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Di, 16:37 Uhr
23.03.2021
Das sagen die Anwälte

Ist der Gründonnerstag nun ein Feiertag?

Die nächtlichen Übereinkünfte der Politik zur weiteren Handhabung der Corona-Krise haben für einige Verwirrung gesorgt. Ist der Gründonnerstag als "Ruhetag" denn nun auch ein Feiertag oder doch eher ein Arbeitstag? Die Anwälte Michael Koch und Stephanie Has haben die Problematik aus juristischer Sicht einmal betrachtet...

Michael Koch, Stephanie Has (Foto: Kanzlei Boikat & Koch) Michael Koch, Stephanie Has (Foto: Kanzlei Boikat & Koch)
Der Ausgangspunkt
Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen, haben die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin im Rahmen ihrer Onlineberatung vom 22., 23.03.2021 einen Beschluss gefasst und veröffentlicht, mit dem eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen erreicht werden soll. Teil des Ganzen ist die so proklamierte „erweiterte Ruhezeit zu Ostern“. Soweit für die Frage der Gründonnerstagsbeschäftigung relevant, zitiere ich nachstehend auszugsweise den Beschluss vom 22.03.2021:

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„Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das expotentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 01. April (Gründonnerstag) und der 03. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 01. bis 05. April verbunden werden („erweiterte Ruhezeit zu Ostern“).

Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuhause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als 1 Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie geöffnet ist, wird diese während der 5 Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen...“

Ist der Gründonnerstag arbeitsfrei also Feiertag? Oder ist er ein normaler Arbeitstag? Die im Moment zugänglichen öffentlichen Verlautbarungen auf der Internetseite des Bundeskanzleramts, des für derartige Gesetzesvorhaben zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales, des Deutschen Bundestages aber auch des eigentlich für die Feiertagsgesetzgebung zuständigen Freistaats Thüringen geben dazu keinerlei Informationen Preis!

Die Rechtsgrundlage
Betrachtet man die Problematik arbeitsrechtlich, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Suspendierung der Arbeitspflicht an einem eigentlich zur Arbeit anstehenden Kalendertag, nämlich:
  • krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (hier nicht einschlägig),
  • Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub (hier nicht einschlägig),
  • Gewährung von unbezahltem Urlaub (hier nicht einschlägig),
  • Freistellungsanspruch aus privater Veranlassung gemäß § 616 BGB (hier nicht einschlägig),
  • Feiertagsregelung.

Einzig relevant für eine von staatlicher Seite vorgegebene Arbeitsruhe an einem eigentlichen Arbeitstag wäre die gesetzliche Festlegung eines Feiertages. An gesetzlichen Feiertagen besteht nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ein Beschäftigungsverbot im Zeitraum von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- oder Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht. Ausnahmen gibt es ebenfalls für Kraftfahrer und Beifahrer.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung im Not- und Rettungsdienst, Feuerwehr, Bereiche die der Aufrechthaltung von Sicherheit und Ordnung, der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden sowie der Verteidigung dienen, in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen etc.

Zuständig für die Festlegung von Feiertagen sind die Bundesländer. Für Thüringen gilt das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz (ThürFGtG). Dieses sieht in § 2 die gesetzlichen Feiertage vor. Gründonnerstag ist danach kein gesetzlicher Feiertag.
Der Gründonnerstag gilt zwar als religiöser Feiertag. Das hat aber in Thüringen keinen Einfluss auf die arbeitsrechtliche Beschäftigung. Gründonnerstag ist ein regulärer Arbeitstag!

Wollten die Bundesregierung und die Länder diesen Tag nunmehr (wenn auch nur einmalig) als Feiertag festlegen, bedürfte es einer gesetzlichen Änderung der Landesfeiertagsgesetze in Gestalt der Aufnahme des Gründonnerstag als Feiertag für das Kalenderjahr 2021. Dazu müssten also die Landtage aller Bundesländer kurzfristig tagen und die Feiertagsgesetze entsprechend abändern. Ob dies tatsächlich so von der Politik gewollt und außerdem innerhalb einer Woche praktisch durchsetzbar ist, scheint fraglich.

