Fr, 14:13 Uhr
26.11.2004
Wie lange wird gezahlt?
Nordhausen (nnz). Es gibt zu den Reformen am Arbeitsmarkt immer wieder viele Fragen. Eine betrifft die Dauer des Bezugs des normalen Arbeitslosengeldes I. Die nnz hat bei der Agentur für Arbeit nachgefragt.
Die Sorge, wie lange die bisherige Regelung zutrifft, sei da, so eine Sprecherin der Nordhhäuser Agentur. Sie ist aber völlig unbegründet. Wer in der Zeit bis zum 31. Januar 2006 seine Arbeit verliert und sich bei der Arbeitsagentur melden muss, sollte Folgendes wissen:
Die bisherige Regelung über die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist noch aktuell. Für 57-jährige und ältere Arbeitslose bedeutet die noch anzuwendende Rechtsgrundlage eine finanzielle Absicherung von längstens 32 Monaten. Die genaue Festlegung ist immer abhängig von der geleisteten versicherungspflichtigen Zeit und dem Alter. Erst ab dem 1. Februar 2006 tritt das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Die Dauer des Arbeitslosengeldes wird für Ansprüche ab diesem Zeitpunkt in der Regel ein Jahr und für 55-Jährige und Ältere 18 Monate betragen.
Wurde bereits schon einmal Arbeitslosengeld bezogen, so können nicht verbrauchte Anspruchstage, unter Umständen bei der neuen Bewilligung berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass seit dem ursprünglichen Anspruchsbeginn noch nicht vier Jahre verstrichen sind.
Autor: nnzDie Sorge, wie lange die bisherige Regelung zutrifft, sei da, so eine Sprecherin der Nordhhäuser Agentur. Sie ist aber völlig unbegründet. Wer in der Zeit bis zum 31. Januar 2006 seine Arbeit verliert und sich bei der Arbeitsagentur melden muss, sollte Folgendes wissen:
Die bisherige Regelung über die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld ist noch aktuell. Für 57-jährige und ältere Arbeitslose bedeutet die noch anzuwendende Rechtsgrundlage eine finanzielle Absicherung von längstens 32 Monaten. Die genaue Festlegung ist immer abhängig von der geleisteten versicherungspflichtigen Zeit und dem Alter. Erst ab dem 1. Februar 2006 tritt das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft. Die Dauer des Arbeitslosengeldes wird für Ansprüche ab diesem Zeitpunkt in der Regel ein Jahr und für 55-Jährige und Ältere 18 Monate betragen.
Wurde bereits schon einmal Arbeitslosengeld bezogen, so können nicht verbrauchte Anspruchstage, unter Umständen bei der neuen Bewilligung berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist, dass seit dem ursprünglichen Anspruchsbeginn noch nicht vier Jahre verstrichen sind.

