Mo, 09:35 Uhr
18.07.2005
Richter Kropp: Schnelles Ärgernis
Nordhausen (nnz). Vielen Zeitgenossen sind sie ein Ärgernis: Wagen mit der Aufschrift 25 km/h, im Juristendeutsch Personenkraftwagen mit gedrosselter Fahrleistung genannt. Der Fahrer eines solchen mobilen Untersatzes bekam es mit Richter Christian Kropp zu tun.
Bekanntlich hat der Gesetzgeber diese Lücke in der Straßenverkehrsordnung geschaffen, um das Autofahren für solche Menschen zu ermöglichen, die keine Fahrerlaubnis haben. Da diese Wagen im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund ihrer Langsamkeit in unserer motorisierten Gesellschaft immer mehr zum Verkehrshindernis geworden sind, gibt es diese Regelung auch schon nicht mehr. Veit S. (48, Name geändert) ist auch stolzer Eigentümer eines solchen Gefährtes. S. hatte wie alle anderen Nutzer dieser Regelung keine Fahrerlaubnis. Ihn störte jedoch die langsame Fahrweise seines Fiats Panda. So schritt er zu einer konsequenten Lösung und hob durch einige technische Eingriffe die Drosselung auf.
So raste er dann am 4. April dieses Jahres gegen 10.28 Uhr auf der Heerstraße in Berka mit 51 km/h durch die Lande, was bei einer Meßstelle der Verkehrspolizei blankes Erstaunen auslöste. Solch eine Geschwindigkeit war den Beamten bei einem 25-km/h-Gefährt noch nicht vorgekommen. S. zeigte sich auch schnell reumütig: Die Fahrweise seines Autos sei ihm zu langsam gewesen, und er habe auch keine andere Verkehrsteilnehmer mehr behindern wollen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis nennt dies der Jurist, denn für eine Geschwindigkeit jenseits der 26 km/ h hatte S. nun mal keine Fahrerlaubnis. Den Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen vom 20.05.2005 in Höhe von 375 € hat der nichtvorbestrafte Angeklagte aus dem Kyffhäuserkreis jetzt akzeptiert. Das Verfahren ist rechtskräftig und hoffentlich ihm und anderen Verkehrsteilnehmern eine Lehre gewesen.
Autor: nnzBekanntlich hat der Gesetzgeber diese Lücke in der Straßenverkehrsordnung geschaffen, um das Autofahren für solche Menschen zu ermöglichen, die keine Fahrerlaubnis haben. Da diese Wagen im öffentlichen Straßenverkehr aufgrund ihrer Langsamkeit in unserer motorisierten Gesellschaft immer mehr zum Verkehrshindernis geworden sind, gibt es diese Regelung auch schon nicht mehr. Veit S. (48, Name geändert) ist auch stolzer Eigentümer eines solchen Gefährtes. S. hatte wie alle anderen Nutzer dieser Regelung keine Fahrerlaubnis. Ihn störte jedoch die langsame Fahrweise seines Fiats Panda. So schritt er zu einer konsequenten Lösung und hob durch einige technische Eingriffe die Drosselung auf.
So raste er dann am 4. April dieses Jahres gegen 10.28 Uhr auf der Heerstraße in Berka mit 51 km/h durch die Lande, was bei einer Meßstelle der Verkehrspolizei blankes Erstaunen auslöste. Solch eine Geschwindigkeit war den Beamten bei einem 25-km/h-Gefährt noch nicht vorgekommen. S. zeigte sich auch schnell reumütig: Die Fahrweise seines Autos sei ihm zu langsam gewesen, und er habe auch keine andere Verkehrsteilnehmer mehr behindern wollen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis nennt dies der Jurist, denn für eine Geschwindigkeit jenseits der 26 km/ h hatte S. nun mal keine Fahrerlaubnis. Den Strafbefehl des Amtsgerichts Sondershausen vom 20.05.2005 in Höhe von 375 € hat der nichtvorbestrafte Angeklagte aus dem Kyffhäuserkreis jetzt akzeptiert. Das Verfahren ist rechtskräftig und hoffentlich ihm und anderen Verkehrsteilnehmern eine Lehre gewesen.


