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Mi, 14:40 Uhr
16.02.2005

Ordnungsbehördliche Verordnung

Nordhausen (nnz). Wenn Sie, liebe nnz-Leser, nicht viel mit dem Begriff in der Titelzeile anfangen können, dann werden wir den Versuch einer Aufklärung unternehmen. Und zwar anhand von Hausnummern in Nordhausen.


Die Mitarbeiter des städtischen Rechts- und Ordnungsamtes werden in den kommenden Wochen kontrollieren, ob an allen Gebäuden ordnungsgemäß die Hausnummern angebracht sind. Das kündigt Amtsleiter Gerald Riebel an. Bei Gebäuden ohne Nummerierung werde man die Eigentümer auffordern, diese anzubringen. Grundlage sei die „Ordnungsbehördliche Verordnung“ der Stadt Nordhausen. Jeder Eigentümer eines zur selbständigen Nutzung bestimmten Gebäudes sei verpflichtet, „dieses mit einer von der Stadt Nordhausen festgesetzten amtlichen Hausnummer zu versehen.“

Diese Kontrollen werde die Stadt als Ordnungsbehörde vornehmen, um möglichen Gefährdungen von Menschen durch eine fehlende Hausnummerierung zu begegnen. Hausnummern seien nötig, um Gebäude rasch aufzufinden. Dies sei insbesondere dann wichtig, wenn die Menschen, die sich dort aufhielten, dringend Hilfe von Polizei oder Feuerwehr benötigten.
Autor: nnz

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