Di, 11:44 Uhr
29.03.2005
Richter Kropp: Kein Pardon für Urlauber
Nordhausen/Sondershausen (nnz). Wer eine Reise unternimmt, der möchte gerne etwas erleben, Freizeit und Fun stehen ganz oben auf der Tagesordnung. Manche benehmen sich auch im übrigen wie daheim: Sie begehen Straftaten und hoffen, dass die Tat - nach dem Urlaub - zurückgekehrt in Deutschland nicht weiterverfolgt wird. Doch nicht bei Richter Kropp...
So erging es der Familie Meier (Name geändert). Ute und Hubert (43 und 53) hatten mit Kind und Kegel sich in Österreich ein paar schöne Wochen gemacht. Dort entstanden Mietkosten für die Unterkunft und Reparaturen am Wagen, für die der gastfreundliche Wirt gerne einsprang. Ein Schuldschein mit 450 € wurde schnell unterschrieben, schnell wurde dann auch wieder abgereist, ohne die Rechnung zu begleichen. Die Meiers hatten die Rechnung jedoch ohne den Wirt, der in Deutschland Strafanzeige erhob, und Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht gemacht.
Der erließ gegen beide Meiers einen Strafbefehl in Höhe von jeweils 750 €. Das paßte den Meiers nun wieder nicht, man habe doch einen Brief mit Geld an den Gastwirt geschickt. Somit legten beide Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Ein netter Brief vom Richter führte jedoch dazu, dass beide Meiers den Einspruch zurücknahmen. Kropp verwies nämlich darauf, dass die von dem Ehepaar angegebenen Entlastungszeugen bereits gehört worden seien, die Rückzahlung jedoch nicht bestätigen konnten. Im übrigen würde das Verfahren recht teuer werden, wenn Zeugen aus Österreich mit Übernachtung und Fahrt nach Sondershausen anreisen mußten. Somit wurde das Verfahren rechtskräftig.
Bereits 2003 hatte das Amtsgericht Sondershausen ein Verfahren mit Auslandsbezug zu entscheiden gehabt. In Ungarn war eine Sondershäuserin alkoholisiert Auto gefahren. Alleine das Übersetzen der Akte kostete damals 4000 €. Deswegen: Urlauber sollten es sich genau überlegen, wie sie sich im Ausland benehmen und ob sie dort Straftaten begehen. Angesichts der gewachsenen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und verschiedener europäischer Abkommen werden solche Fälle auch zunehmend in Deutschland verfolgt. Die angelaufenen Verfahrenskosten könnten darüber hinaus vielfach den Ruin der Täter bedeuten, wenn er in Deutschland verurteilt wird.
Autor: nnzSo erging es der Familie Meier (Name geändert). Ute und Hubert (43 und 53) hatten mit Kind und Kegel sich in Österreich ein paar schöne Wochen gemacht. Dort entstanden Mietkosten für die Unterkunft und Reparaturen am Wagen, für die der gastfreundliche Wirt gerne einsprang. Ein Schuldschein mit 450 € wurde schnell unterschrieben, schnell wurde dann auch wieder abgereist, ohne die Rechnung zu begleichen. Die Meiers hatten die Rechnung jedoch ohne den Wirt, der in Deutschland Strafanzeige erhob, und Amtsrichter Christian Kropp vom Sondershäuser Amtsgericht gemacht.
Der erließ gegen beide Meiers einen Strafbefehl in Höhe von jeweils 750 €. Das paßte den Meiers nun wieder nicht, man habe doch einen Brief mit Geld an den Gastwirt geschickt. Somit legten beide Einspruch gegen den Strafbefehl ein. Ein netter Brief vom Richter führte jedoch dazu, dass beide Meiers den Einspruch zurücknahmen. Kropp verwies nämlich darauf, dass die von dem Ehepaar angegebenen Entlastungszeugen bereits gehört worden seien, die Rückzahlung jedoch nicht bestätigen konnten. Im übrigen würde das Verfahren recht teuer werden, wenn Zeugen aus Österreich mit Übernachtung und Fahrt nach Sondershausen anreisen mußten. Somit wurde das Verfahren rechtskräftig.
Bereits 2003 hatte das Amtsgericht Sondershausen ein Verfahren mit Auslandsbezug zu entscheiden gehabt. In Ungarn war eine Sondershäuserin alkoholisiert Auto gefahren. Alleine das Übersetzen der Akte kostete damals 4000 €. Deswegen: Urlauber sollten es sich genau überlegen, wie sie sich im Ausland benehmen und ob sie dort Straftaten begehen. Angesichts der gewachsenen Zusammenarbeit zwischen den Behörden und verschiedener europäischer Abkommen werden solche Fälle auch zunehmend in Deutschland verfolgt. Die angelaufenen Verfahrenskosten könnten darüber hinaus vielfach den Ruin der Täter bedeuten, wenn er in Deutschland verurteilt wird.

