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So, 10:03 Uhr
28.03.2021
Alkohol am Steuer

MPU droht jetzt nach der ersten Trunkenheitsfahrt

Unfallforscher und Verkehrspsychologen haben es schon lange gefordert, nun wurde die Promillegrenze für die Anordnung einer MPU nach einmaliger Trunkenheitsfahrt tatsächlich herabgesetzt...

In der bisherigen Rechtsprechung wurden bei Erstauffälligen erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille Zweifel an der Fahreignung erhoben. Jetzt können Fahrerlaubnisbehörden bereits ab 1,1 Promille ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis fordern – auch wenn der Fahrer bei der Kontrolle keine oder nur geringe alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigte. Das entschied jüngst das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen begrüßt das Urteil.

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„Alkohol zählt nach wie vor zu den Hauptursachen schwerer Unfälle im Straßenverkehr. Vor allem Hochrisikogruppen wie Alkoholgewöhnte stellen eine enorme Gefahr für sich und andere Verkehrsteilnehmer dar“, stellt Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen fest. „Wir wissen, dass das Unfallrisiko bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 1,1 Promille rund zehnmal höher als bei einem nüchternen Fahrer ist“, ergänzt DeVol. Das zeigen auch die Ergebnisse der Unfallforschung und die aktuelle Unfallstatistik: Laut Statistischem Bundesamt waren mehr als die Hälfte (51,2%) der Alkoholunfälle mit Personenschaden sogenannte Fahrunfälle, die ohne ein Zutun anderer Verkehrsteilnehmer verursacht wurden. Alkoholisierte Fahrer schätzten dabei beispielsweise den Straßenverlauf falsch ein oder waren mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs. Im Normalfall machten Fahrunfälle gerade einmal einen Anteil von 18,1% am Unfallgeschehen mit Personenschaden aus. 2019 war insgesamt bei 4,6% aller Verkehrsunfälle mit Personenschaden Alkohol im Spiel. 228 Personen kamen dabei ums Leben. In Thüringen lag der Anteil der Alkoholunfälle sogar bei 5,2% der Unfälle mit Personenschaden, bei denen 7 Menschen starben.

Für den Verkehrspsychologen Dr. DeVol hat das Leipziger Urteil Signalwirkung: “Auch das zeigt uns die Unfallstatistik: 70,5 % der Pkw-Fahrer, die unter Alkoholeinfluss an einem Unfall mit Personenschaden beteiligt waren, hatten zum Zeitpunkt der Blutentnahme einen BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille. Ab diesem Wert ist der Fahrer im Sinne der Rechtsprechung absolut fahruntüchtig. Ziel muss es sein, diese tickenden Zeitbomben aus dem Verkehr zu ziehen. Eine noch größere Gefahr geht von Fahrern aus, die bei sehr hohen BAK-Werten keinerlei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen aufweisen. Hier müssen wir von einer starken Alkoholgewöhnung oder gar von Alkoholmissbrauch ausgehen. Eine MPU ab der ersten Trunkenheitsfahrt ist für diese Gruppe von Alkoholauffälligen zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer nicht nur medizinisch, sondern auch verkehrspsychologisch fachlich begründbar, da sie das Führen von Fahrzeugen und ihren die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen können“, so Dr. DeVol.

Zum gleichen Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in seinem aktuellen Urteil: Die Richter sehen bei Personen, die aufgrund ihres Trinkverhaltens eine hohe Alkoholgewöhnung erreicht haben, eine erhöhte Rückfallgefahr. Die Giftfestigkeit führt dann dazu, dass Betroffene die Auswirkungen ihres Alkoholkonsums auf die Fahrsicherheit nicht mehr realistisch einschätzen können. Weiter stellt das Gericht fest, dass nach dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand dann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden kann, wenn der Betroffene bei seiner Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille oder mehr aufweist. Wenn er zudem keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigt, ist eine aussagekräftige Zusatztatsache im Sinne von § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c Alt. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gegeben. Dieser zusätzliche tatsächliche Umstand rechtfertigt die Anordnung eines Medizinisch-Psychologischen Gutachtens und damit eine MPU, urteilten die Richter des Bundesverwaltungsgerichts.

