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Do, 07:21 Uhr
11.01.2018
Nordhäuser Profiboxer schlägt auch außerhalb des Rings zu

Rentner liegt schwer verletzt im Krankenhaus

Die nnz hatte am Wochenende über eine Prügelei im Nordhäuser Gehege berichtet. Die Polizei ermittelt seitdem gegen den Profiboxer Felix L.....


Die Polizei hat der nnz die Ermittlungen gegen Felix L. bestätigt, es bestehe der Verdacht der gefährlichen Körperverletzung.

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Gegenüber der BILD hatte L. die Prügelei zugegeben, er habe sich auch der Polizei gestellt. Der 66 Jahre alte Mann habe ihn und seinen Begleiter angepöbelt, weil die beiden Hunde nicht angeleint waren. Die BILD zitiert L: "Als wir schon im gehen waren, hat er dann nach meinem Hund getreten."

Allerdings habe L. dem Mann nur zwei Backpfeifen gegeben. Wenn er richtig zugeschlagen hätte, dann hätte er sicher anders ausgesehen, zitiert ihn BILD. Warum das Opfer jedoch mit Verdacht auf schwere Kopfverletzungen bis gestern auf der Intensivstation des Südharz Klinikums gelegen habe, auch das müsse in den Ermittlungen geklärt werden, sagte eine Sprecherin der Landespolizeiinspektion der nnz.

Bis zu einer Einstellung des Verfahrens oder einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für L. die Unschuldsvermutung.
Autor: red

Kommentare
B.Denklich
11.01.2018, 11.53 Uhr
Sicherlich
ist es richtig, dass man, wenn nach seinem Tier getreten wird, als Hundehalter ungehalten wird. Das kenn ich aus eigener Erfahrung. Man sollte aber auch sein Gegenüber verstehen, wenn ein relativ großer Hund, den derjenige noch dazu nicht kennt, auf jemanden zukommt, packt den ein oder anderen schon mal die Angst. Und dies auch vor dem Hintergrund, als dass in Nordhausen Leinenpflicht besteht, das steht zumindest in der Nordhäuser Stadtordnung. Nur halten tun sich die Wenigsten in öffentlichen Parkanlagen daran.

Was gar nicht geht und da mag man man sich für prominent halten oder nicht, ist jemanden niederzustrecken und dann auch noch den Tatort zu verlassen. Hier hilft es auch nicht, dass man sich anschließend der Polizei gestellt hat; dies wohl nachdem diese öffentlich einen Zeugenaufruf gestartet hat. Gelegentlich sollte man mal seinen Kopf einschalten, der ist nicht nur dazu da, damit die Haare gut liegen. Die Aussage "wenn er richtig zugeschlagen hätte, hätte das anders ausgesehen" lässt darauf deuten, dass im Nachhinein auch wenig Reue über das Begangene vorliegt.

Denn eigentlich fühlt man sich nach wie vor im Recht. Bedenklich finde ich, dass der ältere Herr dann auf der Intensivstation lag, angeblich handelte sich es sich doch nur um ein paar Backpfeifen. Fakt ist, niemand hat das Recht jemand anderen derart anzugreifen, dass dieser gesundheitlichen Schaden erleidet. Dies gilt insbesondere für die "Prominenten", schließlich stehen die in der Öffentlichkeit und haben eine gewissen Vorbildfunktion.
Wolfi65
11.01.2018, 12.24 Uhr
Wegen zwei Backpfeifen kommt keiner auf die Intensivstation
Also hat der Profiboxer sein antrainiertes Wissen und Können dafür benutzt, seinen Unmut um den oder die Fußtritte gegen seinen Hund, freien Lauf zu lassen. Da droht wohl erhebliches Ungemach!
Paulinchen
11.01.2018, 12.40 Uhr
@ B.Denklich...
... dem ist nichts hinzuzufügen! Wenn ich mit meinem Auto ein anderes auf einem Parkplatz beschädige und fahre zwei Stunden später zur Polizei, dann ist/bleibt es auch noch Fahrerflucht.
geloescht.20220913
11.01.2018, 12.42 Uhr
Denkpause
Falls sich das wirklich so zugetragen hat, wie es beschrieben wird, dann wäre das schon ein starkes Stück: Ein Profiboxer "ohrfeigt" einen Rentner auf die Intensivstation und lässt ihn dann auch noch einfach im Dreck liegen... Da die Hunde wohl unangeleint durchs Gehege liefen, dürfte die Ansprache durch das spätere Opfer wohl durchaus berechtigt gewesen sein.

