Fr, 14:11 Uhr
15.05.2020
Gemeinde Städtebund Kreisverband Nordhausen
Kindergärten starten im Juni das "Wechselmodell"
Am heutigen Tag trafen sich die Bürgermeister des Landkreises Nordhausen, um über die weitere Vorgehensweise in den Kindertagesstätten zu beraten. Scharfe Kritik wurde an der Vorgehensweise des Freistaates Thüringen, in konkreter Verantwortung des Minister Helmut Holter, laut...
"Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Minister am Dienstag vor die Presse tritt und blumig die weitere Vorgehensweise in Thüringen verkündet. Bis zum Mittwochabend mussten die Kommunen dann auf die schriftlichen Vorgaben aus dem Ministerium warten", schimpft Stephan Klagte, der Kreisvorsitzende des gemeinde und Städtebundes. Die Kommunen seien dann am Donnerstag dazu übergegangen dieses Vorschriftenwerk "ansatzweise praxisnah" umzusetzen und die Vorkehrungen für den Übergang vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zu organisieren. Hierzu wurden Gespräche mit den Einrichtungsleitungen und den Elternvertretern geführt.Heute Morgen ereilten die Träger dann die Informationen, dass doch wieder gravierende Änderungen im Betrieb angedacht sind, mit der Maßgabe, diese bereits ab Montag umzusetzen.
"Diese Vorgehensweise ist fernab jeglicher Praxisnähe. Weder die Eltern noch die Einrichtungen sind imstande, solche Änderungen binnen eines Tages vollumfänglich umzusetzen. Die Bürgermeister des Landkreises haben völliges Verständnis für den Unmut der Eltern, welche in der ohnehin schon schwierigen Situation einen Hauch von Planungssicherheit erwarten", sagte Klante der nnz.
Der Übergang vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb ist logistisch und personell eine große Herausforderung, stellte er heraus. Nach bestehender Vorgabe müssen die Gruppengrößen nach Quadratmetergrößen der Gruppenräume oder zur Verfügung stehenden Räume gebildet werden. Diesen Gruppen wird dann feststehendes Personal, je nach Betreuungsschlüssel, zugeordnet. Diese Vorgabe führt in einem Großteil der Kommunen dazu, dass ca. 50 Prozent der Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden können. Ausnahmen bilden nur die Kommunen, die von den Belegungszahlen nicht an der oberen Belegungsgrenze liegen. Daraus folgend ergibt sich ein Wechselmodell mit wöchentlichem Rhythmus. In allen Beratungen ist diese Variante als am besten umsetzbar favorisiert worden. Für den Zeitraum der Umsetzung, beziehungsweise für den Einstieg in die eingeschränkte Regelbetreuung wurde der 02.06.2020 anvisiert.
Im Vordergrund der Betrachtung steht hierbei das Kind. Jedem Kind soll die Möglichkeit gegeben werden, die pädagogischen Angebote und überaus wichtigen sozialen Kontakte wieder für sich in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund bedeutet der Übergang vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb nach derzeitigen Vorgaben, dass sämtliche bis dahin geltende Systemrelevanz der Berufe wegfallen wird. Die dann durchgeführte Betreuung richtig sich ausschließlich nach dem Kind.
Aus diesem Grund ergeht die dringende Bitte durch die Bürgermeister an die Eltern, aktiv an dem Prozess mitzuwirken, um größtmögliche Schnittstellen zu ermöglichen. Jeder ist nun gefordert zu eruieren, wie ein persönliches Einbringen in ein derartiges Wechselmodell erfolgen kann. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, diese Vorgaben des Landes bestmöglich in Anbetracht der derzeitigen Situation umzusetzen; appelliert Stephan Klante als Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes.
Autor: red"Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Minister am Dienstag vor die Presse tritt und blumig die weitere Vorgehensweise in Thüringen verkündet. Bis zum Mittwochabend mussten die Kommunen dann auf die schriftlichen Vorgaben aus dem Ministerium warten", schimpft Stephan Klagte, der Kreisvorsitzende des gemeinde und Städtebundes. Die Kommunen seien dann am Donnerstag dazu übergegangen dieses Vorschriftenwerk "ansatzweise praxisnah" umzusetzen und die Vorkehrungen für den Übergang vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb zu organisieren. Hierzu wurden Gespräche mit den Einrichtungsleitungen und den Elternvertretern geführt.Heute Morgen ereilten die Träger dann die Informationen, dass doch wieder gravierende Änderungen im Betrieb angedacht sind, mit der Maßgabe, diese bereits ab Montag umzusetzen.
"Diese Vorgehensweise ist fernab jeglicher Praxisnähe. Weder die Eltern noch die Einrichtungen sind imstande, solche Änderungen binnen eines Tages vollumfänglich umzusetzen. Die Bürgermeister des Landkreises haben völliges Verständnis für den Unmut der Eltern, welche in der ohnehin schon schwierigen Situation einen Hauch von Planungssicherheit erwarten", sagte Klante der nnz.
Der Übergang vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb ist logistisch und personell eine große Herausforderung, stellte er heraus. Nach bestehender Vorgabe müssen die Gruppengrößen nach Quadratmetergrößen der Gruppenräume oder zur Verfügung stehenden Räume gebildet werden. Diesen Gruppen wird dann feststehendes Personal, je nach Betreuungsschlüssel, zugeordnet. Diese Vorgabe führt in einem Großteil der Kommunen dazu, dass ca. 50 Prozent der Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb aufgenommen werden können. Ausnahmen bilden nur die Kommunen, die von den Belegungszahlen nicht an der oberen Belegungsgrenze liegen. Daraus folgend ergibt sich ein Wechselmodell mit wöchentlichem Rhythmus. In allen Beratungen ist diese Variante als am besten umsetzbar favorisiert worden. Für den Zeitraum der Umsetzung, beziehungsweise für den Einstieg in die eingeschränkte Regelbetreuung wurde der 02.06.2020 anvisiert.
Im Vordergrund der Betrachtung steht hierbei das Kind. Jedem Kind soll die Möglichkeit gegeben werden, die pädagogischen Angebote und überaus wichtigen sozialen Kontakte wieder für sich in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grund bedeutet der Übergang vom Notbetrieb in den eingeschränkten Regelbetrieb nach derzeitigen Vorgaben, dass sämtliche bis dahin geltende Systemrelevanz der Berufe wegfallen wird. Die dann durchgeführte Betreuung richtig sich ausschließlich nach dem Kind.
Aus diesem Grund ergeht die dringende Bitte durch die Bürgermeister an die Eltern, aktiv an dem Prozess mitzuwirken, um größtmögliche Schnittstellen zu ermöglichen. Jeder ist nun gefordert zu eruieren, wie ein persönliches Einbringen in ein derartiges Wechselmodell erfolgen kann. Lassen Sie uns gemeinsam versuchen, diese Vorgaben des Landes bestmöglich in Anbetracht der derzeitigen Situation umzusetzen; appelliert Stephan Klante als Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes.

