Mo, 21:06 Uhr
11.07.2005
Grüne fordern ROV
Nordhausen (nnz). Die Bündnisgrünen unterstützen die Bemühungen der Kommunen im Südharz, insbesondere der Kommunen Neustadt und Rüdigsdorf, ihren Lebensraum für eine langfristige Erwerbstätigkeit und Sicherung von Arbeitsplätzen im Tourismus zu erhalten. Einzelheiten wie immer mit einem Klick auf MEHR.
Die Gipsindustrie hat im Südharz eine intensive Abbautätigkeit durch unterschiedliche Firmen seit 1990 vollzogen. Wenn im Raumordnungsplan von 1999 das Bergwerkseigentum als Vorbehaltsflächen für Natur und Landschaft, für Fremdenverkehr und Erholung und nicht als Vorranggebiet für Rohstoffabbau eingestuft wurde, kann man heute unter Umgehung eines Raumordnungsverfahrens nicht raumplanerische Entscheidungen von 1999 vom Tisch wischen, sind sich die Bündnisgrünen im Landkreis Nordhausen sicher.
Das Gebiet sei zudem im Kartenwerk des Raumordnungsplanes von 1999 nicht überplant, sondern als weißer Fleck gekennzeichnet. Diese Praxis der Kennzeichnung dient nach Aussagen der Landesregierung der Zuweisung einer eindeutigen Nutzung. Da langfristige Arbeitsplätze – und es liegt hier die Betonung auf langfristig – Vorrang haben müssen und die Wertschöpfung im Tourismus höher liegt als die des Rohstoffabbaus, kann dieser eindeutige Vorteil ausschließlich durch ein Raumordnungsverfahren geklärt und gesetzlich geregelt werden.
Die vorgesehene FFH-Verträglichkeitsprüfung kann in keinem Fall das notwendige Raumordnungsverfahren ersetzen, so Bündnis 90 /Die Grünen.
Autor: nnzDie Gipsindustrie hat im Südharz eine intensive Abbautätigkeit durch unterschiedliche Firmen seit 1990 vollzogen. Wenn im Raumordnungsplan von 1999 das Bergwerkseigentum als Vorbehaltsflächen für Natur und Landschaft, für Fremdenverkehr und Erholung und nicht als Vorranggebiet für Rohstoffabbau eingestuft wurde, kann man heute unter Umgehung eines Raumordnungsverfahrens nicht raumplanerische Entscheidungen von 1999 vom Tisch wischen, sind sich die Bündnisgrünen im Landkreis Nordhausen sicher.
Das Gebiet sei zudem im Kartenwerk des Raumordnungsplanes von 1999 nicht überplant, sondern als weißer Fleck gekennzeichnet. Diese Praxis der Kennzeichnung dient nach Aussagen der Landesregierung der Zuweisung einer eindeutigen Nutzung. Da langfristige Arbeitsplätze – und es liegt hier die Betonung auf langfristig – Vorrang haben müssen und die Wertschöpfung im Tourismus höher liegt als die des Rohstoffabbaus, kann dieser eindeutige Vorteil ausschließlich durch ein Raumordnungsverfahren geklärt und gesetzlich geregelt werden.
Die vorgesehene FFH-Verträglichkeitsprüfung kann in keinem Fall das notwendige Raumordnungsverfahren ersetzen, so Bündnis 90 /Die Grünen.