Offenbar sieht er sich sogar noch im Recht: "Gewalt gegen Tiere geht gar nicht" - gegen wehrlose Rentner schon - da braucht wohl mal einer eine (boxerische) Denkpause...
arixtra
11.01.2018, 13.11 Uhr
Kampfhund treten?
Hat jemand das Bild des Hundes in der BILD Zeitung gesehen? Kann man sich auch auf der Facebookseite des stolzen Besitzers anschauen. Nach SO einem Hund tritt niemand! (Schon gar nicht jemand, der Angst vor Hunden hat, und das hatte der Rentner wohl, sonst hätte er nicht ums Anleinen gebeten!)
Hört sich für mich nach rausreden und schnell noch die Karriere retten an!

Am Ende bleibt neben der massiven Körperverletzung noch die nicht erfüllte Anleinpflicht und die unterlassene Hilfeleistung. Für F.L. UND seinen Begleiter!
Herr Schröder
11.01.2018, 13.19 Uhr
Also,
wenn jemand meinen Hund treten würde, hätte derjenige danach auch ein Problem!
Paulinchen
11.01.2018, 14.11 Uhr
@ Herr Schröder...
...bei allem Verständnis für Tiere, zu denen ich auch gehöre, es ist letztlich vor dem Gesetz (!) leider nur eine Sachbeschädigung, bestenfalls noch eine Art von Tierquälerei. Nur eine Körperverletzung rechtfertigt es ganz einfach nicht. Bin ja gespannt, was die Sponsoren des feinen Sportlers dazu sagen? Ein derartiges Verhalten hat mit Präsentation und Vorbildhaltung eines Profis, eher weniger zu tun.

Wenn ich lese, um welche Hunderasse es sich hier handelt, komme ich zu dem Schluss, dass es sicher keine Schoßhundrasse ist. Nicht selten sind hier schon die eigenen Halter denen zum Opfer gefallen. Was lehrt uns das? Das Problem läuft am immer oberen Ende der Leine, sofern überhaupt angeleint!
Findus
11.01.2018, 14.34 Uhr
Nicht der Hund....
Nicht der Hund ist das Problem!
Die Probleme resultieren aus dem Verhalten des Herrchens.
Tierliebe ist da keine Ausrede - es gibt Regeln.
Peter59
11.01.2018, 15.33 Uhr
Beide Seiten verstehen?
Hunde besser anleinen. Pöbelnde Mitmenschen (auch und vor allem Renter...) gibt es zur Genüge. Regen sich manchmal auf, weil eine Hündin "pinkelt" und denken dann der Besitzer "räumt" nicht.... Eure Frauen heben auf der Toilette bestimmt auch nicht das Bein beim "Wasserlassen". Wer nach Hunden tritt, ist etwas peinlich oder schon vollsenil. Würde ich zum Beispiel bei einigen Rassen nicht versuchen (Beispiel Wolfshund...), da sind die Rentnerbeinchen plötzlich kürzer.....
Ernsthaft, wer nach einem Tier tritt, ohne dass es aggressiv ist, hat für mich ein schweres mentales Problem. Biete dem Rentner gern ein Verhaltenstraining mit großen Hunderassen, kostenlos. Allerdings weiss ich nicht, wenn ein Boxer zuhaut, wie das ausgeht. Ich bin mit beiden Äußerungen erstmal vorsichtig...Aber Treten geht gar nicht. Wenn das jemand mit meiner Dogge machen würde, (vorausgesetzt grundlos) gäbs auch was auf die "Zwölf"!!!!
Klosterbruder
11.01.2018, 15.38 Uhr
Hund getreten
Herr Schröder,warum sollte jemand in der Stadt Ihren Hund treten,wenn er angeleint ist?
Und wer den Hund treten will,um den es hier geht,der ist für mich schon etwas lebensmüde. In der Stadt ist nun mal Leinenpflicht. Es gibt eben genug Zeitgenossen,die vor frei laufende Hunde Angst haben.
Herr Schröder
11.01.2018, 16.35 Uhr
Klosterbruder
Es gibt auch genügend Ecken am Stadtrand wo ich meinen Hund auch ohne Leine laufen lassen kann. Wichtig dabei ist, dass ich ihn jederzeit auch wieder abrufen
kann. Das sollte für jeden Hundebesitzer, egal ob großer oder kleiner Hund, Grundvoraussetzung sein wenn ich mir einen Hund halte!
egw
11.01.2018, 20.55 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Gehört nicht zum Thema
Junge21
11.01.2018, 21.37 Uhr
Hund getreten...
Ich bin da ganz bei Peter59 , bevor hier eine Sau durchs Dorf getrieben wird, möchte man doch die eigenen Emotionen beleuchten, wenn dem geliebten Tier was angetan wird.
Nichts genaues weiß man nicht, ich vertraue auf weitere Informationen!
Wenn die ausbleiben, ist es eine Sache zwischen den Betroffenen!
Gothe
12.01.2018, 07.07 Uhr
Schutzbehauptung
Das der Hund getreten wurde würde ich als Schutzbehauptung von F.L. bezeichnen. Laut einer bestimmten Zeitung handelt es sich um ein American Bulldog. So ein Hund erreicht ein Gewicht von da 40-60kg. Ich schließe es aus das jemand der Angst vor Hunden hat danach tritt. Selbst Leute die Ahnung böser keine Angst haben würden nicht danach treten.
Anna Lüst
12.01.2018, 08.20 Uhr
Wir wissen...
1. Der Hund war trotz Leinenpflicht nicht angeleint.
2. Der Geschädigte liegt infolge des gewalttätige Vorgehens von Herrn L. mit erheblichen Verletzungen im Krankenhaus.
3. Der Geschädigte ist gegen den (oder die) Hundebesitzer nicht tätlich geworden.

