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Di, 12:54 Uhr
28.11.2017
Polizeibericht

Junge Frau nach Unfall schwer verletzt

Am Kornmarkt-Kreisel wurde am Montag eine Fußgängerin bei einem Unfall mit einem Pkw schwer verletzt. In der Freiherr-vom-Stein-Straße kam es während eines Feuerwehreinsatzes zu einem Unfall...

Ein 69-jähriger Autofahrer befuhr am Montag gegen 18.25 Uhr den Kreisverkehr Kornmarkt/Rautenstraße aus Richtung Kranichstraße kommend.

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Als er den Kreisel in Richtung Rautenstraße verließ, betrat eine Fußgängerin die Fahrbahn. Dabei wurde sie von dem Auto erfasst. Die 17-Jährige musste schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.

Lkw kollidiert mit Pkw

Der Fahrer eines Lkw war am Montag gegen 18.25 Uhr auf der Freiherr-vom-Stein-Straße aus Richtung Grimmelallee kommend unterwegs. Vor dem Kreuzungsbereich befuhr der 56-Jährige den linken Fahrstreifen, um nach links in die Oskar-Cohn-Straße abzubiegen. Da diese Straße jedoch aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gesperrt war, zog er bei grüner Ampel auf die rechte Fahrspur.

Dabei übersah er einen auf dieser Spur befindlichen Pkw, der sich unmittelbar neben dem Lkw befand. Es kam zum Zusammenstoß. Der Fahrer des Lkw und die 49-jährige Autofahrerin blieben unverletzt. Die Höhe des Sachschadens beläuft sich auf ca. 13.000 Euro.
Autor: red

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Kommentare
Max links
29.11.2017, 07:42 Uhr
Unfall
Traurig das was an den überwegen passiert.
Beste Genesung der jungen Frau.
Zur Entlastung der Fahrerin - eine unsitte die man immer sieht an den überwegen. Ohne Seitenblick wird einfach weiter gelaufen o.mit dem Rad gefahren.
Flitzpiepe
29.11.2017, 08:59 Uhr
Keine Entlastung
Beim Abbiegen von Fahrzeugen haben Fußgänger, die die Zielstraße oder Zieleinfahrt parallel zur ursprünglichen Fahrtrichtung überqueren, Vorrecht vor dem abbiegenden Fahrzeug.

Das gilt sowohl für das Rechts- wie auch für das Linksabbiegen.

LG Saarbrücken v. 09.04.2010:
Wer aus der Bogenfahrt im Kreisverkehr heraus den Kreisverkehr verlässt, biegt ab. Die den Abbiegenden treffende Rücksichtnahmepflicht besteht nicht erst dann, wenn ein Fußgänger die Straße betreten hat, sondern bereits dann, wenn mit Fußgängern gerechnet werden muss.

Quelle: https://www.verkehrslexikon.de/Module/AbbiegenFussgaenger.php#20
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