Do, 07:38 Uhr
25.08.2005
Aus aller Welt
Nordhausen (nnz). Wer da denkt, der Deutsche Bundestag wird nur in Nordhausen oder in Deutschland gewählt, der täuscht sich. Am Beispiel von Nordhausen soll die Internationalität der Wahl erläutert werden.
Am kommenden Montag (29.8.) beginnt im Bürgersaal des Neuen Rathauses Markt 15 die Arbeit des Wahlbüros für die Stadt Nordhausen. Dort wird die Bundestagswahl am 18. September vorbereitet. Das Wahlbüro ist montags von 9 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr geöffnet.
Mit der Öffnung des Wahlbüros sind dort die Wählerverzeichnisse über Bildschirm einzusehen, erklärte Günter Wagner, der Beauftragte für die Wahlen in der Stadt Nordhausen. In diesen Wählerverzeichnissen sind alle Wahlberechtigten der 31 Wahlbezirke der Stadt Nordhausen eingetragen, so Wagner. Im Wahlbüro könne jeder die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses überprüfen. Das Wählerverzeichnis ist äußerst wichtig. Denn nur die Personen, die dort verzeichnet sind, bekommen bis zum 27. August eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt, sagte Wagner. Wer bis dahin keine Benachrichtigungs-Postkarte im Briefkasten gefunden habe, aber glaube, wahlberechtigt zu sein, müsse spätestens dann vor Ort im Wahlbüro Widerspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungs-Postkarte befindet sich ein Antrag auf einen Wahlschein. Wagner: Der Wahlschein – nicht zu verwechseln mit dem Stimmzettel! – ist eine Art Berechtigung, in jedem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis zu wählen. Gleichzeitig berechtigt der Wahlschein auch zur Briefwahl. Der Antrag auf einen Wahlschein muss – in einem frankierten Umschlag – an die Adresse des Wahlbüros zurückgeschickt oder persönlich abgegeben werden. Der Wahlschein selbst kann danach im Büro abgeholt werden oder kommt per Post nach Hause. Anträge auf Wahlscheine seien schon reichlich im Wahlbüro eingegangen. Wir haben Anträge auf Briefwahl aus Südamerika, Finnland, aus den USA und aus Justizvollzugsanstalten. Auch für am Wahltag nicht in Nordhausen anwesende Familienangehörige könne ein Wahlschein beantragt werden: Dazu muss die Adresse auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkt und uns übermittelt werden, so Wagner.
Wer auf seinem Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen angekreuzt habe, bekomme im Wahlbüro oder per Post den Wahlschein und amtlichen Stimmzettel. Den könne er entweder direkt im Wahlbüro ausfüllen oder im verschlossenen Umschlag an das Wahlbüro schicken (im Gebiet der Deutschen Post portofrei). Achtung: Es muss sicher sein, dass der Stimmzettel bis zum Wahltag bei uns im Wahlbüro angekommen ist, sagte Wagner. Die Direktwahl im Wahlbüro sei wegen der Kurzfristigkeit der Bundestagswahl voraussichtlich erst ab dem 1. September möglich, da erst nach dem 25. August die Stimmzettel gedruckt würden, eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundeswahlausschusses natürlich vorausgesetzt, so Wagner.
Wer Fragen zur Wahl allgemein und zum technischen Ablauf hat, erreicht Günter Wagner über Telefon 696 410 im Nordhäuser Rathaus.
Die 31 Wahlbezirke der Stadt Nordhausen gehören zum Wahlkreis 190. Der besteht aus dem Landkreis Nordhausen, dem Eichsfeldkreis und dem nördlichen Unstrut-Hainich-Kreis einschließlich der Stadt Mühlhausen. Am Wahltag sind alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Wahlhelfer im Einsatz bzw. bereiten die Wahllokale für die Stimmabgabe vor. Die Wahllokale sind am 18. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Autor: nnzAm kommenden Montag (29.8.) beginnt im Bürgersaal des Neuen Rathauses Markt 15 die Arbeit des Wahlbüros für die Stadt Nordhausen. Dort wird die Bundestagswahl am 18. September vorbereitet. Das Wahlbüro ist montags von 9 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr, mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 15 Uhr geöffnet.
Mit der Öffnung des Wahlbüros sind dort die Wählerverzeichnisse über Bildschirm einzusehen, erklärte Günter Wagner, der Beauftragte für die Wahlen in der Stadt Nordhausen. In diesen Wählerverzeichnissen sind alle Wahlberechtigten der 31 Wahlbezirke der Stadt Nordhausen eingetragen, so Wagner. Im Wahlbüro könne jeder die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses überprüfen. Das Wählerverzeichnis ist äußerst wichtig. Denn nur die Personen, die dort verzeichnet sind, bekommen bis zum 27. August eine Wahlbenachrichtigung zugeschickt, sagte Wagner. Wer bis dahin keine Benachrichtigungs-Postkarte im Briefkasten gefunden habe, aber glaube, wahlberechtigt zu sein, müsse spätestens dann vor Ort im Wahlbüro Widerspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungs-Postkarte befindet sich ein Antrag auf einen Wahlschein. Wagner: Der Wahlschein – nicht zu verwechseln mit dem Stimmzettel! – ist eine Art Berechtigung, in jedem beliebigen Wahllokal im Wahlkreis zu wählen. Gleichzeitig berechtigt der Wahlschein auch zur Briefwahl. Der Antrag auf einen Wahlschein muss – in einem frankierten Umschlag – an die Adresse des Wahlbüros zurückgeschickt oder persönlich abgegeben werden. Der Wahlschein selbst kann danach im Büro abgeholt werden oder kommt per Post nach Hause. Anträge auf Wahlscheine seien schon reichlich im Wahlbüro eingegangen. Wir haben Anträge auf Briefwahl aus Südamerika, Finnland, aus den USA und aus Justizvollzugsanstalten. Auch für am Wahltag nicht in Nordhausen anwesende Familienangehörige könne ein Wahlschein beantragt werden: Dazu muss die Adresse auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vermerkt und uns übermittelt werden, so Wagner.
Wer auf seinem Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen angekreuzt habe, bekomme im Wahlbüro oder per Post den Wahlschein und amtlichen Stimmzettel. Den könne er entweder direkt im Wahlbüro ausfüllen oder im verschlossenen Umschlag an das Wahlbüro schicken (im Gebiet der Deutschen Post portofrei). Achtung: Es muss sicher sein, dass der Stimmzettel bis zum Wahltag bei uns im Wahlbüro angekommen ist, sagte Wagner. Die Direktwahl im Wahlbüro sei wegen der Kurzfristigkeit der Bundestagswahl voraussichtlich erst ab dem 1. September möglich, da erst nach dem 25. August die Stimmzettel gedruckt würden, eine positive Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundeswahlausschusses natürlich vorausgesetzt, so Wagner.
Wer Fragen zur Wahl allgemein und zum technischen Ablauf hat, erreicht Günter Wagner über Telefon 696 410 im Nordhäuser Rathaus.
Die 31 Wahlbezirke der Stadt Nordhausen gehören zum Wahlkreis 190. Der besteht aus dem Landkreis Nordhausen, dem Eichsfeldkreis und dem nördlichen Unstrut-Hainich-Kreis einschließlich der Stadt Mühlhausen. Am Wahltag sind alle Mitarbeiter der Stadtverwaltung als Wahlhelfer im Einsatz bzw. bereiten die Wahllokale für die Stimmabgabe vor. Die Wahllokale sind am 18. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