Alles Andere sind Behauptungen, welche die Polizei prüfen muss.
Bei dem Hund handelt es sich (nach "Bild") um einen Rüden der Rasse (nicht anerkannt) American Bully. Diese Hunde gelten als gutmütig, sind aber durch ihr Aussehen (50cm Widerristhöhe, 50kg schwer, sehr gut bemuskelt) respekteinflößend.
Aber, und da bin ich voll bei @Paulinchen, das Problem ist hier am anderen Ende der Leine.
Diese Vorgehensweise zeugt von mangelnder charakterlichen Reife.
Also kann es nur eine Konsequenz geben: Boxlizenz weg, wegen gefährlicher Körperverletzung anklagen. Falls Herr L. Bewährung bekommt, 1000 Sozialstunden in einem Altenheim, um den Charakter des Herrn L. auf den richtigen Weg zu bringen.
Herr Schröder
12.01.2018, 09.37 Uhr
@ All
Keiner war dabei, aber alle wissen was passiert und was zu tun ist! Köstlich!
Flitzpiepe
12.01.2018, 10.27 Uhr
Warum wird eigentlich der Name
des Profiboxers Felix L.hier nicht ausgeschrieben?
Es ist doch allgemein bekannt, wer das ist. Selber gestellt hat er sich ja auch.

Bei den bekannten Fakten von Anna Lüst würde ich noch Punkt 4 hinzustellen:
Felix L. hat den Verletzen hilflos liegen gelassen. Alles andere muss geklärt werden.
Vogelfänger
12.01.2018, 11.15 Uhr
Sie wissen's doch auch,
@Herr Schröder. Seinen Hund muss man also jederzeit abrufen können. Wie schaffen Sie das außerhalb des nnz Kommentar's? Das funktioniert in der Realität noch nicht mal bei Cesar Millan oder bei Martin Rütter. Also lassen Sie den Fiffi mal schön da wo er hingehört, nämlich in der Stadt an die Leine.

Beim schlagenden Felix sollte man mal über ein Haltungsverbot nachdenken, neben der Bestrafung für schwere Körperverletzung. Wer sich selbst nicht im Griff hat, bekommt auch keinen Hund in den Griff.
nordhäuser85
12.01.2018, 12.11 Uhr
Interessant
Einfach herrlich wenn man das hier so sieht. Man sollte denken, dass Hexenverbrennungen und öffentliches anprangern im Jahre 2018 der Vergangenheit angehören. Das sollte vor allem so sein wenn es noch keine genauen Informationen zum eigentlichen Geschehen gibt und die Zeitungen mischen fleißig mit, gibt ja Klicks. Aber Leute die in der Öffentlichkeit stehen sind halt Freiwild. Da wird dann schnell der Name veröffentlicht was bei anderen Vorfällen mit normalen Leuten nie geschehen würde und nun werden auch noch ein Berufsverbot und tausende Sozialstunden gefordert.
Gothe
12.01.2018, 12.26 Uhr
Öffentlichkeit
Der stand doch schon lange nicht mehr in der Öffentlichkeit...
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