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Do, 07:04 Uhr
12.05.2005

Fördern und Fordern

Nordhausen (nnz). Mit diesen zwei Schlagworten hatte einst die Bundesregierung die Einführung der Hartz-IV-Gesetzlichkeiten gerechtfertigt. Wie das Prinzip im Landkreis Nordhausen umgesetzt wird, das hat jetzt die nnz erfahren.


Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der Abwanderung qualifizierter Jugendlicher aus Nordthüringen erscheint die konsequente Umsetzung des Gesetzes zur Grundsicherung für Arbeitssuchende um so notwendiger. Besonderer Schwerpunkt wird hierbei auf die Betreuung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger unter 25 Jahren (U25) gelegt.

Durch den Betreuungsschlüssel von 1:75 ist es erstmals möglich eine intensive persönliche Betreuung durch die Fallmanager zu realisieren. Nach dem Prinzip des „Förderns“ und „Forderns“ ist u.a. die sofortige Vermittlung in Ausbildung, Arbeit oder Beschäftigung normiert.

Zur Umsetzung spezieller auf die Zielgruppe der Jugendlichen ausgerichteter Integrationsprojekte (Fördern) bedarf es der Zusammenarbeit der „Arbeitsgemeinschaft Sozialgesetzbuch II“ (ARGE) des Landkreises Nordhausen mit regionalen Trägerstrukturen, welche die Besonderheiten der Wirtschaftsstruktur kennen.

Angesichts der Vielfalt der einzelnen Biographien wird nach dem Bildungsstand oder nach spezifischen Problemlagen unterschieden. Um die Integrationsfähigkeit berücksichtigen zu können, kommt einer Standortbestimmung (Profiling) besondere Bedeutung zu. Die Gründe für die relativ hohe Jugendarbeitslosigkeit liegen häufig in der fehlenden Berufserfahrung, in fehlender Motivation und mangelhaften Selbstvermarktungsstrategien.

Hier setzen die Integrationsprojekte an, indem eine individuelle Stärken-Schwächen-Analyse die Möglichkeiten des Jugendlichen in fachlicher und sozialer Sicht ermittelt. Hierauf aufbauend werden die Bildungsdefizite, welche überwiegend im berufsübergreifenden Bereich liegen, abgebaut. Dieser Prozess wird sozialpädagogisch begleitet, um bei der Stellensuche zu helfen und Hemmnisse die der Arbeitsaufnahme entgegenstehen, abzubauen. Das Team U 25 der ARGE des Landkreises Nordhausen lässt Jugendliche zur Zeit durch im Profiling erfahrene Träger, in ihren Stärken und Schwächen analysieren.

Die Teilnahme an diesen Kursen ist Bestandteil der abzuschließenden Eingliederungsvereinbarung und dient dazu weitere Schritte festzulegen. Im Ergebnis werden weitere Aktivitäten folgen, um die Jugendlichen in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern. So konnten aus Integrationsprojekten welche im April begonnen haben, bereits die ersten fünf Jugendliche in Arbeit vermittelt werden.
Autor: nnz

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