Sa, 12:45 Uhr
14.03.2020
Thüringer Landesregierung:
Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt
Per Erlass untersagt das Land Thüringen ab sofort Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit 50 und mehr Personen. Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen gelten strenge Auflagen. Der Erlass gilt zunächst bis zum 10. April 2020...
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Es ist in der aktuellen Situation entscheidend alles dafür zu tun, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bei jeder Veranstaltung besteht das potentielle Risiko einer Übertragung des Virus. Deshalb untersagen wir in Thüringen flächendeckend sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Auch Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sollten nicht mehr stattfinden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind - und auch dann nur unter strengen Auflagen.", teilt Gesundheitsministerin Heike Werner mit.
"Ich danke der Thüringer Bevölkerung für ihr besonnenes Handeln in dieses Tagen. Solidarität ist das Gebot der Stunde. Es gibt viele offene Fragen, auch zur Schließung von Kindergärten und Schulen. Alle diese Fragen sind berechtigt. Wir arbeiten daran, diese Situation zu bewältigen, es wird auf alle Fragen Antworten geben. Mein besonderer Dank gilt allen Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, sie sind die Helden unserer Gesellschaft."
Information zu den strengen Auflagen für Personen mit weniger als 50 Personen:
Den Erlasst im Wortlauf finden Sie hier .
Update 12:58 Uhr
Die Landkreisverwaltungen in Thüringen sind an die Vorgaben des Erlasses des Landes gebunden und werden somit ihre geltenden Allgemeinverfügungen ändern, teilt Landrat Matthias Jendricke mit. "Im Landkreis Nordhausen galt bisher schon eine restriktive Grenze von 500 Personen bei Veranstaltungen, nun sind dies aber auch nur noch 50 Personen. Alle Veranstaltungen, auch nicht öffentliche oder private Veranstaltungen, sind somit unverzüglich aufzulösen, dem Veranstalter drohen sonst ein Bußgeld und sogar Strafvorschriften."
Autor: redpixabay.com
Es ist in der aktuellen Situation entscheidend alles dafür zu tun, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bei jeder Veranstaltung besteht das potentielle Risiko einer Übertragung des Virus. Deshalb untersagen wir in Thüringen flächendeckend sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Auch Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sollten nicht mehr stattfinden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind - und auch dann nur unter strengen Auflagen.", teilt Gesundheitsministerin Heike Werner mit.
"Ich danke der Thüringer Bevölkerung für ihr besonnenes Handeln in dieses Tagen. Solidarität ist das Gebot der Stunde. Es gibt viele offene Fragen, auch zur Schließung von Kindergärten und Schulen. Alle diese Fragen sind berechtigt. Wir arbeiten daran, diese Situation zu bewältigen, es wird auf alle Fragen Antworten geben. Mein besonderer Dank gilt allen Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, sie sind die Helden unserer Gesellschaft."
Information zu den strengen Auflagen für Personen mit weniger als 50 Personen:
- Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sind auszuschließen.
- Teilnehmer, die generell Erkältungssymptome zeigen, sind auszuschließen.
- Die Teilnehmer sind zu befragen, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten.
- Der Veranstaltungsort muss Möglichkeiten zur ausreichenden Belüftung haben.
- Befinden sich Risikopersonen unter den Teilnehmern (Vorerkrankte, Ältere, etc.).
- Befinden sich unter den Teilnehmern Personen aus der Krankenversorgung, aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, aus den Bereichen Innere Sicherheit und Ordnung etc..
- Der Kreis der Teilnehmer besteht aus Personen, die ohnehin Kontakt untereinander hätten/Kreis mit unbekannten Teilnehmern.
- Pro anwesende Person müssen jederzeit mindestens 4 Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen.
- Der Veranstalter hat die Teilnehmer aktiv und in geeigneter Weise über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und die Husten-/Nies-Etikette zu informieren.
Den Erlasst im Wortlauf finden Sie hier .
Update 12:58 Uhr
Die Landkreisverwaltungen in Thüringen sind an die Vorgaben des Erlasses des Landes gebunden und werden somit ihre geltenden Allgemeinverfügungen ändern, teilt Landrat Matthias Jendricke mit. "Im Landkreis Nordhausen galt bisher schon eine restriktive Grenze von 500 Personen bei Veranstaltungen, nun sind dies aber auch nur noch 50 Personen. Alle Veranstaltungen, auch nicht öffentliche oder private Veranstaltungen, sind somit unverzüglich aufzulösen, dem Veranstalter drohen sonst ein Bußgeld und sogar Strafvorschriften."

