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Fr, 08:43 Uhr
18.03.2005

Subventionsbetrug?

Nordhausen (nnz). Wieder mal sorgt eine Beschlussvorlage aus der Gruppe der FDP im Nordhäuser Stadtrat für Unruhe. Diesmal nimmt sich Martin Höfer die BauBeCon vor...


Die BauBeCon, hervorgegangen aus der „Neuen Heimat“, hatte Anfang der 90er Jahre das Sagen in Nordhausen, wenn es um Sanierungen ging. Hauptsächlich in der Altstadt. Jetzt soll die Arbeitsweise der BauBeCon überprüft werden, fordert FDP-Mann Höfer in einem Antrag an den Nordhäuser Stadtrat. Höfer will wissen, ob die Maßnahmen, „betreffend der finanziellen Förderung der sanierten Altbausubstanz im Sanierungsgebiet in höchst unterschiedlicher Art und Weise bearbeitet wurden?“

Nach Meinung des Stadtrates gebe es Bauherren, „welche in der Altstadt Gebäude grundhaft saniert haben, die Fördermittel erhalten haben, entsprechend der allgemein gültigen Modalitäten. „Es gibt Bauherren, welche in absolut keiner Form Zuschüsse erhalten haben. Es gibt Bauherren, die sich bestimmter Formen der Reglementierung .... durch die BauBeCon nicht anpassten bzw. unterwarfen und auf Zuschüsse verzichteten“, ist in dem Antrag zu lesen. Es gebe aber auch Bauherren, welche mit Zuschüssen bauten. Da sollen die Modalitäten so gewesen sein, dass nach einer vom Architekten überprüften Rechnungslegung des Handwerksbetriebes der prozentuale Förderanteil nach ergangener Prüfung durch die BauBeCon zur Auszahlung kam. Je nach Bauabschnitt kam es zur Förderung.

Das alles hört sich bis dahin noch normal an. Nun aber kommt Martin Höfer mit starkem Tobak: „Es gibt Bauherren, denen die gesamte anteilig geplante Fördersumme ohne das eine Handwerkerrechnung vorlag, ausgezahlt wurde, eine Überprüfung von Einzelrechnungen entfiel. Der Bauherr hat bei seiner Maßnahme drastisch gespart, so dass sich der prozentuale geförderte Anteil dramatisch erhöhte und die geplante Förderung massiv überschritten wurde. Eine Rückzahlung (so der bisherige Stand) erfolgte bisher noch nicht. Dieser Sachverhalt erfüllt anbei bemerkt den Straftatbestand des „Subventionsbetruges.“

Für Höfer sind also eine gewisse Logik oder Regeln hinsichtlich der (Ungleich)Behandlung von Bauherren nicht erkennbar. Er regt in seinem Antrag deshalb an, die jeweiligen Bauherren und Planungsbüros zu befragen, damit deren Erfahrungen hinsichtlich der Arbeitsweise der BauBeCon aufklärend wirken können.
Autor: nnz

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