Fazit
Gegenwärtig muss angesichts des Fehlens weiterer Informationen zwingend davon ausgegangen werden, dass der 01. April 2021 (Gründonnerstag) kein gesetzlicher Feiertag, sondern ein Arbeitstag ist.
Allerdings müssen die Arbeitgeber zu dieser Thematik „auf Sicht fahren“, da es durchaus sein kann, dass die Bundesländer noch durch Änderungen der Feiertagsgesetze den Gründonnerstag 2021 als Feiertag kreieren.
Michael Koch und Stephanie Has
Autor: red

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Kommentare
Halssteckenbleib
23.03.2021, 18:42 Uhr
Ich find's Klasse
Ein Ruhetage mehr kann ja nicht schaden.Hat das Jahr dann 366 Tage oder wie ist das gemeint?Bisschen verwirrend...
Blautanne
24.03.2021, 01:45 Uhr
Macht Euch keine Sorgen...
...das Gesetz liegt bis Freitag vor. Zahlen tut der Arbeitgeber, denn staatlich verordneter Urlaub für die Arbeitnehmer erhöht die Demogefahr, außerdem sollen doch die Unternehmen geschädigt werden. Passt doch alles. Das Gesetz liegt schon in der Schublade, nur noch Hände hoch beim Abstimmen, fertig.
Es kommen noch ganz andere Sachen, glaubts. Der Donnerstag sorgt jetzt erstmal in aller Munde zur Ablenkung - für was viel Schlimmeres vielleicht, was nebenbei noch so im Hintergrund läuft?
Halssteckenbleib
24.03.2021, 09:33 Uhr
Genau so
sehe ich es auch kommen.Kann mich mein Vorredner nur anschließen.
Marino50
24.03.2021, 09:52 Uhr
Gründonnerstag...
war noch nie ein Feiertag. Kann sich eigentlich jemand dort oben vorstellen was Mittwoch und Samstag in den Einkaufsmärkten abgeht. Nicht jeder hat im Keller eine Tiefkühltruhe und in eine Gaststätte Essen gehen ist ja auch nicht drin. Die Regierung verarscht uns. Ich betrachte es immer noch als einen gelungenen APRILSCHERZ. Ärzte wollen ihre Patiententermine nicht verschieben und Friseure sicher auch nicht.
Ich kann mir vorstellen, dass kommendes Wochenende die Post auf den Straßen abgeht. Hat man da oben Angst vor Ostermärschen? Die Kirchen spielen auch nicht mit. 5 Tage will man das Volk einsperren.
diddi72
24.03.2021, 10:16 Uhr
Gründonnerstag
Am Mittwoch wird in den Einkaufsmärkten nicht mehr abgehen als es am Donnerstag auch der Fall gewesen wäre. Man kann sich aber auch anstellen.
Denen, die Corona ernst nehmen und sich an die Regeln halten wird ständig Angst und Panikmache unterstellt. Zwei Tage keine Lebensmittel einkaufen zu können wird wohl niemanden in den Hungertod treiben. Und eingesperrt wird auch niemand. Können alle raus. Gerne auch den ganzen Tag und die ganze Nacht.
Warum wird hier so eine Panikmache betrieben? Gesellschaft spalten, Chaos stiften, Macht übernehmen?

Gruß
Diddi
Marino50
24.03.2021, 10:37 Uhr
Didi
Sie wohnen sicher auf dem Land und nicht in einem Wohnblock in der Stadt. Und über die Ostertage kommen auch keine Gäste. Immer schön den Kopf runter und nicken. Ich bin weder ein Querdenker noch negiere ich Corona. Glaubt hier jemand ernsthaft, dass dieser Tag die Zahlen ändert? Es werden 5 Tage unvollständige Meldungen kommen und Dienstag nach Ostern freut sich das RKI und Frau Merkel, dass die Zahlen niedrig sind. Sie werden das gleiche an Pfingsten nochmal machen und vielleicht haben Sie Glück, dass es zuvor zu Himmelfahrt auch so ist (4 Tage alles dicht). Ich hoffe das natürlich NICHT. Das wäre ein Desaster Es reicht schon, dass mindestens bis zum 18.4. alles geschlossen bleibt .
diddi72
24.03.2021, 10:44 Uhr
Marino
Falsch, ich wohne in der Stadt. Und tatsächlich auch in einem Wohnblock. Zudem erledige ich einmal wöchentlich die Einkäufe für meine Eltern. Sie sind noch nicht verhungert.

