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Mo, 09:04 Uhr
12.09.2005

Richter Kropp: Der falsche Stundenzettel

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Wenn jemand zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt wird, heißt das nicht, dass er fein raus ist. Durch zahlreiche Auflagen und Weisungen besteht ein nicht geringer Druck für die Verurteilten, ihre Lebensführung zu ändern und künftig straffrei zu leben. Oder Richter Christian Kropp muß sich mit ihnen beschäftigen...


Steven K. (24, Name geändert) gehört dazu. 2001 und 2004 ist er wegen Computerbetruges und Fahrens ohne Fahrerlaubnis vom Amtsgericht Sondershausen zu einer Jugendstrafe von 12 Monaten und einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden. Im Jugendverfahren hatte er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen, von denen er 100 abgearbeitet hatte. Die restlichen Stunden fehlten. Um den Erlaß seiner Strafe zu erreichen, fälschte Steven K. den Stundenzettel, der jetzt weitere 100 Stunden aufwies und legte ihm beim Bewährungshelfer vor. Dieser „roch sogleich den Braten“ und meldete diesen gravierenden Verstoß beim zuständigen Richter.

Amtsrichter Christian Kropp hatte jetzt das Verfahren gegen den geständigen jungen Mann zu verhandeln, der sich auf seine beginnende Lehre und seine Familie mit drei Kindern berief. „Das hat sie nicht davon abgehalten, über Jahre hinweg Straftaten zu begehen“, so Kropp, der Steven K. zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten verurteilte - diesmal keine Bewährung mehr, denn es ist nicht zu erwarten, dass er diese Stunden jemals erbringen wird. Zudem besteht die Gefahr, dass er wieder Stundenzettel fälschen wird.

Auf Steven K. kommen mit dieser Verurteilung und den anstehenden Bewährungswiderrufen in den Verfahren vor dem Amtsgericht Sondershausen harte Zeiten zu. Zudem hat ihn das Amtsgericht Nordhausen wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, auch hier erhielt er keine Bewährung. Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Autor: nnz

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