eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 11:17 Uhr
07.10.2021
2023 bis 2027

560 Millionen Euro für den ländlichen Raum

Der Freistaat Thüringen wird für die Entwicklung des ländlichen Raums in den nächsten Jahren rund 453 Millionen Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds erhalten. Was man mit dem Geld machen will, erläuterte jetzt Ministerin Karawanskij im Landtag...

Ministerin Susanna Karawanskij informierte heute im Landtag den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten über die Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ab 2023 bis 2027. „Mit den Mitteln werden wir Agrar- und Forstbetriebe unterstützen, noch umweltfreundlicher zu wirtschaften. Wir werden Investitionen in den Klima- und Umweltschutz sowie für mehr Tierwohl fördern. Wir werden den Generationswechsel in der Landwirtschaft begleiten und Junglandwirten die Existenzgründungen finanziell erleichtern sowie das landwirtschaftliche Risikomanagement verbessern. Für Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums konnten wir die Mittel absichern. Wir haben vorgesorgt und schaffen finanzielle Ausgleiche für Bereiche, in denen durch die neue europäische Mittelverteilung finanzielle Kürzungen drohen“, sagte die Ministerin.

Anzeige symplr
Das Kabinett hatte am Dienstag (5.10.) den Vorschlag des Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) zur künftigen ELER-Mittelverteilung in der neuen Förderphase der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) angenommen.

Nach dem bei der Agrarministerkonferenz vom März 2021 beschlossenen Länderverteilerschlüssel erhält Thüringen insgesamt 453 Millionen Euro ELER-Mittel. Zusammen mit der nationalen Kofinanzierung stehen von 2023 bis 2027 insgesamt etwa 560 Millionen Euro für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung.

Das sind jährlich etwa 12 Millionen Euro weniger als in der vorherigen Förderperiode. Das liegt daran, dass die ELER-Mittelausstattung für Deutschland insgesamt geringer ausfällt und ein neuer Verteilungsschlüssel innerhalb Deutschlands eingeführt worden ist. In der neuen GAP-Förderperiode wurden zudem neue Maßnahmen festgelegt.

Maßnahmen zur ökologischen Leistungsfähigkeit in Landwirtschaft und Forsten werden aufgewertet und erhalten künftig 45 Prozent der verfügbaren Mittel. Zudem wird die Transformation der Landwirtschaft unterstützt, um den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden. Das betrifft die Investitionsförderung, den Wissenstransfer durch Bildung, Beratung und Innovationen sowie neue Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Tierwohl. Auch Existenzgründungen, Junglandwirte sowie das Risikomanagement in den Bereichen Obst, Gemüse und Sonderkulturen werden in der neuen Förderperiode erstmals berücksichtigt.

Der Mittelansatz für LEADER wird beibehalten. Für einige Maßnahmen stehen aufgrund der neuen europäischen Ausrichtung der GAP weniger ELER-Mittel zur Verfügung als bisher. Das TMIL hat jedoch frühzeitig Schritte eingeleitet, um gekürzte ELER-Mittel in den betreffenden Bereichen auszugleichen.

Für Finanzierung der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten wurde vorgesorgt, indem ELER-Übergangsmittel von 60 Millionen Euro aus der noch laufenden Förderperiode für Auszahlungen bis einschließlich 2025 eingesetzt werden. Für andere ELER-Maßnahmen werden 20 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ als zusätzliche Mittel eingesetzt. Das betrifft zum Beispiel das KULAP, die Integrierte ländliche Entwicklung und forstwirtschaftliche Maßnahmen.

In verschiedenen Bund-Länder-Arbeitsgruppen wird aktuell an der Erstellung des GAP-Strategieplans gearbeitet. Hierfür müssen die Länder bis Ende Oktober die notwendigen Informationen zur Finanzausstattungen der Fördermaßnahmen zuarbeiten. Der Bund strebt an, entsprechend der Forderung der EU-Kommission zum 01.01.2022 den nationalen Strategieplan Deutschland für das notwendige Genehmigungsverfahren einzureichen.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr