zuschlag erhielt, der musste den Kaufpreis per Überweisung rüberreichen. Denn im Internet gilt bei Auktionen: Erst das Geld dann die Ware. Das Geld erhielt der 25jährige Nordhäuser zwar, doch die Ware entpuppte sich beim Ersteigerer als minderwertiges Material.
Die Masche funktionierte sehr gut, der Nordhäuser bestritt damit seinen Lebensunterhalt. Dann ging er den Ermittlern ins Netz und wurde heute zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Bewährungsauflagen gab es auch: Der Mann muß 2.500 Mark an einen gemeinnützigen Verein zahlen. In die Gesamtstrafe floß noch ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein.

