Di, 11:18 Uhr
12.04.2005
Warnung vor Lockvögeln
Nordhausen (nnz). Eigentlich wollte Frau E. nur einen netten Mann kennenlernen. Doch die Anzeige in einer zeitung stammte von einer Partnervermittlung. Nun hat sie statt eines Mannes nichts als Ärger am Hals.
Eigentlich wollte Frau E. aus Nordhausen nur den in einer Zeitungsanzeige vorgestellten sympathischen Herrn kennen lernen. Zu ihrem großen Erstaunen meldete sich jedoch auf ihr Schreiben hin ein Vertreter einer Partnervermittlung. In der Hoffnung, den netten Herrn doch noch treffen zu können, schließt sie bei sich zu Hause einen Partnervermittlungsvertrag ab.
Sie soll insgesamt 1.700,00 EUR in Raten dafür zahlen. Schon nach kurzer Zeit stellt sie fest, dass ihr das Institut nur Partner vorschlägt, die nicht zu ihr passen und sich nicht für sie interessieren. Die Partnervermittlung verweigert ihr nun die Aufhebung des Vertrages.
Zu Unrecht, weiß Silvia Georgi, Verbraucherberaterin in der
Verbraucherberatungsstelle Nordhausen. "Partnervermittlungsverträge sind jederzeit kündbar", so die Juristin. "Kosten aus solchen Verträgen können nicht gerichtlich eingeklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof erst vor kurzem erneut klargestellt". Zusätzlich rät Sie der Verbraucherin, den Vertrag zu widerrufen.
Bei Fragen rund um Partnervermittlungen können sich Verbraucher jeweils
dienstags von 9-12 und 13-18 Uhr sowie donnerstags von 9-12 und 13-16 Uhr
in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6, beraten
lassen. Neben Rechtsberatung wird nach vorheriger Terminabsprache auch Baufinanzierungs-, Altersvorsorge-, Energie- und Patientenberatung angeboten.
Autor: nnzEigentlich wollte Frau E. aus Nordhausen nur den in einer Zeitungsanzeige vorgestellten sympathischen Herrn kennen lernen. Zu ihrem großen Erstaunen meldete sich jedoch auf ihr Schreiben hin ein Vertreter einer Partnervermittlung. In der Hoffnung, den netten Herrn doch noch treffen zu können, schließt sie bei sich zu Hause einen Partnervermittlungsvertrag ab.
Sie soll insgesamt 1.700,00 EUR in Raten dafür zahlen. Schon nach kurzer Zeit stellt sie fest, dass ihr das Institut nur Partner vorschlägt, die nicht zu ihr passen und sich nicht für sie interessieren. Die Partnervermittlung verweigert ihr nun die Aufhebung des Vertrages.
Zu Unrecht, weiß Silvia Georgi, Verbraucherberaterin in der
Verbraucherberatungsstelle Nordhausen. "Partnervermittlungsverträge sind jederzeit kündbar", so die Juristin. "Kosten aus solchen Verträgen können nicht gerichtlich eingeklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof erst vor kurzem erneut klargestellt". Zusätzlich rät Sie der Verbraucherin, den Vertrag zu widerrufen.
Bei Fragen rund um Partnervermittlungen können sich Verbraucher jeweils
dienstags von 9-12 und 13-18 Uhr sowie donnerstags von 9-12 und 13-16 Uhr
in der Verbraucherberatungsstelle Nordhausen, August-Bebel-Platz 6, beraten
lassen. Neben Rechtsberatung wird nach vorheriger Terminabsprache auch Baufinanzierungs-, Altersvorsorge-, Energie- und Patientenberatung angeboten.

