eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige Refinery (c1)
Do, 13:20 Uhr
06.01.2005

Ermitteln und beschließen

Nordhausen (nnz). Mußten Sie in den zurückliegenden Jahr auch zu hohe Beiträge für das Abwasser in und um Nordhausen zahlen? Wenn ja, dann gibt es irgendwann Rückzahlungen. Allerdings nicht so schnell, wie die nnz jetzt erfahren hat.


Der Nordhäuser Stadtentwässerungsbetrieb verweist darauf, dass eine Rückerstattung von Abwasserbeiträgen aufgrund des neuen Thüringer Kommunalabgabengesetzes erst nach einer Anpassung der entsprechenden Nordhäuser Beitrags- und Gebührensatzung möglich ist. Der Stadtrat müsse diese Änderungen beschließen, danach werde man sie bei der Rechtsaufsicht zur Prüfung einreichen. Komme von dort eine positive Rückmeldung, trete die Satzung nach der anschließenden Veröffentlichung in Kraft, erklärte Toralf Kanowski, stellvertretender Werkleiter des Stadtentwässerungsbetriebes.

Kanowski empfiehlt allen Grundstückseigentümern, mit dem Antrag auf Rückerstattung zu warten, bis diese Satzung in Kraft getreten ist. „Erst danach ist überhaupt eine Antragsbearbeitung möglich“, so Kanowski. Die Antragsstellung sei grundsätzlich an keine Frist gebunden. „Im Unterschied zum Wasserbereich, wo nach dem neuen Kommunalabgabengesetz eine Beitragserhebung nicht mehr möglich ist, sind wir beim Abwasser trotz der Gesetzesänderungen nach wie vor dazu verpflichtet. Die Rückerstattung von zuviel gezahlten Beiträgen sieht das Gesetz nur in einigen Sonderfällen vor“, so Kanowski.

So seien Rückerstattungen von zu viel gezahlten Abwasserbeiträgen in Fällen von komplett unbebauten, so genannten „übergroßen“ Grundstücken möglich bzw. für solche Grundstücke, die für die Beitragserhebung mit der maximal möglichen Geschosszahl veranschlagt wurden, „obwohl sie tatsächlich mit weniger Geschossen bebaut sind. Für diese Grundstücke sind auf Antrag die zu viel gezahlten Beiträge zurück zu erstatten“, sagte der stellvertretende Werkleiter.

Für die Anpassung der Satzungen an die neue Gesetzeslage, müsse zuerst ermittelt werden, welche Grundstücke konkret künftig zur Rubrik „übergroß“ gehören. „Allgemein kann man sagen, dass alle Grundstücke dazu gehören, die die Durchschnittsgröße der Nordhäuser Grundstücke um 30% übersteigen“, so Kanowski. „Und diese Ermittlung wird einige Zeit in Anspruch nehmen – dafür bitten wir um Verständnis.“ Um bei den Nordhäuser Beitragszahlern für Klarheit zu sorgen, werde der Stadtentwässerungsbetrieb die von der Landesregierung zugesagte Unterstützung anfordern, so Kanowski.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (8)