Dabei sollten wir es aber nun belassen ....... kein Chat und so ;)


Gruß
Diddi
Mister X
24.03.2021, 11:26 Uhr
Diddi72,
„Warum wird hier so eine Panikmache betrieben? Gesellschaft spalten, Chaos stiften, Macht übernehmen?“

Mit dieser Aussage, treffen Sie voll ins SCHWARZE. Es stimmt Die Kanzlerin und ihre Ministerpräsidenten, (ach nein das ja jetzt Marionetten, wie man so hört) tun alles dafür, um das Volk zu spalten. Bei den Herrschaften ist das Versagen vor programmiert. Alles was bisher gekommen ist, hat versagt. Maskenpflicht, Ausgangssperre, Ladenschließungen, Sportverbot und die Schließung der Schulen bzw. Kitas. Alles Erfolglos und dilettantisch. Nun kommen sie mir bitte nicht mit der beliebten Aussage, ohne diese Maßnahmen, wären alles nur noch schlimmer. Das müssten sie dann auch an Hand von Beweisen belegen. Wenn das jemand schafft, ziehe ich meinen Hut und nehme das Geschriebene demütig zurück.
A-H-S
24.03.2021, 11:39 Uhr
Unfähig und Dilettantisch
Man kann doch nicht einfach so eine Regelung an die Luft setzen, die über 40 Millionen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft, ohne auch nur in Ansätzen die Konsequenzen durchddacht zu haben.

Sollte die Feiertagsregelung angewendet werden (und das ist noch die, die am einschlägigsten wäre), müssten das die Länder regeln. D.h. 16 Bundesländer müssten kurzfristig ein entsprechendes Gesetz durchbringen.
Welches klärt, ob es ein Beschäftigungsverbot gibt, wie Ausnahmen aussehen, wer für die Lohnfortzahlung aufkommt, ob dem AN ein/zwei Urlaubstag(e) abgezogen werden... usw.

Angenommen der AN muss an diesem sonst regulären Arbeitstag arbeiten (z.B. Krankenhaus), dann stehen ihm Zuschläge (Feiertag) und ein weiterer freier Tag zu. Wer kommt für den Spaß auf?

Wenn es als Feiertag deklariert wird (also auch der Samstag), dann dürfen an diesem Tag nicht die Geschäfte öffnen (es ist ja ein Feiertag), da es für Geschäfte keine Ausnahmeregelungen gibt.

Die Frage, die sich stellt: nehmen an diesen Gesprächen der Wirtschafts-, Arbeits,- Finanzminister nicht teil? Kennt keiner von denen auch nur in Ansätzen das deutsche Arbeitsrecht? Hätte man mal einen Arbeitsrechtler kontaktieren können, ehe man für über 40 Millionen Bürger eine Regelung trifft? Werden solche Gedanken irgendwann in der Nacht um 2Uhr geboren, um sie dann 2:30Uhr an die Luft zu setzen?

Es ist einfach nur grauenhaft.
geloescht.20250205
24.03.2021, 12:31 Uhr
erledigt
Die Aufregung "dafür oder dagegen" war wohl umsonst.
Altstadtfan
24.03.2021, 12:39 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema des Beitrages
Paulinchen
24.03.2021, 13:13 Uhr
Irren ist menschlich...
... sprach der Igel, als er von der Toiletten Bürste stieg.

Ein solches Schuldbekenntnis wünschte ich mir von der Frau v. d. Lesen, für ihr Versagen bei der Beschaffung von den Impfstoffen.
Paulinchen
24.03.2021, 13:19 Uhr
Sorry...
... In dem Namen der Frau v. d.Leyen fehlt das y. Hier deshalb die Korrektur gemäß den Vorgaben einiger Ministerpräsidenten.yyyyyyyyyyyy :-))
Real Human
02.04.2021, 12:06 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
Real Human
02.04.2021, 14:06 Uhr
Sorry, ich habe mir nur Gedanken darüber gemacht,
… was der ursprüngliche VERURSACHER der „Feiertage“ (ein gewisser Jesus von Nazareth) über deren heutige Ausführung sagen würde. Er hätte, so glaube ich, deren Abschaffung gefordert. Und nach den Erfahrungen mit seinem „Vater“ wäre der WIRKLICHE Jesus heute sicherlich Atheist. Vor allem, wenn er sich diejenigen anschauen würde, die sich schon seit Jahrhunderten anmaßen, in seinem Namen zu predigen.

"Die Kirche ist exakt das, wogegen Jesus gepredigt hat - und wogegen er seine Jünger kämpfen lehrte."

(Friedrich Nietzsche: Aus dem Nachlaß der Achtzigerjahre)

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