Di, 12:06 Uhr
13.11.2001
Der Tag der Entscheidung?
Nordhausen (nnz). Was lange währt, das wird gut. So dachten sich das auch die Verantwortlichen der Stadt Nordhausen. Seit langer Zeit wartet man im Rathaus auf eine Entscheidung im Streit zur Kreisumlage. Heute sollte sie verkündet werden.
Bereits gestern verkündeten die Richter des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes in Weimar eine Verschiebung des Termins auf den 11. Dezember 2001. Laut einer Pressemitteilung sei die Stadtverwaltung jetzt telefonisch von dieser Entscheidung unterrichtet worden. In der Kreisverwaltung wusste man schon gestern, was da in Weimar abgeht. Nach nnz-Informationen könnte es in den kommenden Tagen vielleicht doch noch einen Vergleich zwischen dem Kreis und der Stadt in punkto der Kreisumlagen aus den Jahren 1994 und 1995 geben. Erstens soll es in der vergangenen Woche nochmals ein Gespräch zwischen den Spitzen der beiden Verwaltungen zum Kreisumlagestreit gegeben haben. Zweites habe das Gericht eine Verschiebung des Urteils nur für den Fall in Aussicht gestellt, wenn beide Seiten erneut Verhandlungen zu einem Vergleich aufnehmen würden.
In einem bereits angebotenem Vergleich hatte das OVG eine Summe von rund zwei Millionen Mark vorgeschlagen, die der Landkreis an die Stadt zahlen würde. Der Landkreis hatte dies jedoch abgelehnt. Die Motive dafür sind wenig verständlich, denn bei einem negativen Ausgang für den Kreis müsste dieser über vier Millionen Mark berappen, und das wäre erst der Anfang. Die Klagen und Widersprüche gegen die nachfolgenden Kreisumlagen (einschließlich die das Jahres 2001) schlummern bereits - juristisch verpackt - in Akten der Gerichte, zum Beispiel die des Jahrganges 96 am Verwaltungsgericht Weimar. Diese Verfahren sollen vorerst ausgesetzt sein. Bis zum Spruch der Oberverwaltungsrichter.
Auch andere Landkreise und Kommunen warten sehnsüchtig auf diesen Spruch, lassen sich doch dadurch auch eventuelle Ansprüche ableiten, zum Beispiel bestünde kommunalrechtliche Sicherheit. Vor allem aber sollte dann Klarheit darüber bestehen, was eine freiwillige oder was eine Pflichtaufgabe für den Landkreis ist und wie hoch die Kreisumlage angesetzt werden kann. Apropos Kreisumlage: Sollte der Kreis zur Zahlung von zwei oder mehr Millionen Mark verdonnert werden, dann müsste er sich das Geld wieder von den Kommunen holen. Dann wird vermutlich einfach die Kreisumlage erhöht und die Stadt Nordhausen müsste von ihren erhaltenen Millionen mehr als die Hälfte zurückgeben.
Autor: nnzBereits gestern verkündeten die Richter des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes in Weimar eine Verschiebung des Termins auf den 11. Dezember 2001. Laut einer Pressemitteilung sei die Stadtverwaltung jetzt telefonisch von dieser Entscheidung unterrichtet worden. In der Kreisverwaltung wusste man schon gestern, was da in Weimar abgeht. Nach nnz-Informationen könnte es in den kommenden Tagen vielleicht doch noch einen Vergleich zwischen dem Kreis und der Stadt in punkto der Kreisumlagen aus den Jahren 1994 und 1995 geben. Erstens soll es in der vergangenen Woche nochmals ein Gespräch zwischen den Spitzen der beiden Verwaltungen zum Kreisumlagestreit gegeben haben. Zweites habe das Gericht eine Verschiebung des Urteils nur für den Fall in Aussicht gestellt, wenn beide Seiten erneut Verhandlungen zu einem Vergleich aufnehmen würden.
In einem bereits angebotenem Vergleich hatte das OVG eine Summe von rund zwei Millionen Mark vorgeschlagen, die der Landkreis an die Stadt zahlen würde. Der Landkreis hatte dies jedoch abgelehnt. Die Motive dafür sind wenig verständlich, denn bei einem negativen Ausgang für den Kreis müsste dieser über vier Millionen Mark berappen, und das wäre erst der Anfang. Die Klagen und Widersprüche gegen die nachfolgenden Kreisumlagen (einschließlich die das Jahres 2001) schlummern bereits - juristisch verpackt - in Akten der Gerichte, zum Beispiel die des Jahrganges 96 am Verwaltungsgericht Weimar. Diese Verfahren sollen vorerst ausgesetzt sein. Bis zum Spruch der Oberverwaltungsrichter.
Auch andere Landkreise und Kommunen warten sehnsüchtig auf diesen Spruch, lassen sich doch dadurch auch eventuelle Ansprüche ableiten, zum Beispiel bestünde kommunalrechtliche Sicherheit. Vor allem aber sollte dann Klarheit darüber bestehen, was eine freiwillige oder was eine Pflichtaufgabe für den Landkreis ist und wie hoch die Kreisumlage angesetzt werden kann. Apropos Kreisumlage: Sollte der Kreis zur Zahlung von zwei oder mehr Millionen Mark verdonnert werden, dann müsste er sich das Geld wieder von den Kommunen holen. Dann wird vermutlich einfach die Kreisumlage erhöht und die Stadt Nordhausen müsste von ihren erhaltenen Millionen mehr als die Hälfte zurückgeben.


