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Do, 11:56 Uhr
09.12.2004

Personelle Steine

Nordhausen (nnz). Mehrfach hatte die nnz bereits in den zurückliegenden Wochen zur - offiziell nicht gewollten - Gebietsreform im Landkreis Nordhausen berichtet. Angeschoben hatte die Diskussion Martin Höche. Die notwendige weitere Entwicklung könnte im Landkreis jedoch von einigen nicht ganz unpersönlichen Befindlichkeiten gehemmt werden.


Alle, die mit einem einigermaßen hellen Verstand im Landkreis Nordhausen unterwegs sind wissen, daß man um eine Veränderung der Strukturen nicht herumkommen wird. Doch der Weg dahin ist lang, beschwerlich und wird mit vielen Stolper-Steinen versehen sein. So meinen einige „Gebietsfürsten“ denn auch im Jahr 2004 noch, daß sich die Bürger der Gemeinden gegen eine Veränderung wehren würden, ihr heimatliches Gefühl wäre völlig durcheinander, wenn da auf Schildern nicht mehr nur der Ort der Gemeinde, sondern eben der Zusatz „Ortsteil“ stehen würden. Auch diese historischen Heimatverfechter müssten einsehen, daß Heimat immer dort ist, wo man sich Zuhause fühlt, und dieses Gefühl ist nicht unbedingt abhängig von einem Ortseingangsschild. Und dem modernen Bürger wird es vermutlich vollkommen egal sein, ob sein Ansprechpartner eine hauptlicher oder ein ehrenamtlicher Bürgermeister ist. Dem modernen Bürger ist es vermutlich auch egal, ob sich der ehrenamtlich Tätige nun Bürgermeister oder Orts(teil)bürgermeister nennt.

Nicht ganz egal ist es aber den Ehrenamtlichen. Da genügt, um das zu verstehen, schon ein einziger Blick in die „Thüringer Verordnung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit“. Denn in der Aufwandsentschädigung zwischen Bürgermeister und Ortsbürgermeister gibt es deftige Unterschiede. So können ehrenamtliche Bürgermeister, die Gemeinden innerhalb einer Verwaltungsgemeinschaft vorstehen, schon mal mit bis zu 1.120 Euro im Monat entschädigt werden – vorausgesetzt, ihre Gemeinde hat zwischen 1.001 und 2.000 Einwohner. Regiert der Ehrenamtliche in einem Ortsteil einer Einheitsgemeinde mit gleicher Einwohnerzahl, dann steht ihm höchstens die Hälfte des Salärs zu. Wer dann noch behauptet, jeder ist sich selbst nicht der Nächste, der sollte sich genau überprüfen und das dem Bürger rüberbringen. Und so sind der Metamorphose der Verwaltungsgemeinschaften zu Einheitsgemeinden schon derbe Brocken in den Weg gelegt.

Aber im Zuge einer etwaigen Gebietsreform könnten ja gleich noch neue Reviere aufgeteilt werden. Beispiel Bleicherode. Kein Geheimnis ist dort, daß Bürgermeister Dieter Kochbeck (CDU) schwer erkrankt ist. Ob Kochbeck sich einen Gang ins Rathaus selbst bei vollständiger Genesung erneut antun wird, scheint fraglich. Insider in den Parteien des Bleicheröder Stadtrates wissen genau, daß dies nicht der Fall sein wird. Sie ertappen sich jedoch dabei, daß sie auf diesen Fall eigentlich nicht vorbereitet sind. Kandidaten sind in Bleicherode Mangelware. Und so wird „vonn außen“ in die ehemalige Bergarbeiter- und jetzt Einkaufsstadt geschielt. Schließlich muß der hauptamtliche Bürgermeister, im Gegensatz zu seinen ehrenamtlichen Kollegen, nicht in der Kommune wohnen, in der er regieren will. Und wenn mit so einer indirekten Übernahme auch noch eine Fusion zwischen einer erfüllenden Gemeinde und einer Einheitsgemeinde geregelt werden kann, dann sind quasi zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen.

Bei allen Bestrebungen, eine intere Gebietsreform auf den Weg zu bringen: Die größten Steine auf dem Weg dahin sind die von persönlicher Gestalt. Das ist letztlich in der „kleinen“ Politik genauso wie in der „großen“.
Autor: nnz

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