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Mo, 09:00 Uhr
11.07.2005

Richter Kropp: Ein Ende gemacht

Nordhausen/Sondershausen (nnz). Die Verfahren vor dem Amtsgericht, die eine fahrlässige Tötung zum Inhalt haben, sind für einen Strafrichter die unangenehmsten. Der nicht selten im Sitzungssaal anwesenden Verwandtschaft ist kaum verständlich zu machen, warum nur so eine „geringe Strafe“ herausgekommen ist. Mit letzterem hat nun der Sondershäuser Strafrichter Christian Kropp ein Ende gemacht...


Kropp hat die Strafen für „normale“ fahrlässige Tötungen, also solche, die nicht unter Alkohol- und Drogeneinwirkung begangen worden sind, deutlich heraufgesetzt. Der Fall des Jürgen S. (31, Name geändert) war dafür Anlaß. S. fuhr am Abend des 6. Januar 2005 durch Sondershausen und übersah in der Florian-Geyer-Straße einen Passanten bei einer Geschwindigkeit von 66 km/h - 50 km/ sind dort vorgeschrieben. Zudem war S. für einen kleinen Augenblick unaufmerksam gewesen, denn hätte er auch bei dieser Geschwindigkeit rechtzeitig gebremst, wäre er vier Meter vor dem Opfer zum Halten gekommen und der Unfall wäre nicht geschehen.

Problematisch war der Fall insoweit, als das Opfer leicht betrunken und mit dunkler Kleidung die Straße überquert hatte. Zudem war er taubstumm, so dass er auf eventuelle Bremsgeräusche des Wagens des S. gar nicht reagieren konnte. Alles - wie auch fehlende Vorstrafen - Umstände, die für S. sprachen. Dennoch wurde er zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 12 Monaten verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. „Hiermit soll der Wert eines menschlichen Lebens deutlich gemacht werden“ so Amtsrichter Kropp. Dieses könne zwar durch eine höhere Strafe als eine Geldstrafe nicht wieder lebendig gemacht werden, die Verhängung von Geldstrafen sei aber in der Vergangenheit keine adäquate Strafe gewesen.
S. hat die Strafe noch im Sitzungssaal angenommen. Er muß einem gemeinnützigen Verein im Kyffhäuserkreis zudem 1500 € zahlen.
Autor: nnz

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