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Fr, 09:45 Uhr
13.08.2021
Polizeibericht

Radfahrerin leicht verletzt (Update)

Am Mittwochnachmittag, gegen 16.30 Uhr verletzte sich eine Radfahrerin in Nordhausen bei einem Unfall auf der Kreuzung Oskar-Cohn-Straße, Bruno-Kunze-Straße leicht...

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Sie befuhr gegen 16.30 Uhr die Oskar-Cohn-Straße in Richtung Freiherr-vom-Stein-Straße. Als sie die Kreuzung passieren wollte, befuhr aus der Bruno-Kunze-Straße kommend eine 29-jährige Autofahrerin mit ihrem Suzuki Swift die Kreuzung in Richtung Zeppelinweg. Die vorfahrtsberechtigte Radfahrerin kollidierte mit dem Auto. Die Radfahrerin zog sich mehrere Schürfwunden zu.

Update 13. August, 9.45 Uhr: Nach Rücksprache mit der Polizei handelte es sich um einen Übermittlungsfehler innerhalb der Behörde. Die Radfahrerin hatte Vorfahrt. Dies ist hier geändert.
Autor: red

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Kommentare
Der-NDH-Mann
12.08.2021, 14:18 Uhr
Radfahrer*innen :-)
ADAC-Wissenstest
Radfahrer kennen Verkehrsregeln oft nicht !
"Unwissenheit kann gefährlich werden"
EsJay7
12.08.2021, 17:23 Uhr
Manche Autofahrer
aber offensichtlich auch nicht

@Mr. NDH
swk
12.08.2021, 17:43 Uhr
Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht. Ein Radfahrer sollte zumindest die Grundregeln beherrschen, sonst hat er als Verkehrsteilnehmer nichts auf der Straße zu suchen.
echter Nordhaeuser
12.08.2021, 20:55 Uhr
Falscher Bericht
Die Radfahrerin war vorfahrtsberechtigt, hier ist eindeutig ein Fehler in der Berichterstattung. Bitte als nnz klären und richtig stellen. Schon alleine die beschriebene Situation kann gar nicht funktionieren.
________________________________________________
Anm. d. Red.: Das ist der offizielle Polizeibericht. Wenden Sie sich bitte an die PI, wir waren nicht dabei beim Unfall.
Fuba
13.08.2021, 09:20 Uhr
Korrektur
Liebe Redaktion,
ich glaube, jetzt macht ihr es euch doch ein wenig einfach.
Es steht geschrieben:
"Als sie die Kreuzung (Anm.: die Radfahrerin) passieren wollte, befuhr aus der Bruno-Kunze-Straße kommend eine 29-jährige Autofahrerin ... die Kreuzung in Richtung Zeppelinweg. Sie kollidierte mit der vorfahrtsberechtigten Autofahrerin."
Wer ist denn nun vorfahrtsberechtigt gewesen? Ist die Autofahrerin mit sich selbst kollidiert?
Auch wenn es der offizielle Polizeibericht ist: wenn etwas sichtlich falsch ist oder versehentlich falsch dargestellt wurde, sollte man es trotzdem korrigieren oder eine Korrektur bei der PI anfordern.
Es ist nun mal euer Artikel!
Einfach auf die Darstellung der PI zu verweisen und zu schreiben, "wir waren nicht dabei beim Unfall" wirkt schon etwas komisch.
Presse- so auch ihr- berichtet über viele Dinge, bei denen sie selbst nicht dabei war. Trotzdem vertraut der Konsument der Nachricht auf einen gewissen Wahrheitsgehalt bzw. eine korrekte Darstellung!
Deshalb ist der Kommentar von "echter Nordhäuser" durchaus berechtigt.
Und zumindest die beteiligte Radfahrerin wird über die unlogische Darstellung auch nicht begeistert sein.
__________________________________________________-
Anm. d. Red.: Vielen Dank, dass Sie sich so intensiv um sachliche Richtigkeit kümmern. Wir brauchen so aufmerksame Leser wie Sie, damit nicht die Autofahrerin mit der Autofahrerin kollidiert.
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