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Sa, 12:45 Uhr
14.03.2020
Thüringer Landesregierung:

Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen untersagt

Per Erlass untersagt das Land Thüringen ab sofort Veranstaltungen und Menschenansammlungen mit 50 und mehr Personen. Für Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen gelten strenge Auflagen. Der Erlass gilt zunächst bis zum 10. April 2020...

pixabay.com
„Es ist in der aktuellen Situation entscheidend alles dafür zu tun, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Bei jeder Veranstaltung besteht das potentielle Risiko einer Übertragung des Virus. Deshalb untersagen wir in Thüringen flächendeckend sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen. Auch Veranstaltungen mit weniger als 50 Personen sollten nicht mehr stattfinden, wenn sie nicht zwingend notwendig sind - und auch dann nur unter strengen Auflagen.", teilt Gesundheitsministerin Heike Werner mit.

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"Ich danke der Thüringer Bevölkerung für ihr besonnenes Handeln in dieses Tagen. Solidarität ist das Gebot der Stunde. Es gibt viele offene Fragen, auch zur Schließung von Kindergärten und Schulen. Alle diese Fragen sind berechtigt. Wir arbeiten daran, diese Situation zu bewältigen, es wird auf alle Fragen Antworten geben. Mein besonderer Dank gilt allen Beschäftigten in medizinischen und Pflegeeinrichtungen, sie sind die Helden unserer Gesellschaft."

Information zu den strengen Auflagen für Personen mit weniger als 50 Personen:
  • Teilnehmer mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sind auszuschließen.
  • Teilnehmer, die generell Erkältungssymptome zeigen, sind auszuschließen.
  • Die Teilnehmer sind zu befragen, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten.
  • Der Veranstaltungsort muss Möglichkeiten zur ausreichenden Belüftung haben.
Stattzufinden hat darüber hinaus eine Abwägung des Risikos:
  • Befinden sich Risikopersonen unter den Teilnehmern (Vorerkrankte, Ältere, etc.).
  • Befinden sich unter den Teilnehmern Personen aus der Krankenversorgung, aus dem Öffentlichen Gesundheitsdienst, aus den Bereichen Innere Sicherheit und Ordnung etc..
  • Der Kreis der Teilnehmer besteht aus Personen, die ohnehin Kontakt untereinander hätten/Kreis mit unbekannten Teilnehmern.
Findet die Veranstaltung unter Einhaltung der Auflagen und nach erfolgter Abwägung des Risikos dennoch statt, gilt folgendes:
  • Pro anwesende Person müssen jederzeit mindestens 4 Quadratmeter Aufenthaltsfläche zur Verfügung stehen.
  • Der Veranstalter hat die Teilnehmer aktiv und in geeigneter Weise über allgemeine Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Abstand halten und die Husten-/Nies-Etikette zu informieren.
Verstöße müssen zum sofortigen Abbruch der Veranstaltung führen.

Den Erlasst im Wortlauf finden Sie hier .

Update 12:58 Uhr
Die Landkreisverwaltungen in Thüringen sind an die Vorgaben des Erlasses des Landes gebunden und werden somit ihre geltenden Allgemeinverfügungen ändern, teilt Landrat Matthias Jendricke mit. "Im Landkreis Nordhausen galt bisher schon eine restriktive Grenze von 500 Personen bei Veranstaltungen, nun sind dies aber auch nur noch 50 Personen. Alle Veranstaltungen, auch nicht öffentliche oder private Veranstaltungen, sind somit unverzüglich aufzulösen, dem Veranstalter drohen sonst ein Bußgeld und sogar Strafvorschriften."
Autor: red

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Kommentare
copper
14.03.2020, 12:54 Uhr
Na nun endlich wird wohl jeder Kulturbesessene
in Nordhausen auch verstanden haben , dass
Vorsicht vor Nachsicht den Vorrang hat .
Die Kulturtempelbesucher werden es hoffentlich
überleben!
In diesem Sinne ein sonniges Wochenende !
A.J.
14.03.2020, 13:33 Uhr
Veranstaltungen?
Veranstaltung NEIN aber was ist wenn man einkaufen muss und es sind mehr als 50 Menschen in ein Einkaufsmarkt? Werden jetzt security eingestellt um am Eingang zu kontrollieren ob jemand hustet oder erkältet ist ?
hatschibenoma
14.03.2020, 13:44 Uhr
A. J. Man
Einkaufen ist keine Veranstaltung im eigentlichen Sinne, aber man sieht doch auf dem Parkplatz schon, wieviel los ist. Dann kann man sich doch überlegen, ob ich mich in das Gewühl stürze, oder lieber, in Hinsicht einer Ansteckung, später wiederkommen will.
hatschibenoma
14.03.2020, 13:46 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Anm. d. Red.: Gehört nicht zum Thema
geloescht.20250302
14.03.2020, 14:10 Uhr
Hatschibenoma!
Sie können hier noch so vernünftig argumentieren...Aber die Menschen, die sich aktuell ins Getümmel stürzen, gehen eventuell davon aus, dass beim nächsten geplanten "Einkaufserlebnis" italienische Verhältnisse herrschen und die Läden dicht sind.

Ich kann mich noch an die Häme und Verdächtigungen bezüglich der so genannten Prepperer und Verschwörungstheoretiker erinnern, die in den USA als Clanmitglieder und in Deutschland als Reichsbürger beschimpft wurden.

Und nun rennen die bisher "Besonnenen und Vernünftigen" auch los und horten Klopapier und Nudeln.

Tja, der Mensch, das vernunftunbegabte und opportunistisch-vergessliche Wesen.
A.J.
14.03.2020, 14:12 Uhr
hatschibenoma
Es geht allgemein um Menschenversammlungen und da zählen auch Einkaufsmärkte dazu.Geh mal einkaufen wo weniger als 50 Menschen sind? Das funktioniert nicht..Es ist momentan überall voll(Hamsterkäufe)egal wann man einkaufen geht. Schulen werden geschlossen.Meint ihr die Kinder bleiben zu Hause jetzt deswegen?Die werden sich auch irgendwo anders treffen (z.Bsp.Einkaufszentrum ect.)....Es ist schon schlimm genug was momentan los ist aber auch das geht wieder vorüber.Man sollte sich nicht zu sehr reinsteigern in die ganze Sache.
bella123blau
15.03.2020, 09:50 Uhr
Hotels
Hotels in Thüringen mit 1000 Bettenkapazität und 500 Gästen ist bis jetzt noch nicht in Quarantäne .
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