eic kyf msh nnz uhz tv nt
So, 16:55 Uhr
04.07.2021
Polizeibericht am Wochenende

Betrunken durch die Bahnhofstraße

Anzeige Refinery (lang)
Am Samstag Abend gegen 20:30 Uhr machte ein 38-jähriger Radfahrer in der Nordhäuser Bahnhofstraße aufgrund seiner auffälligen Fahrweise auf sich aufmerksam, sodass ihn Beamte des Inspektionsdienstes kurzerhand kontrollierten...

Die Gründe seines abenteuerlichen Fahrverhaltens mit dem "Drahtesel" wurden rasch offenbart. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,63 Promille. Für den Zweiradführer ging es anschließend zur "Blutspende" in das Krankenhaus.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Halssteckenbleib
04.07.2021, 22:45 Uhr
Ach du meine Güte.....
mit den Drahtesel erwischt. Haben die Beamten denn keine wichtigeren Fälle als ein Mann mit Drahtesel anzuhalten? Demnächst wird zu Fuß unterwegs sein auch noch geahndet. Sicherheit gut und schön aber man kann's auch übertreiben. Man kommt sich heutzutage vor wie ein Verbrecher höchsten Grades.... Ist bestimmt alles wie alles eine Geldfrage...Wenigstens bin ich ein freier Bürger und kann unbestraft tun und lassen was immer ich mag. Tolle Freiheit...
Gehard Gösebrecht
05.07.2021, 08:10 Uhr
Ach das wussten Sie nicht ?
Sie können sogar zu Fuß den Führerschein unter Alkohol verlieren.
Da reicht eine Meldung der Polizei an die Führerscheinbehörde und schon bekommen Sie u.U. Post mit der Aufforderung zur MPU.
Natürlich alles im "rechtsstaatlichen Rahmen ".
Die exorbitanten Kosten inbegriffen.
Erpel1311
05.07.2021, 08:37 Uhr
Auch wer betrunken
Fahrrad fährt gehört bestraft. Trunkenheit im Straßenverkehr geht überhaupt nicht.
Mando
05.07.2021, 09:00 Uhr
"Keine wichtigeren Dinge"
Die Polizei hat sicher genügend andere Belange zu klären. Trunkenheit im Straßenverkehr ist aber auch eine Sache, die wichtig zu ahnden ist. Wenn dann der erste Betrunkene mit dem Drahtesel vor Halssteckenbleibs Auto fährt, ist das Geschimpfe groß. Oder wenn man zu Fuß vom betrunkenen Radler umgefahren wird.
Leser X
05.07.2021, 17:34 Uhr
Das ist doch wohl berechtigt
Wer aus Gewohnheit regelmäßig trinkt, merkt selber nicht, wann die Grenze zur Sucht erreicht wird. Man sollte sich schon entscheiden: Trinken als Hobby oder Führerschein. Beides zusammen geht nun mal nicht und die Polizei sollte alles dafür tun, die Gesellschaft vor solchen Leuten zu schützen.
geloescht.20250302
05.07.2021, 18:42 Uhr
Wenn Sie...
...mit dem Kopf auf den Asphalt knallen und Pflegefall werden ist es natürlich egal, ob Sie ein besoffener Auto- oder Radfahrer ins Wachkoma befördert.

Jeder fordert härteste Bestrafung für Autoraser, aber ein schlangenlinearer Radfahrer ist ein Kavalier mit einem vernachlässigbaren Delikt?

Geht's noch paradoxer?
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)