Mo, 14:35 Uhr
07.03.2005
Na also, es geht doch!
Nordhausen (nnz). Die nnz veröffentlichte in der vergangenen Woche die Kontakt-Telefonnummern für das Anmelden von Baum- und Strauchschnitt. Eine Ausnahme machte da die Stadtverwaltung Nordhausen – bis heute...
Noch in der vergangenen Woche hieß es aus dem Landratsamt, dass man ein privates Feuer während der gesetzlich geregelten Brenntage in der Stadt Nordhausen schriftlich anmelden muß. In allen anderen Städten und Gemeinden reichte ein Telefonanruf. Jetzt ist auch die Stadtverwaltung Nordhausen auf diese bürgerfreundliche Verfahrensweise gekommen. Die Anzeige des Feuers kann ebenso wie im gesamten Landkreis auch bei der Stadt Nordhausen mindestens zwei Tage vorher telefonisch unter 03631/ 696 436 erfolgen, sagte jetzt Bürgermeister Klaus Wahlbuhl (SPD). Wegen eines Missverständnisses sei die überholte Vorgehensweise des Vorjahres, bei der eine Anmeldung nur schriftlich möglich war, in den vergangenen Tagen veröffentlicht wurden.
Autor: nnzNoch in der vergangenen Woche hieß es aus dem Landratsamt, dass man ein privates Feuer während der gesetzlich geregelten Brenntage in der Stadt Nordhausen schriftlich anmelden muß. In allen anderen Städten und Gemeinden reichte ein Telefonanruf. Jetzt ist auch die Stadtverwaltung Nordhausen auf diese bürgerfreundliche Verfahrensweise gekommen. Die Anzeige des Feuers kann ebenso wie im gesamten Landkreis auch bei der Stadt Nordhausen mindestens zwei Tage vorher telefonisch unter 03631/ 696 436 erfolgen, sagte jetzt Bürgermeister Klaus Wahlbuhl (SPD). Wegen eines Missverständnisses sei die überholte Vorgehensweise des Vorjahres, bei der eine Anmeldung nur schriftlich möglich war, in den vergangenen Tagen veröffentlicht wurden.


