Mi, 10:58 Uhr
06.04.2005
Reinholz: Jugendarbeitslosigkeit bekämpfen
Erfurt (nnz). Rund fünf Millionen Euro stellt die EU zur Förderung langzeitarbeitsloser Jugendlicher bereit. Junge Leute unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung sollen eine Chance erhalten. Wie die aussieht, erklärt der Wirtschaftsminister hier.
Mit einem zusätzlichen "Jugendsofortprogramm Thüringen" will die Landesregierung aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit in Thüringen vorgehen.
Das gab Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz heute in Erfurt bekannt. Im Rahmen des Programms werden in diesem Jahr als Sofortmaßnahme rund 5 Mio. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Integration von bis
zu 1 000 langzeitarbeitslosen Jugendlichen zur Verfügung gestellt.
"Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hat in Thüringen höchste Priorität", sagte Reinholz. Mit dem Jugendsofortprogramm solle jugendlichen
Arbeitssuchenden der Einstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Förderanträge können ab sofort bei der Gesellschaft für Arbeits- und
Wirtschaftsförderung (GfAW) gestellt werden.
Das Programm richtet sich an Jugendliche unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung, die länger als sechs Monate arbeitslos sind oder bei denen Langzeitarbeitslosigkeit droht. Es verbindet eine 3-monatige "Vorschaltphase" zur Berufsvorbereitung mit der Zahlung von
Lohnkostenzuschüssen an einen Arbeitgeber während der 12-monatigen Hauptphase.
Im Rahmen der Vorschaltphase werden die Jugendlichen durch geeignete
Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie Praktika auf eine anschließende
berufliche Tätigkeit vorbereitet. Zusätzlich zu diesen beruflichen Qualifizierungsmodulen kann eine individuelle Beratung und sozialpädagogische Begleitung zur Erfassung und Lösung persönlicher Probleme erfolgen. Projektträger und Zuwendungsempfänger für die Vorschaltphase sind
öffentliche und private Einrichtungen mit arbeitsmarktpolitischem Fokus, vor
allem Bildungsträger und andere soziale Einrichtungen.
Darüber hinaus akquirieren diese Projektträger geeignete Unternehmen, die
Teilnehmer aus der Vorschaltphase einstellen wollen. Vor der Einstellung
kann ein Teil der Vorschaltphase auch als "Kennenlern-Praktikum" erfolgen.
Während der Hauptphase erhalten Unternehmen, die einen langzeitarbeitslosen
Jugendlichen einstellen, einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 50% des
Bruttolohns einschließlich des Arbeitsgeberanteils an der Sozialversicherung. Voraussetzung: Es handelt sich um ein unbefristetes,
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Informationen und Beratung zum Jugendsofortprogramm erhalten Antragsteller
und Interessierte beim Servicecenter der GfAW, Tel. 0361/2223-0.
Autor: nnzMit einem zusätzlichen "Jugendsofortprogramm Thüringen" will die Landesregierung aktiv gegen Jugendarbeitslosigkeit in Thüringen vorgehen.
Das gab Wirtschaftsminister Jürgen Reinholz heute in Erfurt bekannt. Im Rahmen des Programms werden in diesem Jahr als Sofortmaßnahme rund 5 Mio. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Integration von bis
zu 1 000 langzeitarbeitslosen Jugendlichen zur Verfügung gestellt.
"Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit hat in Thüringen höchste Priorität", sagte Reinholz. Mit dem Jugendsofortprogramm solle jugendlichen
Arbeitssuchenden der Einstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Förderanträge können ab sofort bei der Gesellschaft für Arbeits- und
Wirtschaftsförderung (GfAW) gestellt werden.
Das Programm richtet sich an Jugendliche unter 25 Jahren mit abgeschlossener Berufsausbildung, die länger als sechs Monate arbeitslos sind oder bei denen Langzeitarbeitslosigkeit droht. Es verbindet eine 3-monatige "Vorschaltphase" zur Berufsvorbereitung mit der Zahlung von
Lohnkostenzuschüssen an einen Arbeitgeber während der 12-monatigen Hauptphase.
Im Rahmen der Vorschaltphase werden die Jugendlichen durch geeignete
Schulungs- und Trainingsmaßnahmen sowie Praktika auf eine anschließende
berufliche Tätigkeit vorbereitet. Zusätzlich zu diesen beruflichen Qualifizierungsmodulen kann eine individuelle Beratung und sozialpädagogische Begleitung zur Erfassung und Lösung persönlicher Probleme erfolgen. Projektträger und Zuwendungsempfänger für die Vorschaltphase sind
öffentliche und private Einrichtungen mit arbeitsmarktpolitischem Fokus, vor
allem Bildungsträger und andere soziale Einrichtungen.
Darüber hinaus akquirieren diese Projektträger geeignete Unternehmen, die
Teilnehmer aus der Vorschaltphase einstellen wollen. Vor der Einstellung
kann ein Teil der Vorschaltphase auch als "Kennenlern-Praktikum" erfolgen.
Während der Hauptphase erhalten Unternehmen, die einen langzeitarbeitslosen
Jugendlichen einstellen, einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 50% des
Bruttolohns einschließlich des Arbeitsgeberanteils an der Sozialversicherung. Voraussetzung: Es handelt sich um ein unbefristetes,
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Informationen und Beratung zum Jugendsofortprogramm erhalten Antragsteller
und Interessierte beim Servicecenter der GfAW, Tel. 0361/2223-0.


