Mo, 09:45 Uhr
23.05.2005
Richter Kropp: Schicksalstag
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Jeder Mensch hat in seinem Leben einen oder mehrere Schicksalstage, an denen Glück und Unglück besonders zu merken sind. Was an solch einem Tag geschah, das landete jetzt im Gerichtssaal von Christian Kropp in Sondershausen.
Für Jeanette H. (20, Namen geändert) war dies der 19.12.2003. Zu dieser Zeit lebte die junge Frau bei ihrer Mutter (39), Evelyn H. Von ihrem Freund, Mike B. (33), hatte sie sich unlängst getrennt. Saß dieser doch im Gefängnis wegen Gewaltdelikten. Ein einfacher Brief in den Knast würde reichen, so dachte Jeanette. Sie hatte aber die Rechnung ohne ihre Mutter und Mike B. gemacht. Dieser konnte von der jungen hübschen Frau nicht lassen und bekniete die Mutter, ein Treffen zu arrangieren. Diese ließ sich darauf ein und fuhr am besagten Tage mit Jeanette zum Einkaufen. Dort wartet schon Mike B., der sich in das Auto drängte und versuchte, das Mädchen an den Kleidungsstücken aus diesem zu ziehen. Als sich Jeanette wehrte und schrie, stieg er schnell in den Wagen und forderte Evelyn H. auf einfach loszufahren. Während der Fahrt sprach er weiter auf sie ein, betatschte sie und schlug, als sie weiterschrie, mit der Faust auf sie ein. Später gelang es Jeanette, den Wagen zu verlassen und bei der Polizei eine Strafanzeige zu machen.
Wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und versuchter Nötigung hatte jetzt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Mike B. und Evelyn H. auf die Anklagebank gebracht. Vor dem Amtsgericht Sondershausen schwiegen die Täter zunächst. Erst auf die eindrückliche Aussage von Jeanette räumten sie teilweise das Geschehen ein. Zu spät, befand Amtsrichter Christian Kropp und verurteilte Mike B. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Wer mehrfach vorbestraft sei und am Tage seiner Entlassung aus einer Justizvollzugsanstalt wieder mehrere Straftaten begehe, bei dem müsse die Resozialisierung im Gefängnis gleich fortgeführt werden. Die Mutter kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro davon, haben doch inzwischen Mutter und Tochter sich wieder versöhnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Autor: nnzFür Jeanette H. (20, Namen geändert) war dies der 19.12.2003. Zu dieser Zeit lebte die junge Frau bei ihrer Mutter (39), Evelyn H. Von ihrem Freund, Mike B. (33), hatte sie sich unlängst getrennt. Saß dieser doch im Gefängnis wegen Gewaltdelikten. Ein einfacher Brief in den Knast würde reichen, so dachte Jeanette. Sie hatte aber die Rechnung ohne ihre Mutter und Mike B. gemacht. Dieser konnte von der jungen hübschen Frau nicht lassen und bekniete die Mutter, ein Treffen zu arrangieren. Diese ließ sich darauf ein und fuhr am besagten Tage mit Jeanette zum Einkaufen. Dort wartet schon Mike B., der sich in das Auto drängte und versuchte, das Mädchen an den Kleidungsstücken aus diesem zu ziehen. Als sich Jeanette wehrte und schrie, stieg er schnell in den Wagen und forderte Evelyn H. auf einfach loszufahren. Während der Fahrt sprach er weiter auf sie ein, betatschte sie und schlug, als sie weiterschrie, mit der Faust auf sie ein. Später gelang es Jeanette, den Wagen zu verlassen und bei der Polizei eine Strafanzeige zu machen.
Wegen Freiheitsberaubung, Körperverletzung und versuchter Nötigung hatte jetzt die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Mike B. und Evelyn H. auf die Anklagebank gebracht. Vor dem Amtsgericht Sondershausen schwiegen die Täter zunächst. Erst auf die eindrückliche Aussage von Jeanette räumten sie teilweise das Geschehen ein. Zu spät, befand Amtsrichter Christian Kropp und verurteilte Mike B. zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Wer mehrfach vorbestraft sei und am Tage seiner Entlassung aus einer Justizvollzugsanstalt wieder mehrere Straftaten begehe, bei dem müsse die Resozialisierung im Gefängnis gleich fortgeführt werden. Die Mutter kam mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro davon, haben doch inzwischen Mutter und Tochter sich wieder versöhnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


