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Sa, 16:15 Uhr
13.11.2021
Landrat Jendricke will auf neue Landesvorgaben warten

Keine Verschärfung der Corona-Maßnahmen

Der Landkreis Nordhausen hebt die verschärfende Allgemeinverfügung wieder auf, die ab Montag gelten sollte und wartet stattdessen auf neue Landesvorgaben. Landrat Jendricke erhebt in diesem Zusammenhang erneut schwere Vorwürfe gegen das Thüringer Sozialministerium...

Nordhausens Landratsamt in der Grimmelallee (Foto: nnz-Archiv) Nordhausens Landratsamt in der Grimmelallee (Foto: nnz-Archiv)

Vor dem Hintergrund der für kommende Woche sowieso angekündigten Änderungen der Coronaregeln auf der gesamten Landesebene hebt der Landkreis Nordhausen seine verschärfende Allgemeinverfügung wieder auf, die ab kommendem Montag gelten sollte. Die bisherige Allgemeinverfügung bleibt erhalten und ist aus formellen Gründen gestern im Amtsblatt erneut veröffentlicht worden.

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Landrat Matthias Jendricke reagierte mit diesem Schritt auf das wechselhafte Vorgehen des Thüringer Sozialministeriums, das neue Landesvorgaben für den 24. November angekündigt und nun die neuen Regelungen bereits für nächste Woche ankündigte. „Aus meiner Sicht ist unsere Vorgehensweise so erforderlich, um den Einwohnern, Unternehmen und weiteren Einrichtungen einen mehrfachen Wechsel der Rechtslage im Laufe der nächsten Woche zu ersparen“, sagte Landrat Matthias Jendricke.

„Deshalb habe ich am Freitag dem Gesundheitsministerium mitgeteilt, dass wir die neue verschärfte Allgemeinverfügung gar nicht erst in Kraft treten lassen und es beim Status quo belassen, bis die neuen vorgezogenen Landesvorgaben gelten. Aufgrund der im Thüringenvergleich niedrigsten Inzidenzlage hier im Landkreis Nordhausen ist diese Verfahrensweise auch verhältnismäßig“, begründete Jendricke den Rückzieher und fährt fort: „Da es mein Ziel ist, die Menschen bei der Pandemiebekämpfung immer als Partner zum Mitmachen zu gewinnen, wäre ein mehrfacher Wechsel der Rechtslage binnen weniger Tage andernfalls sehr kontraproduktiv.“

Damit bleibt es imm Landkreis Nordhausen bei der 3G-Regel für Gaststätten (außer Mitnahme- oder Lieferdienste, betriebsinterne Kantine und Hochschulmensa), öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder, Saunen, Fitnessstudios und Sporthallen sowie vergleichbare Einrichtungen und bei der Beherbergung.

Aus Jendrickes Sicht wäre die fortschreitende schlechte Pandemieentwicklung in Thüringen vermeidbar gewesen, wenn das Thüringer Sozialministerium auch in anderen Regionen des Bundeslandes, neben immer neuen Verordnungslagen, auch deren Vollzug mit dementsprechenden Kontrollen angeordnet hätte. Der Landkreis Nordhausen sei ein der wenigen Gebietskörperschaften gewesen, der seinen Vollzugsdienst mit laufenden Kontrollmaßnahmen sogar im Schichtdienst beauftragte und dadurch niedrigere Inzidenzwerte erreichen konnte, heißt es aus dem Landratsamt.

Angefügt finden Sie das angesprochene, gestern erschienene Amtsblatt als. pdf-Datei.
Olaf Schulze
Autor: osch

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Kommentare
Rob2000
14.11.2021, 09:00 Uhr
Also beim
besten willen, regeln da,regeln hier das wird geändert und dies und das...
Also irgendwann steigt man durch dieses Theater gar nicht mehr durch.
Was gilt denn nun überhaupt...
Also ich bin für jeden regelverstoß...solange wie sich die bestbezahlten nicht mal klar sind wie nun was laufen soll...woher soll der kleine dumme Bürger das dann.
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