Im Institut für Verkehrssicherheit des TÜV Thüringen beschäftigt sich Dr. Don DeVol seit Jahren mit alkoholauffälligen Autofahrern. So konnte in Legalbewährungsstudien nachgewiesen werden, dass Trunkenheitsfahrer mit einer BAK von unter 1,6 Promille ein über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegendes Rückfallrisiko haben und insofern eine Hochrisikogruppe darstellen. Eine beim Verkehrsgerichtstag 2016 von Dr. DeVol vorgetragene Statistik von Trägern von Begutachtungsstellen für Fahreignung unterstreicht dieses Rückfallrisiko: 35,9% der Erstauffälligen, die mit einem BAK-Wert unter 1,6 Promille auffielen, wurden bei einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung als ungeeignet beurteilt. Dies übertrifft sogar den Anteil derer (34,0%), die in der bundesweiten BASt-Statistik mit mehr als 1,6 Promille bei einer ersten Trunkenheitsfahrt auffielen und in der angeordneten MPU als ungeeignet beurteilt wurden.
Autor: red

Kommentare
Paulinchen
28.03.2021, 11.37 Uhr
Alles Quatsch,...
... die Promillegrenze muss auf 0,00 gesenkt werden. Alkohol und Lenken eines Kraftfahrzeugs passen nicht zusammen! Das vereinfacht am Ende die gerichtliche Aufarbeitung eventueller Strafverfahren.
Peterchen1983
28.03.2021, 11.42 Uhr
Ehrlich!
Habt ihr keine anderen Probleme?
Erpel1311
28.03.2021, 13.49 Uhr
Da gebe ich
Paulinchen recht. Wer getrunken hat darf nicht ans Steuer. Das gleiche sollte für Radfahrer und überhaupt alle Verkehrsteilnehmer gelten.
Jeder der mit Drogen am Steuer erwischt wird muss doch hoffentlich auch zur MPU oder?
Piet
28.03.2021, 14.18 Uhr
Dieses
Mittlerweile merkwürdiges Land wird doch nur von Beratern, Gutachtern, Lobbyisten und Psychologen regiert. Entschuldigung Virologen hab ich vergessen. Natürlich müssen alle bezahlt werden. Und wer macht das wohl.
Kobold2
28.03.2021, 17.18 Uhr
hatten wir schon mal
die Null- Promille-Grenze und medizinische Tauglichkeitsüberprüfungen ab 65Jahren.
Jetzt haben wir reichlich Grauzonen mit bekannten Begleiterscheinungen.
Dazu fällt mir nur noch Karl Valentin ein......
Berserkertom63
30.03.2021, 21.03 Uhr
MPU
Wie mir berichtet wurde, verhält sich die Wahrheit zur Medizinisch Phsychologischen Untersuchung etwas anders. Betroffene werden platonisch untersucht von einem Arzt, welcher nur oberflächlich zur Sache untersucht und einem Psychologen, der sein vorgegebenes Plagiat abarbeitet. Ergebniss = leider negativ. Fazit: ohne eine 1 jährige nachgewiesene Abstinenz geht gar nicht's. Obendrauf kommt die (Freiwillige ) Beratung zur MPU mit gut 2000 Euro, ohne die man nicht "durchkommt". Würden sie zukünftig nur noch alkoholfreies Bier konsumieren? Gute Frage. Ja heißt durchgefallen! warum? Verwechselungsgefahr! Jede MPU kostet Ca 450 Euro. Bis zu einem Alter von ca 35 Jahren hat man höhere Chancen, den Führerschein zurück zu bekommen, darüber wird es echt schwer und mehrfach teurer. Warum? Die Antwort, es wird gravierend unterschieden zwischen "trinkenden Fahrern und fahrenden Trinkern. Also gut überlegen...
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